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Verfasst am: 03.07.05, 09:38 Titel: Geld gefunden im EC-Automaten
hallo,
wenn man im Geldautomaten der Bank Geld findet, das jemand offensichtlich abgehoben und vergessen hat, man es mitnimmt, weil es Freitagnachmittag ist und die Bank bereits geschlossen hat, nennt sich das Finden oder Unterschlagen oder Stehlen?
Ich habe direkt die Polizei angerufen und mich erkundigt was ich machen soll,
dort wurde mir gesagt, ich könnte es auf der Wache abgeben, bzw.beim Fundbüro, bzw.bei der Bank.
Da ich das Geld gerne persönlich zurückgeben würde bin ich also am Montag sofort zur Bank gegangen, dort hatte sich noch niemand gemeldet und habe dort meine Daten hinterlassen.
Als ich 5 Tage später noch einmal dort war hatte sich immer noch niemand gemeldet.
Die Dame in der Filiale schlug mir dann vor, daß sie das Geld in Verwahrung nehmen könnte und meine Adresse dazu notiert, dann könnte die betreffende Person auf mich zukommen, im Falle, das sie sich melden sollte.
Auf meine Frage, warum sie denn nicht nachforschen würden, wer an dem Tag um die ungefähre Uhrzeit an diesem Automaten diese Summe abgehoben hat, erwiderte sie "man wolle keine schlafenden Hunde wecken. Jede halbwegs pfiffige Peron würde ja behaupten, der Betroffene zu sein!"
Angenommen, da meldet sich jetzt tatsächlich niemand mehr,
ist es dann rechtens, wenn ich das Geld behalte? oder muß ich es der Bank aushändigen?
Verfasst am: 03.07.05, 10:02 Titel: Re: Geld gefunden im EC-Automaten
omniah hat folgendes geschrieben::
ist es dann rechtens, wenn ich das Geld behalte?
Ja, Sie haben Ihren Fund ja bei der Bank angezeigt.
Sie sind verpflichtet, das Geld sechs Monate ab Anzeige des Fundes aufzubewahren.
Meldet sich der Eigentümer des Geldes innerhalb von sechs Monaten (so wie ich es verstanden habe, will die Bank den Kontakt vermitteln), steht Ihnen ein Finderlohn zu (unter 500,- Euro 5% der gefundenen Summe, bei Beträgen darüber 3%).
Passiert innerhalb von sechs Monaten ab Anzeige des Fundes nichts, geht das Eigentum an der gefundenen Sache auf Sie über und Sie können das Geld behalten.
Ich finde es übrigens sehr gut, dass Sie so ehrlich sind. Ich möchte nicht wissen, wieviel Prozent von Bankkunden in Ihrer Situation das gefundene Geld klammheimlich einstecken ...
Allerdings ist es peinlich und eine traurige Leistung der Bank, dass diese den betroffenen Kunden, der ja direkt vor Ihnen Geld abgehoben haben muss, nicht anhand der Protokolle des Geldautomaten und einer ggfs. vorhandenen Videoüberwachung selbst ausfindig machen kann bzw. will.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 03.07.05, 11:19 Titel:
Hierzu frag ich mich folgendes...
Das Geld selber kann einem doch gar nicht gehören bzw. man kann daran nicht Eigentümer werden...
Der Eigentümer des Geldes weiss ich spontan auch gar nicht. Ist das die Europäische Zentralbank? Vermute ich mal stark...
Wie passt das am Ende juristisch korrekt wieder zusammen wenn man Geld findet?
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 03.07.05, 11:33 Titel:
Hallo,
zunächst vorab : es gibt einige Gedautomatentypen (wo das Geld in eine Schale fällt), bei denen es tatsächlich möglich ist, Geld liegenzulassen und der Automat es nicht merkt. (Bei der aktuellen Automatengeneration "hält" der Automat das Geld etwas fest und merkt, wenn es nich komplett weggenommen wurde und zieht das ein.
