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Wie groß können Fundstücke sein?

 
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J. Heiligenhaus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 18.10.04, 12:52    Titel: Wie groß können Fundstücke sein? Antworten mit Zitat

Guten Tag zusammen!

Ich stelle diese Frage unter Verwaltungsrecht, weil Fundsachen bezogen auf Funde im Öffentlichen Raum Angelegenheit der öffentlichen Verwaltung sind... ob diese Zuordnung korrekt ist, kann ich jedoch nicht beurteilen.

Meine Fragen:
1. Wie groß bzw. wertvoll können Fundstücke sein?
2. Was geschieht, wenn der Eigentümer eines Fundstücks bekannt, aber seit Jahren "unbekannten Aufenthalts" ist?
3. Wo, d.h. in welchem Gesetz ist so etwas geregelt?

Herzlichen Dank für Ihre Antworten
J. Heiligenhaus
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Gast






BeitragVerfasst am: 18.10.04, 20:24    Titel: Re: Wie groß können Fundstücke sein? Antworten mit Zitat

J. Heiligenhaus hat folgendes geschrieben::
Guten Tag zusammen!

Ich stelle diese Frage unter Verwaltungsrecht, weil Fundsachen bezogen auf Funde im Öffentlichen Raum Angelegenheit der öffentlichen Verwaltung sind... ob diese Zuordnung korrekt ist, kann ich jedoch nicht beurteilen.

Meine Fragen:
1. Wie groß bzw. wertvoll können Fundstücke sein?
2. Was geschieht, wenn der Eigentümer eines Fundstücks bekannt, aber seit Jahren "unbekannten Aufenthalts" ist?
3. Wo, d.h. in welchem Gesetz ist so etwas geregelt?

Herzlichen Dank für Ihre Antworten
J. Heiligenhaus


Haben SIe ein "Haus" gefunden ?
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J. Heiligenhütte
Gast





BeitragVerfasst am: 18.10.04, 23:04    Titel: Re: Wie groß können Fundstücke sein? Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
J. Heiligenhaus hat folgendes geschrieben::
Guten Tag zusammen!

Ich stelle diese Frage unter Verwaltungsrecht, weil Fundsachen bezogen auf Funde im Öffentlichen Raum Angelegenheit der öffentlichen Verwaltung sind... ob diese Zuordnung korrekt ist, kann ich jedoch nicht beurteilen.

Meine Fragen:
1. Wie groß bzw. wertvoll können Fundstücke sein?
2. Was geschieht, wenn der Eigentümer eines Fundstücks bekannt, aber seit Jahren "unbekannten Aufenthalts" ist?
3. Wo, d.h. in welchem Gesetz ist so etwas geregelt?

Herzlichen Dank für Ihre Antworten
J. Heiligenhaus


Haben SIe ein "Haus" gefunden ?



Nein ein Auto. Das stand bei mir vor der Tür auf dem Parkplatz.
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Helge
Gast





BeitragVerfasst am: 20.10.04, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

1. Finden kann man nur, was jemand verloren hat! Stellt sich also die Frage, ob der Besitzer das Auto dort bewußt abgestellt hat. Eher unwahrscheinlich, dass er das Fahrzeug im Zustand geistiger Umnachtung dort vergessen hat.

2. Hat er es vielleicht dort entsorgt? Dann hat er seine Eigentumsrechte aufgegeben.

3. Im BGB wird die Thematik FUND in einem eigenen Abschnitt behandelt...
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Günter
Gast





BeitragVerfasst am: 20.10.04, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

§965 ff
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