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Murphy61 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 24.07.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 24.07.05, 19:11 Titel: Firma repariert verstopftes WC - Wer zahlt? |
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Ich bewohne eine Mietwohnung, in der die Toilette verstopft war, so daß ich über Nacht ausziehen mußte, da weder WC noch Waschbecken, Dusche o.ä. zu benutzen war. Jetzt bekomme ich die Rechnung für die Reperatur, b.z.w. das freispühlen der Leitung von meinem Vermieter, der eine Firma beauftragt hatte. Muß ich zahlen - und wenn, kann ich die Übernachtung in Rechnung stellen?
Danke im Vorraus. |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 24.07.05, 20:21 Titel: |
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Der Verursacher muss zahlen, wenn der Verursacher der Mieter war muss dieser bezahlen. |
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Christoph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 2674 Wohnort: Lüpiland
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Verfasst am: 25.07.05, 10:27 Titel: |
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Die Fachfirma wird wohl eher beurteilen können, wer die Verstopfung verursacht hat. Der VM eigentlich nur dann, wenn das Rohrsystem marode ist. Ansonsten liegt immer der Verdacht nahe, daß da Sachen runtergespült wurden, die nichts im Ausguß zu suchen hatten. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Tani0815 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.06.2005 Beiträge: 348 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 25.07.05, 11:39 Titel: |
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Wie siehts aus wenn zwischen Haus und Kanal Wurzeln in das Rohr gewachsen sind und deswegen eine Firma samstags Abends (natürlich mit Wochenendzuschlag etc.) bemüht werden musste? Das wäre doch auch ein Fall für den Vermieter, oder? |
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Christoph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 2674 Wohnort: Lüpiland
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Verfasst am: 25.07.05, 11:42 Titel: |
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Sicher, das sind dann Instandhaltungen, für die der VM zuständig ist. Nicht jedoch für Verstopfungen, die vom Mieter verursacht sind. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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thdoerfler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.09.2004 Beiträge: 2042
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Verfasst am: 25.07.05, 14:39 Titel: |
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Und die Hotelkosten sind nur dann zu erstatten, wenn der Vermieter den Schaden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat, oder nach Fristsetzung immer noch nicht repariert. |
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Murphy61 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 24.07.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 26.07.05, 07:44 Titel: |
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Der VM hat sich überhaupt gar nicht gekümmert. Ich habe im VM Auftrag die Firma beauftragt. Der Grund der Verstopfung ist ein Kalkgehalt von 22 im Wasser und diverser Pfusch beim Verlegen der Abwasserleitung. So hat der Monteur eine ca. 1 - 1,5 cm dicke Schicht Kalk entfernt... |
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Christoph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 2674 Wohnort: Lüpiland
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Verfasst am: 26.07.05, 09:01 Titel: |
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Wenn Sie der VM tatsächlich bevollmächtigt hat, eine Firma zu beauftragen, dann schicken Sie dem VM doch die Rechnung zu.
Andererseits schreiben Sie aber vorher, daß sich der VM um nichts gekümmert hat.
Hat Ihnen der VM tatsächlich den Auftrag gegeben, eine Fachfirma zu beauftragen ? _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Murphy61 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 24.07.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 26.07.05, 21:53 Titel: |
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Der VM hat sich wirklich um nichts gekümmert. Selbst das anrufen und terminieren mit der Firma habe ich in Absprache mit dem VM gemacht.
Die Rechnung der Firma ist an den VM adressiert und auch versand worden. Der VM hat mir die Rchnung mit den Worten "Das ist Ihre Wohnung, also auch Ihre Rechnung" in die Hand gedrückt und ist gegangen. Für sämtliche Vorgänge gibt es Zeugen. |
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Christoph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 2674 Wohnort: Lüpiland
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Verfasst am: 27.07.05, 08:22 Titel: |
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Wenn sich alles so zugetragen hat, wie Sie schreiben, dann werfen Sie dem VM die Rechnung in Kasten. Denn er hat die Rechnung zu bezahlen.
Weil der Schaden nicht aufgrund eines Fehlverhaltens des Mieters zustande gekommen ist, sondern durch normale Erosion. Und das fällt unter die Instandhaltungspflicht des VM.
Weil der VM Sie beauftragt hat, sich um eine Fachfirma zu kümmern.
Also ihm die Rechnung geben und fertig. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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