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Verfasst am: 28.07.05, 07:49 Titel: KFZ Versicherung ich als alleiniger Fahrer eingetragen, aber
Hallo,
jemand hat sich ein neues Auto gekauft, versichert TK mit SB. Der Halter ist als einziger Fahrer bei der Versicherung angegeben.
Die Frau von dem Halter fährt aber auch regelmässig mit dem Auto(Arbeit usw.). Nun ist die Tochter 18 geworden und hat Ihren FS und darf auch ab und an mit dem Wagen fahren.
Der Versicherungsvertreter meinte, auf Nachfragen, ob man das bei der Vers. angeben müsste "nein, das machen alles so, das brauch man nicht"
Was passiert bein einem Unfall, wenn Frau oder Tochter gefahren ist?
Kann ja auch mal sein das Daddi ein bisschen viel getrunken hat und Töchterchen muss Ihn Heim fahren
Oder sollte man sich auf die Aussagen Des Vertreters nicht verlassen, erzählen kanner ja viel.
in diesem Fall sollte man unbedingt den Versicherungsvertrag ändern.
Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung kann, wenn andere Fahrer das Fahrzeug benutzen, eine Vertragsstrafe verlangen.
Höhe: steht im jeweiligen Versicherungsvertrag bzw. in den Tarifbestimmungen. Ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich, kann aber recht hoch werden (z.B. das Doppelte des Jahresbeitrages, der bei korrekter Einstufung fällig ist).
Bei einem Schaden passiert allerdings zunächst nichts weiter. Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung besteht in vollem Umfang.
Nebenbei bemerkt: ich hätte zu einem Versicherungsvertreter, der derartigen Unsinn erzählt, kein Vertrauen mehr. Such dir einen besseren. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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