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Als wir uns in der freien Natur auf ein Feierabendbierchen trafen wurden wir von der Polizei durchsucht. Mit Alkohol hatten wir keine Probleme, aber in der unmitttelbaren Umbgebung haben die Polizisten Canabis gefunden, und Sie warfen einem meiner Freunde vor BTM´s zu besitzen. Alle musten Aussagen, der Beschuldigte und ich haben die Aussage verweigert, einer hat wohl ausgesagt und einer hat gesagt das er nichts weiß.
Was kann mir passieren wenn ich bei der Polizei von meinem Aussasgeverweigerungsrecht gebrauch mache und der Beschuldigte dann doch verurteilt wird? Der Polizist hat gemeint das dieses Vergehen noch härter bestraft wird als die Tat selbst. Wollte er mich nur einschüchtern oder ist das wirklich so?
Ich habe eine Rechtschutzversicherung und werde wohl meinen Anwalt zu Rate ziehen.
Soweit ich weiß, muss man bei der Polizei gar nicht aussagen.
Nur vor Staatsanwaltschaft und Gericht. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Was kann mir passieren wenn ich bei der Polizei von meinem Aussasgeverweigerungsrecht gebrauch mache und der Beschuldigte dann doch verurteilt wird? Der Polizist hat gemeint das dieses Vergehen noch härter bestraft wird als die Tat selbst. Wollte er mich nur einschüchtern oder ist das wirklich so?
Nix kann dir passieren. Diese Drohung der Polizei ist unzulässige Überrumpelungs- und Einschüchterungstaktik, mehr nicht.
Falls du noch vorgeladen wirst: http://www.advocat-ffm.de/vorladung.html
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