Beim Automat des Fragestellers kann es sich also nur un den erstgenannten Typ handeln. Es ist aber trotzdem nicht schwer, herauszubekommen, wem das Geld gehört, daher verstehe ich das Gewäsch der Bank nicht. Es gibt nämlich Protokolle und das Geld gehört dem Kunden, der vor unserem Fragesteller am Automaten war. Die Kontonummer und die Bankleitzahl müssten der Bank, die den GA betreibt, als bekannt sein. Nun kann es sein, dass dies ein Kunde einer anderen Bank war, aber auch da bekommt man als Bank, wenn man sich Mühe gibt, raus, wer der Kontoinhaber ist. Aussichtslos wäre es nur dann, wenn es zufällig ein Kunde mit ausländischem Konto wäre.
Das muss unseren Fragesteller aber nicht interessieren. Er hat den Fund nicht unterschlagen, sich insofern nicht strafbar gemacht. Ich bin auch der Meinung, dass hier die Regelungen im BGB zu Fundsachen gelten.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 03.07.05, 12:30 Titel:
Zu DM Zeiten gehörte das Geld der Bundesbank... Jetzt wird es vermutlich die europäische Zentralbank sein weiss ich aber nicht genau aber ich bin ziemlich sicher das das Geld dem normalsterblichen Bürger nicht gehört und er auch nicht Eigentümer dieses Geldes werden kann...
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 03.07.05, 12:52 Titel:
Hallo,
Eigentümer des Geldes ist derjenige, der es dort verloren/vergessen hat. Man könnte noch konstruieren, dass die Bank, die den Automaten aufgestellt hat, wieder Eigentümer geworden ist, aber mit Sicherheit nicht die Zentralbank. Die hat damit nichts zu tun.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 03.07.05, 13:03 Titel:
Ups dann hat mir mein damaliger PW-Lehrer wohl was falsches erzählt. Mir war so als ob der Geldschein/Münze direkt immer der Bundesbank gehört (immer die Bundesbank Eigentümer bleibt) und man selber lediglich einen Anspruch auf den Gegenwert der dahinter steht hat....
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 03.07.05, 16:27 Titel:
das würde sich dann aber auf alles Bargeld beziehen, also nicht nur das gefundene im Geldautomaten, sondern auch das, was Du gerade in der Tasche hast. Das gehört also der EZB, wehe, Du gibst das aus
Um das in Dein Eigentum zu verwandeln, mache einfach Buchgeld draus, indem Du das bei der Bank auf Dein Konto einzahlst. Schon deshalb kann diese Theorie nicht stimmen.
Aber nun mal im Ernst : Wenn man Deiner Theorie folgt, ist der Geldschein ein Schuldschein. Das mag so sein, aber ich bin der Auffassung, dass man an dieses "Schuldscheinen" auch ein Eigentum erwerben kann. Deiner Auffassung nach bliebe der Herausgeber EZB der Eigentümer, man wäre nur Besitzer. Das kann ich mir aber nicht vorstellen.
Ist aber in der Tat so - man kann kein Eigentum am Geld als solchen Erwerben - man hat nur Anspruch auf den gegenwert. Aus diesem Grund ist es im übrigen auch Verboten Geld zu zerstören - das bleibt dem Eigentümer (zu DM-Zeiten der Bundesbank) vorbehalten.
Mir hat mal ein Bänker gesagt (und der sollte es wissen - der ist Ausbilder bei der Bank) das es aus genau diesem Grund hier auch einen Unterschied bezüglich eines Fundes gibt (oder zumindest gab).
'Offenes Geld auf offener Strasse' dürfe man behalten, da hieran niemand (ausser die Bundesbank) Eigentum erlangt haben kann.
Anders wäre es wenn das Geld jetzt in einer Brieftasche, einem Beutel oder auch nur in einer Banderole steckt: An diesen hat sehrwohl jemand Eigentumsrechte, egal was darinne steckt.
Wie gesagt, ob das heute noch so ist oder ob sich die Rechtslage da geändert hat weiss ich nicht.
