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Vermieter betritt Wohnung ohne meine Anwesenheit!HILFE!

 
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Miri86
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Anmeldungsdatum: 25.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 21:14    Titel: Vermieter betritt Wohnung ohne meine Anwesenheit!HILFE! Antworten mit Zitat

Hallo !

Ich wohne seit Januar diesen Jahres in meiner ersten Wohnung. Ich bin also im Januar von zu Hause ausgezogen. Die Wohnung ist in einem Altbau, wurde jedoch erst als Neubau umgebaut, renoviert usw.

Mein Vermieter hat als ich eingezogen bin mehrmals meine Wohnung betreten ohne dass ich zu Hause war. Einmal hat er meine Wohnung sogar mit seiner Tochter und deren Freund betreten um die Lüftung im Badezimmer zu installieren. Alles ohne mein Wissen und ohne mich anzurufen.
Ich hab ihn dann darauf angesprochen und gesagt, dass er dies bitte unterbinden soll und meine Wohnung nur in meiner Anwesenheit und nach vorhergehender Rücksprache betreten darf.
Ich habe einen Zweitschlüssel (was schon einige Diskussionen aufgebracht hat) bekommen und den habe ich meiner Mutter gegeben. Ich habe mit meinem Vermieter verienbart, dass wenn er mich telefonisch nicht erreicht, dass er dann meine Mutter anrufen soll (Telefonnummer bekannt), wenn er die Wohnung betreten muss.
Ich bin gestern Abend von einem vierwöchigen Urlaub zurückgekommen und dann hat mir meine Mutter gesagt, dass mein Vermieter in der Wohnung war. Sie hat ihn sofort zur Rede gestellt. Mein Vermieter hat weder bei mir (mein Handy war Tag und NAcht angeschaltet) noch bei meiner Mutter angerufen.
Seine Begründung war: Er musste an der Aussenfassade etwas reinigen und meine Fenster waren gekippt und die Rolläden oben. Er hat die Fenster dann zugemacht und die Rolläden geschlossen. (Ich hab mir die Aussenfassade angeschaut. Ich kann nicht erkennen, dass da was gemacht wurde)
Nun meine Fragen:
1) Darf mein Vermieter die Wohnung betreten in solchen Fällen? Ich weiß ja nicht, wie oft er meine Wohnung betritt.

2) Darf mein Vermieter einen Schlüssel zu meiner Wohnung haben?

3) Darf ich ohne Wissen meines Vermieters das Türschloß austauschen?

4) Was kann ich dagegen tun?

Ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich fühl mich momentan absolut nicht wohl, da ich die ganze Zeit Angst habe, dass plötzlich jemand die Tür aufschließt.

Danke
Miri
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

1) Nur in Notfällen darf der VM die Wohnung ohne Mieter betreten. Unter Notfälle fällt sowas wie Rohrbruch.
2) Nein, er muss alle Schlüssel Ihnen geben wenn Sie es verlangen.
3) Ja, das alte Schloss aber aufheben und beim Auszug wieder einbauen.
4) 3) oder fristlos bzw. fristgerecht kündigen.
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pim
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 92
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ich halte eine Mietminderung für angebracht. Schleßlich können Sie die Wohnung ja nicht ruhigen Gewissens verlassen und z. B. Wertgegenstände in der Wohnung haben, ohne befürchten zu müssen, dass Ihr Vermieter einsteigt.

Sie sollten von Ihrem Vermieter die Herausgabe des/ der noch vorhandenen Schlüssel verlangen; ansonsten auf seine Kosten ein neues Schloss einbauen lassen. Im übrigen sollten sie über eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs bzw. Einbruchs ernsthaft nachdenken!!!
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jmiernik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 28.07.05, 01:07    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der VM einen Schlüssel zu Ihrer Wohnung besitz, ist es lang nicht das selbe, wie wenn er diese ohne erlaubnis betritt.

Manchmal wundere ich mich über Mieter, die mit den Worten "fremdes Eigentum" nichts anfangen können. Dieses Beispiel zeigt wieder mal, das die VM an einer änlichen Krankheit leiden, im Bezug auf "Privatsphäre".

