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Zeugenaussagenverweigerungsrecht

 
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christoph79
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.07.2005
Beiträge: 1
Wohnort: 56379 Dörnberg

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 21:48    Titel: Zeugenaussagenverweigerungsrecht Antworten mit Zitat

Als wir uns in der freien Natur auf ein Feierabendbierchen trafen wurden wir von der Polizei durchsucht. Mit Alkohol hatten wir keine Probleme, aber in der unmitttelbaren Umbgebung haben die Polizisten Canabis gefunden, und Sie warfen einem meiner Freunde vor BTM´s zu besitzen. Alle musten Aussagen, der Beschuldigte und ich haben die Aussage verweigert, einer hat wohl ausgesagt und einer hat gesagt das er nichts weiß.
Was kann mir passieren wenn ich bei der Polizei von meinem Aussasgeverweigerungsrecht gebrauch mache und der Beschuldigte dann doch verurteilt wird? Der Polizist hat gemeint das dieses Vergehen noch härter bestraft wird als die Tat selbst. Wollte er mich nur einschüchtern oder ist das wirklich so?
Ich habe eine Rechtschutzversicherung und werde wohl meinen Anwalt zu Rate ziehen.

Christoph
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiß, muss man bei der Polizei gar nicht aussagen.
Nur vor Staatsanwaltschaft und Gericht.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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DMuck
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 22:21    Titel: Re: Zeugenaussagenverweigerungsrecht Antworten mit Zitat

christoph79 hat folgendes geschrieben::
Was kann mir passieren wenn ich bei der Polizei von meinem Aussasgeverweigerungsrecht gebrauch mache und der Beschuldigte dann doch verurteilt wird? Der Polizist hat gemeint das dieses Vergehen noch härter bestraft wird als die Tat selbst. Wollte er mich nur einschüchtern oder ist das wirklich so?

Nix kann dir passieren. Diese Drohung der Polizei ist unzulässige Überrumpelungs- und Einschüchterungstaktik, mehr nicht.
Falls du noch vorgeladen wirst: http://www.advocat-ffm.de/vorladung.html
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