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Wir wohnen in einem 2-Familienhaus, der Vermieter bewohnt davon 1 Partei, wir die andere. Nun hat unser Vermieter wegen dem Sonderkündigungsrecht uns zum 31.12. gekündigt (obwohl wir wirklich nie etwas gemacht haben) - ohne Angabe von Gründen, was er ja auch darf ;o( - wir gehen von falschem Neid aus, da seine Frau ihn verlassen hat und wir ein geregeltes, finanziell gut gestelltes Familienleben führen.
Wenn wir vorher ausziehen wollen, müssen wir 12 Wochen Kündigungsfrist einhalten.
Jetzt suchen wir natürlich schnellstmöglich nach einer neuen Wohnung. Wir haben auch schon einige gefunden, allerdings suchen die Leute keine Mieter für in 12 Wochen sondern für in 5-8 Wochen.
Nun meine Fragen:
1. Gibt es ein Gesetz, dass der Vermieter nur eine bestimmte Anzahl an Nachmietern ablehnen kann?
2. Soll ich mir das schriftlich von ihm bestätigen lassen, das er die Person abgelehnt hat?
Ich könnte mir ja so eine Art Formular erstellen, das ich ihm vorlege wenn er jemanden ablehnt, ich glaube aber er ist so schlau, das nicht zu unterschreiben, da ich denke, er wird jeden ablehnen um uns zu ärgern.
Der Mieter kann nicht verlangen, das der Vermieter den Mieter vorzeitig aus dem Mietvertrag entlässt, auch nicht. wenn er Nachmieter benennt.
Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:
Das Recht, Nachmieter zu stellen, ist ausdrücklich vereinbart worden, oder der Mieter hat ein dringendes berechtigtes Interesse an einer vorzeitigen Vertragsbeendigung.
Es gibt eine unechte Nachmieterklausel: Gibt dem Mieter nur das Recht, vorzeitig aus dem Vertrag auszuscheiden. Sie bedeutet, das der Vermieter einen vorgeschlagenen Nachmieter ablehnen und sich selbst um einen Nachfolger bemühen kann. Der Mieter kommt aber trotzdem aus dem Mietvertrag frei, wenn der Vermieter einen geeigneten Nachmieter ablehnt.
Bei einer echten Nachmieterklausel hingegen hat der Mieter einen Anspruch darauf, einen Nachmieter zu stellen. In einem Wohnungsmietvertrag findet sich eine solche Klausel selten.
Enthält der Mietvertrag weder eine echte noch unechte Nachmieterklausel, kann der Mieter versuchen, sie im Nachhinein zu vereinbaren. Der Vermieter muss sich aber nicht darauf einlassen.
- ohne Angabe von Gründen, was er ja auch darf ;o( - wir gehen von falschem Neid aus, da seine Frau ihn verlassen hat und wir ein geregeltes, finanziell gut gestelltes Familienleben führen.
Wenn ich das lese, komme ich auf die Gründe, ohne Ihren Vermieter zu kennen
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