Sie haben die Sache scheinbar von Anfang an etfas zu verständnisvoll angegangen.
Das Sie dem VM erlauben Ihre Wohnung nach vorherigem Anruf zu betreten, ist schon mehr als kulat.
Normalerweise muss er das mit einer angemessener Frist ankündigen, und dabei auf Ihre Zeitplanung eingehen.
Das er gerade in dem Moment irgendetwas reparieren, oder reinigen will, ist zwar toll, doch berechtigt es ihn nicht dazu, über die Rechte anderer Menschen zu trampeln, schon gar nicht, wenn es um solches Grundrecht handelt.

An Ihrer stelle würde ich mich schnellstens eine andere Wohnung suchen, und zumindest versuchen, den VM mit Umzugskosten zu belasten.
Ein Anwalt würde auch nicht schaden.
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skayritera
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 28.07.05, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Einmal hat er meine Wohnung sogar mit seiner Tochter und deren Freund betreten um die Lüftung im Badezimmer zu installieren.


Also das ist wohl der Hammer, das der VM seine Tochter und dessen Freund mit in Wohnung nimmt! Böse

Also zur Sache:
Wenn der Vermieter eine Wohnungsinspektion durchführen will od. was auch immer hat nur er Zutritt und auch nur mit Ankündigung (Auser im Gefahrenfall wie Feuer oder Rohrbruch)!

Die Tochter oder Sohn dessen Freund oder Freundin habe in deiner wohung nix zu suchen! Nur der Vermieter hat zutritt sonst keiner. Darauf hast du als Mieter anspruch darauf.

Denn das ging bei einem Bekannten von mir auch so und habe hier mal Geschrieben.

An meiner stelle würde ich zum RA gehen.

Denn eine Rechtsprechung gibt es noch leider nicht, Aber ich als Richter hätte ich gesagt bei der Urteilsbegründung das nur der VM zutritt hat.
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Mfg Skayritera Winken
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 28.07.05, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

skayritera hat folgendes geschrieben::

Die Tochter oder Sohn dessen Freund oder Freundin habe in deiner wohung nix zu suchen! Nur der Vermieter hat zutritt sonst keiner. Darauf hast du als Mieter anspruch darauf.


Wenn der Vermieter ein Betretensrecht hat, dann kann sich daraus auch sehr gut ein Betretensrecht anderer Personen ableiten. "Nur der Vermieter und sonst keiner" ist insoweit unzutreffend.

Generell:

Strafrechtlich ist ein derartiges rechtswidriges Betreten Hausfriedensbruch.

Zivilrechtlich können Sie nun den alle Schlüssel herausverlangen etc. - s.o.

Das praktische Problem: Sieht der Vermieter das Problem und sein Unrechtsverhalten nicht ein und nimmt es übel, hat man als Mieter auf jeden Fall ein Problem. Ob Aufwand, mitmenschliche Probleme oder sogar mittelbare rechtliche Folgen - es kann eine Last werden egal wie es dann ausgeht.

Daher ist in diesen Fällen eigentlich immer zunächst eine Verhandlungslösung und wenn dies nicht funktioniert eine umfassende Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen angesagt, bevor man dann die Artillerie auspackt.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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P4Richter
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Anmeldungsdatum: 17.04.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 28.07.05, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Nein! Der Vermieter ist nicht berechtigt seine Tochter oder Sohn mit in die Wohnung des Mieters mit rein zu nehmen.

Der Mieter in seiner Wohnung hat das Hausrecht und kann auch daher entscheiden ob die Tochter oder der Sohn oder sonst jemand mit rein nehmen darf.

Verpflichtet ist der Mieter nicht die Tochter oder der Sohn des VM mit rein zu lassen und eine solche Klausel in MV ist automatisch Ungültig.
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 28.07.05, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

P4Richter hat folgendes geschrieben::

Nein! Der Vermieter ist nicht berechtigt seine Tochter oder Sohn mit in die Wohnung des Mieters mit rein zu nehmen..