Verfasst am: 15.07.05, 10:59 Titel: Re: Geld gefunden im EC-Automaten
Hallo
und was wäre rechtlich gesehen, wenn die Person die es gefunden hat, mitgenommen hätte und es nicht gemeldet hätte? Was wäre wenn derjenige welcher es abgehoben hat, sich bei der Bank meldet, und sagt ich habe Geld abgehoben, es vergessen mitzunehmen und nun ist es weg? Was würde dann passieren????????????????
nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
omniah hat folgendes geschrieben::
ist es dann rechtens, wenn ich das Geld behalte?
Ja, Sie haben Ihren Fund ja bei der Bank angezeigt.
Sie sind verpflichtet, das Geld sechs Monate ab Anzeige des Fundes aufzubewahren.
Meldet sich der Eigentümer des Geldes innerhalb von sechs Monaten (so wie ich es verstanden habe, will die Bank den Kontakt vermitteln), steht Ihnen ein Finderlohn zu (unter 500,- Euro 5% der gefundenen Summe, bei Beträgen darüber 3%).
Passiert innerhalb von sechs Monaten ab Anzeige des Fundes nichts, geht das Eigentum an der gefundenen Sache auf Sie über und Sie können das Geld behalten.
Ich finde es übrigens sehr gut, dass Sie so ehrlich sind. Ich möchte nicht wissen, wieviel Prozent von Bankkunden in Ihrer Situation das gefundene Geld klammheimlich einstecken ...
Allerdings ist es peinlich und eine traurige Leistung der Bank, dass diese den betroffenen Kunden, der ja direkt vor Ihnen Geld abgehoben haben muss, nicht anhand der Protokolle des Geldautomaten und einer ggfs. vorhandenen Videoüberwachung selbst ausfindig machen kann bzw. will.
man kann kein Eigentum am Geld als solchen Erwerben - man hat nur Anspruch auf den gegenwert. Aus diesem Grund ist es im übrigen auch Verboten Geld zu zerstören - das bleibt dem Eigentümer (zu DM-Zeiten der Bundesbank) vorbehalten.
Nein. Nach deutschem Zivilrecht sind Banknoten ebenso wie Münzen gewöhnliche Sachen, an denen in der üblichen Weise Eigentum erworben wird. Wer also zu viele Scheine hat, darf gerne seine Zigaretten damit anzünden (oder noch besser: die Scheine mir schenken).
Banknoten sind Eigentum der Europäischen Zentralbank. Das Vernichten von Geldscheinen ist daher strafbar. Stimmt’s?
Sebastian Zimmermann, Hamburg
Sie können sich mit einem 200-Euro-Schein eine Zigarre anzünden, Ihr Geld durch den Reißwolf drehen und die Schnipsel in der Fußgängerzone verstreuen oder die Banknoten auch einfach zu Hause horten – niemand darf Ihnen das verbieten.
Das Bargeld (und da hat sich beim Übergang von der Mark zum Euro nichts geändert) hat einen seltsamen Doppelcharakter: Einerseits ist es als das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel eine „öffentliche Einrichtung“. Andererseits werden Sie, sobald die Geldscheine rechtmäßig in Ihren Besitz kommen, nicht nur ihr Nutzer, sondern auch ihr Eigentümer – und da greift der Paragraf 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, nach dem „der Eigentümer mit den ihm gehörenden Sachen grundsätzlich nach Belieben verfahren kann“.
Sollten Sie nach einer übermütigen Vernichtungsaktion Reue empfinden, kann es Probleme geben: Zwar leistet die Bundesbank im Prinzip Ersatz, wenn mehr als die Hälfte eines Scheins übrig ist. Sie sagt aber auch: „Absichtlich beschädigte Euro-Banknoten werden nicht ersetzt.“
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 20.07.05, 15:46 Titel:
Ich wollte mich bei den letzten drei Postern nur bedanken, ich kam mir mit meiner "Mindermeinung" schon fast einsam vor...
Falls jemand immer noch an die Theorie glaubt, dass der EZB das Geld gehört, so bitte ich um eine fundierte Erläuterung, was sachenrechtlich vor sich geht, wenn ich Geld aus meiner Brieftasche (angeblich Eigentum EZB) auf mein Konto einzahle. Demnach müsste in diesem Moment ein Eigentumsübergang stattfinden.
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