Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schüttelscheck Staatsanwalt ermittelt / trotzdem mahnen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schüttelscheck Staatsanwalt ermittelt / trotzdem mahnen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
lulu66
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 16:19    Titel: Schüttelscheck Staatsanwalt ermittelt / trotzdem mahnen? Antworten mit Zitat

folgende Geschichte wäre ja denkbar :
eine Kundin bekommt einen Flugschein in einem Reisebüro, den sie mit einem Scheck bezahlt. Nach zwei Wochen kommt der Scheck von der bezogenen Bank zurück, das Konto weist keinerlei Deckung auf, die Kundin hat den Scheck widerechtlich verwendet (sie wusste, das keine Deckung besteht bzw das das Konto erloschen ist) Auf ein "Erinnerungsschreiben "reagiert die Kundin nicht...stattdessen meldet sich allerdings die Staatsanwaltschaft, die Dame hat regelmässig mit (zum Teil auch gestohlenen Schecks) "eingekauft" es gibt eine grössere Anzahl von geschädigten Händlern. Die Dame wird jetzt mittels Haftbefehl gesucht. Müsste jetzt eigentlich das Reisebüro noch ein Mahnverfahren anstrengen, wenn es jemals an sein Geld kommen möchte (unabhängig davon, ob die Gute jemals geschnappt wird, respektive dann überhaupt Geld hat, den Schaden zu begleichen....), oder werden die Forderungen des Reisebüros irgendwie bei dem durch den Staatsanwalt anzustrengenden Prozess mit berücksichtigt ? Ich vermute doch, das das Geld zivilprozesslich eingetrieben werden müsste um einen vllstreckbaren Titel zu erwirken ?

Herzliche Grüsse !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
mastercut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Sie liegen grdsl. mit Ihren Einschätzungen richtig. Grdsl. müssen Sie sich um Ihre zivilrechtlichen Zahlungsansprüche selbst kümmern, d.h. ein eigens Mahn-/ bzw. Klageverfahren durchführen.

Im Einzelfall kann über diese Ansprüche aber auch bereits im Strafprozess entschieden werden, sofern keine schwierigen zivilrechtlichen Fragen zu klären sind. Schauen Sie diesbezüglich mal unter dem Stichwort "Adhäsionsverfahren" nach.

Ein Problem bleibt Ihnen aber so oder so. Wenn der Beklagte kein Geld bzw. pfändbares Eigentum hat und auch nicht haben wird, bringt Ihnen der schönste Titel nichts, egal woher dieser stammt.... Weinen

Gruß
mc
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
lulu66
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

Na, wenn dies ein echter "Fall" wäre Mit den Augen rollen .... würde ich mich wohl trotzdem lieber "selbstständig"machen, bis es zu einem ordentlichen Verfahren käme, dauerte das sicher noch eine ganze Weile.... richtig ist natürlich, dass das Geld sicher abgeschrieben werden kann, Titel hin oder her (vielleicht gewinnt sie aber ja noch im Lotto ? ... Hope dies last ... Auf den Arm nehmen ), aber rein steuerlich ist eine uneinbringliche Forderung "interessanter" als eine offene....
Gäbe es einen wirklichen Vorteil bei einem Adhäsionsverfahren ? Irgendetwas umwerfend überzeugendes konnte ich nicht finden ( was, ehrlich gesagt, nicht soooo überraschend ist Sehr glücklich )

Herzlichen Dank und viele Grüsse !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
mastercut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

lulu66 hat folgendes geschrieben::
Gäbe es einen wirklichen Vorteil bei einem Adhäsionsverfahren ? Irgendetwas umwerfend überzeugendes konnte ich nicht finden ( was, ehrlich gesagt, nicht soooo überraschend ist Sehr glücklich )


Greifbare juristische Vorteile bietet das Adhäsionsverfahren in der Tat nicht unbedingt. Gedacht ist es für allem dafür, dem Opfer die Abwicklung der Straftat leichter zu gestalten. Nach einem Raub/Diebstahl von Geld bzw. sonstigen offensichtlichen Vermögensschäden kann dem Opfer direkt ein Titel "mitgegeben" werden, ohne dass ein Zivilverfahren durchgeführt werden muss. Auch wenn man es oftmals kaum vermutet, aber es gibt doch hin und wieder erkennbare Aspekte des Opferschutzes in unserem Rechtssystem.....

Grüßle
mc
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
lulu66
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

Yes, indeed !

Ausserdem fiel mir gerade auf, das möglicherweise für ein "eigenes" Verfahren die, wie heisst das ? ladefähige ? Adresse der Beschuldigten vorliegen sollte.... könnte ja sein, sie ist lieber ein bisschen vom Erdboden verschwunden....ich nehme mal an, die Staatsanwaltschaft könnte u.U. auch zunächst mal ohne genauere Adresse Klage erheben......dann ist "adhäsieren" natürlich einfacher....

Wie dem auch sei : herzlichen Dank für die ganzen Infos und herzliche Grüsse !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
lulu66
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

einige Wochen später...... : prima Sache, so ein Adhäsionsverfahren, danke für den Tip !
Zum einen kann ganz sicher Opfern von Straftaten eine Menge Kummer und Sorgen erspart werden, zum anderen können aber selbst "juristische Personen", die ja naturgegeben weniger "echten" Leidensdruck haben (und vielleicht keine ladungsfähige Adresse) sehr davon profitieren. (Die Gerichte vielleicht auch, wenn es statt eines strafrechtlichen und eines zivilrechtlichen "nur" noch einen Prozess abarbeiten muss)
Unabhängig davon könnte es doch sein, dass die Dame in meinem Ursprungsbeispiel inzwischen zu 1 Jahr 6 Monaten Haft auf 3 Jahre Bewährung verurteilt worden ist, während der Verhandlung die Schuld anerkannt hat und zusätzlich zum Ausgleich der Schuld gegenüber der Adhäsionsklägerin verurteilt worden ist (die wohl auch Bewährungsauflage ist). Die Adhäsionsklägerin glaubt prinzipiell an das gute im Menschen Lachen und hat deshalb Ratenzahlung mit der Schuldnerin vereinbart, wüsste aber trotzdem gern..... was tun, wenn die Schuldnerin nun der Ratenzahlung nicht nachkommt ? Das Gericht anrufen bzw anschreiben ? Den Bewährungshelfer ansprechen (wohl kaum.... ? Gibt es Verfahren und gesetzliche Fristen, die in solchen Fällen eingehalten werden müssen, um rechtliche Nachteile zu vermeiden ?
Wie "immer" herzlichen Dank für alle Anregungen Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.