Das ist in der Absolutheit nun einmal falsch.

P4Richter hat folgendes geschrieben::

Der Mieter in seiner Wohnung hat das Hausrecht und kann auch daher entscheiden ob die Tochter oder der Sohn oder sonst jemand mit rein nehmen darf.

Verpflichtet ist der Mieter nicht die Tochter oder der Sohn des VM mit rein zu lassen und eine solche Klausel in MV ist automatisch Ungültig.


Das steht auch nicht in meinem Post.
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flo2
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 28.07.05, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Die praktische Lösung, mit der der Fragestellerin wahrscheinlich am besten gedient ist: Evtl. muss man bloß den Schließzylinder austauschen, das kann man selber machen und den kann man recht billig kaufen. Alle anderen Lösungen sind i.d.R. aufwändig und/oder nervenraubend. Wenn sich der VM beschwert, weisen Sie ihn einfach höflich darauf hin, dass er kein Recht hat, einen Schlüssel zur Wohnung zu besitzen, und diese einfach zu betreten, wenn er grade Lust hat. Wenn Sie in einem 2Familien-Haus mit Ihrem VM wohnen, kann der VM ohne Angabe von Gründen mit Frist von min. 6 Monaten (ggf. mehr) kündigen, das sollten Sie ggf. berücksichtigen.

100% Zustimmung für q.c., wie immer Winken
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An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 28.07.05, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

flo2 hat folgendes geschrieben::
Die praktische Lösung, mit der der Fragestellerin wahrscheinlich am besten gedient ist: Evtl. muss man bloß den Schließzylinder austauschen, das kann man selber machen und den kann man recht billig kaufen. Alle anderen Lösungen sind i.d.R. aufwändig und/oder nervenraubend. Wenn sich der VM beschwert, weisen Sie ihn einfach höflich darauf hin, dass er kein Recht hat, einen Schlüssel zur Wohnung zu besitzen, und diese einfach zu betreten, wenn er grade Lust hat. Wenn Sie in einem 2Familien-Haus mit Ihrem VM wohnen, kann der VM ohne Angabe von Gründen mit Frist von min. 6 Monaten (ggf. mehr) kündigen, das sollten Sie ggf. berücksichtigen.

100% Zustimmung für q.c., wie immer Winken



wobei noch anzufügen ist, dass ein "Notschlüssel" z.b. bei einer vertrauenswürdigen Person (Mietnachbar) deponiert sein muss. Nämlich in wirklichen Notfällen hat der Vermieter Zutrittsrecht.
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 28.07.05, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Werner hat folgendes geschrieben::
"Notschlüssel" z.b. bei einer vertrauenswürdigen Person (Mietnachbar) deponiert sein muss.


Kann man, muss aber nicht! Der VM hat Zutrittsrecht bei "Gefahr im Verzug".
Wenn man überlegt, wie oft das passiert.....
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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jmiernik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 28.07.05, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zutrittsrecht in Notfällen, ist ja nicht gleich mit der Notwendigkeit verbunden, einen Schlüssel zu besitzen.
In einem echten Notfall, kann er die Tür auch aufbrechen, oder mit dem Beil aufhauen.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 07:04    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter darf keinen Wohnungsschlüssel "den für alle Fälle" zurückbehalten, außer der Mieter hat dem zugestimmt. Hat der Mieter den Verdacht, dass der Vermieter während seiner Abwesenheit die Mietwohnung betritt, darf der Mieter die Tür sichern. (Einbau eines neuen Schlosses , altes Schloss aber aufheben)
Der Mieter hat aber dafür zu sorgen, dass der Vermieter oder sein Hausmeister die Wohnung in Notfällen betreten können. Dazu reicht es aus, das der Mieter wärend einer längeren Abwesenheit einem Wohnungsnachbarn oder einem in der Nähe wohnenden Bekannten einen Wohnungsschlüssel überlässt und dies dem Vermieter mitteilt. Verletzt der Mieter diese Mitteilungspflicht, muss er für daraus entstehende Schäden Ersatz leisten. (BGH WM 72, 25)
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