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Kreditvertrag - Rücktritt, Kündigung oder Wiederruf ?

 
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Rayn
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 17:57    Titel: Kreditvertrag - Rücktritt, Kündigung oder Wiederruf ? Antworten mit Zitat

Hallo,

Ein Kunde A, der vor 3 Wochen einen Kreditvertrag bei einer Bank abgeschlossen hat, kommt jetzt zu der Erkenntnis, dass die gesamte Kreditsumme nun doch nicht benötigt wird.

Welche Möglichkeiten hat der Kunde A?

Wiederruf? Rücktritt?

Ist ggf. eine vorzeitige Kündigung des KV möglich? Oder kann der KV ggf. umgestellt werden und die Laufzeit verkürzt werden ?

Wie sollt A bei seiner Bank auftretten?
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Jinx
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.01.2005
Beiträge: 122

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 15:33    Titel: Ist mir auch schon passiert Antworten mit Zitat

Mein Mann hat einen riesigen Kredit bei der (Wortsperre: Firmenname) bekommen,und dabei haben sie ihm noch gleich sämtliche Versicherung und Sparverträge die es überhaupt gibt aufs Auge gedrückt ( er kann leider nicht nein sagen)
Ich habe das Geld am selben Tag wieder zurück überwiesen und habe Schriftlich von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht.
falls deine Frist schon abgelaufen ist, dann sieh mal nach, ob du Sonderzahlungen machen darfst und überweise das ganze Geld einfach wieder auf das Konto der Bank zurück.Leider mußt du dann aber die Bearbeitungsbebühr noch zahlen, aber immer noch besser als jahrelang abzustottern, oder?
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elemic
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 07.08.05, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt nicht ganz.
Ist die Frist verstrichen und ist eine sofortige Tilgung via Sondertilgung vertraglich nicht möglich (oder nur zu Teilen), wird die Bank ein Entschädigung (Vorfälligkeitsentgeld)verlangen. Diese richtet sich aber nicht nach der Zeit die bis zur Rückzahlung vergangen ist, sondern nach der restlichen im Vertrag vereinbaren Laufzeit.

Und diese Entschädigung entspricht von der Höhe etwa auch den Zinsen für die Zeit.
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Jinx
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.01.2005
Beiträge: 122

BeitragVerfasst am: 07.08.05, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, ganz ohne Federn zu lassen kommt man nicht davon, wir sind auch auf 500 Euro Bearbeitungsbebühren sitzen geblieben, man muß halt das lkeinere Übel wählen.
In unserem Fall hätten wir 71 Monate abstottern müssen......
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