Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 18.10.04, 12:52 Titel: Wie groß können Fundstücke sein?
Guten Tag zusammen!
Ich stelle diese Frage unter Verwaltungsrecht, weil Fundsachen bezogen auf Funde im Öffentlichen Raum Angelegenheit der öffentlichen Verwaltung sind... ob diese Zuordnung korrekt ist, kann ich jedoch nicht beurteilen.
Meine Fragen:
1. Wie groß bzw. wertvoll können Fundstücke sein?
2. Was geschieht, wenn der Eigentümer eines Fundstücks bekannt, aber seit Jahren "unbekannten Aufenthalts" ist?
3. Wo, d.h. in welchem Gesetz ist so etwas geregelt?
Herzlichen Dank für Ihre Antworten
J. Heiligenhaus
Verfasst am: 18.10.04, 20:24 Titel: Re: Wie groß können Fundstücke sein?
J. Heiligenhaus hat folgendes geschrieben::
Guten Tag zusammen!
Ich stelle diese Frage unter Verwaltungsrecht, weil Fundsachen bezogen auf Funde im Öffentlichen Raum Angelegenheit der öffentlichen Verwaltung sind... ob diese Zuordnung korrekt ist, kann ich jedoch nicht beurteilen.
Meine Fragen:
1. Wie groß bzw. wertvoll können Fundstücke sein?
2. Was geschieht, wenn der Eigentümer eines Fundstücks bekannt, aber seit Jahren "unbekannten Aufenthalts" ist?
3. Wo, d.h. in welchem Gesetz ist so etwas geregelt?
Herzlichen Dank für Ihre Antworten
J. Heiligenhaus
Verfasst am: 18.10.04, 23:04 Titel: Re: Wie groß können Fundstücke sein?
Anonymous hat folgendes geschrieben::
J. Heiligenhaus hat folgendes geschrieben::
Guten Tag zusammen!
Ich stelle diese Frage unter Verwaltungsrecht, weil Fundsachen bezogen auf Funde im Öffentlichen Raum Angelegenheit der öffentlichen Verwaltung sind... ob diese Zuordnung korrekt ist, kann ich jedoch nicht beurteilen.
Meine Fragen:
1. Wie groß bzw. wertvoll können Fundstücke sein?
2. Was geschieht, wenn der Eigentümer eines Fundstücks bekannt, aber seit Jahren "unbekannten Aufenthalts" ist?
3. Wo, d.h. in welchem Gesetz ist so etwas geregelt?
Herzlichen Dank für Ihre Antworten
J. Heiligenhaus
Haben SIe ein "Haus" gefunden ?
Nein ein Auto. Das stand bei mir vor der Tür auf dem Parkplatz.
1. Finden kann man nur, was jemand verloren hat! Stellt sich also die Frage, ob der Besitzer das Auto dort bewußt abgestellt hat. Eher unwahrscheinlich, dass er das Fahrzeug im Zustand geistiger Umnachtung dort vergessen hat.
2. Hat er es vielleicht dort entsorgt? Dann hat er seine Eigentumsrechte aufgegeben.
3. Im BGB wird die Thematik FUND in einem eigenen Abschnitt behandelt...
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.