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Gast
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Verfasst am: 28.07.05, 11:19 Titel: Polizeibesuch auf einer Party |
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Also gestern waren wir auf einer Party wo die Polizei 2 mal da war (Ruhestörung).
Das erste mal haben sie gesagt wenn wir nochmal anrücken müssen kostet es Geld.
Die ganze Zeit hatten wir keine Musik an, laut waren wir scheinbar doch.
So ne halbe Stunde später Polizei nochmal da, Gastgeber vor der Tür, sagt sie dürfen hier nicht rein, Polizei (mit Fuß in der Tür) sagt Personalausweiß von allen. Wir denken uns das wenn die Polizei ey nicht rein darf können sie ja auch nicht wissen wieviel Leute drinn sind, womit die Aussage alle Ausweiße von allen Leuten uns etwas fadenscheinig vorkam. So blieben wir sitzen und tranken weiter. Kurz darauf kam die Polizei entgegen den Willen des Gastgebers rein ging durch die Bude dann zu uns, wir zeigten die Ausweiße. DIe Polizei sagte noch das auf uns alle Anzeigen zukommen würden wo wir min. 75€ bezahlen werden. Dann sagten die Polizisten das wir alle gehen sollten und uns auch nicht mehr auf der Straße wo das Haus steht aufhalten dürften.
So nun meine Fragen:
War der Zutritt der Polizisten in die Wohnung legitim?
Darf die Polizei wirklich entscheiden wer sich alles in den Haus aufzuhalten hat und uns noch vorschreiben die Straße zu verlassen?
Kann man uns wirklich wegen sowas Anzeigen, war ja eine Ordnungswidirgkeit oder?
Da ja keine Musik lief konnte man ja nicht wirklich eine Quelle orten, somit würden ja auch Leute bestraft werden welche sich die ganze Zeit ruhig verhielten haben, wäre der Veranstalter nicht dafür verantwortlich?
und die Dienstnummern wollten sie uns natürlich auch nicht geben.
So ich hoffe das die vielen Fragen beantwortet werden können.
P.S. einer der anwesenden ist auf Bewehrung, kann das Probleme geben? |
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hawethie FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2279
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Verfasst am: 28.07.05, 13:27 Titel: |
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Hi
die Polizei hat die Versammlung wg. Ruhestörung beendet - darf sie.
Thema: Platzverweis
Die Polizei hat die Wohnung betreten zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Ordnung - darf sie, wenn das entsprechende Landesgesetz es zulässt.
Natürlich darf "man" euch wg. Ruhestörung anzeigen, vor allem, wenn ihr den Warnschuss eine halbe Std. vorher nicht beachtet.
Wie kommen die Leute eigentlich immer auf die "Dienstnummer"?
Der Name ist ausreichend - der Dienstausweis musste aber in diesem Fall höchtswahrscheinlich nicht gezeigt werden (Situationsbedingt)
Gruß
HaWeThie
PS: gibt es auch einen Personalausschwarz?
scnr |
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Richard Gecko FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 28.07.05, 14:27 Titel: |
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hawthie hat folgendes geschrieben:: | PS: gibt es auch einen Personalausschwarz? |
Natürlich gibts das, ist ja eine Domina, die haben alles auch in schwarz und rot. |
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Eder FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 46
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Verfasst am: 28.07.05, 17:26 Titel: |
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oft hilft logisches Denken schon weiter.
Bürger beschweren sich telefonisch in der Nacht über Lärm aus der Nachbarwohnung und rufen die Polizei.
Die klingelt, erhebt den Zeigefinger und bittet um Ruhe.
Wenns sichs nun nicht bessert und der störende Hausherr nun den Zutritt verweigert fährt vermutlich die Polizei wieder und lässt die Herrschaften weiter lärmen
Aha, sollte ja wohl klar sein, dass die Polizei auch gegen den Willen des Lärmenden in dessen Wohnung darf.
PS: Bewährung wird so geschrieben. Falls es zur Owi Anzeige kommt, hat dies keinen Einfluss auf die Bewährung. Diese Anzeige geht zur Stadt oder LRA und nicht zur Staatsanwaltschaft. |
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Gast
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Verfasst am: 29.07.05, 13:05 Titel: |
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Wie sieht eine Owi Anzeige aus, kann man mit Vorladung oder Bußgeldbescheid rechnen? |
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mastercut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.05.2005 Beiträge: 2202
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Verfasst am: 29.07.05, 13:08 Titel: |
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Bei einigermaßen klarer Sachlage wird ein Anhörungsbogen zugehen. daraufhin wird dann ein Bußgeldbescheid ergehen.
mc |
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Gast
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Verfasst am: 29.07.05, 16:36 Titel: |
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Was wird in diesen Anhörungsbogen alles gefragt?
GIbt es irgendwo Beispielexemplare im Netz? |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 29.07.05, 16:38 Titel: |
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Gefragt wird man direkt zum Vorfall nichts.
Man bekommt Gelegenheit sich schriftlich zu äußern und die eigene Sicht der Dinge vorzutragen. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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Gast
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Verfasst am: 29.07.05, 18:06 Titel: |
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Da ja das ganze Geschehen mehr als offensichtlich ist, würde es mich interesieren ob ich verpflichtet bin dieses formular auszufüllen/ abzuschicken?
Kann es auch passieren das sofort der Bußgeldbescheid kommt und die Befragung weggelassen wird?
Wie hoch kann das Bußgeld ausfallen? |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 29.07.05, 18:09 Titel: |
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Der Beschuldigte braucht keine Angaben machen.
Die Anhörung ist vorgeschrieben.
Die Höhe des Bußgeldes ist vom jeweiligen Verhalten und den daraus resultierenden Vorwürfen abhängig. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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Gast
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Verfasst am: 29.07.05, 18:49 Titel: |
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Ach und:
Geht diese Owi Anzeige an alle oder nur an den Gastgeber? |
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mastercut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.05.2005 Beiträge: 2202
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Verfasst am: 29.07.05, 18:51 Titel: |
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Das kann so oder so passieren. Da gibt es keine Vorschrift.
mc |
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sabbatti FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 55
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Verfasst am: 30.07.05, 12:53 Titel: |
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Moin,
bei einigermaßen geschickter Reaktion der Angeschuldigten, geht das aus wies Hornberger Schießen.
Dem Einzelnen muß eine individuelle Schuld nachgewiesen werden. Dies dürfte problematisch sein.
Wie laut war es wirklich?
Wird kaum an einzelnen Personen in der Wohnung festzumachen sein.
Gruß,
frogger |
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mastercut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.05.2005 Beiträge: 2202
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Verfasst am: 30.07.05, 16:07 Titel: |
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sabbatti hat folgendes geschrieben:: |
bei einigermaßen geschickter Reaktion der Angeschuldigten, geht das aus wies Hornberger Schießen.
Dem Einzelnen muß eine individuelle Schuld nachgewiesen werden. Dies dürfte problematisch sein.
Wird kaum an einzelnen Personen in der Wohnung festzumachen sein.
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Nicht ganz. Der Wohnungsbesitzer bzw. Veranstalter der Party ist immer auch mitverantwortlich für die Ruhestörung und kann belangt werden.
mc |
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mühle FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.04.2005 Beiträge: 61
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Verfasst am: 06.08.05, 09:57 Titel: |
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sabbatti hat folgendes geschrieben:: | Moin,
bei einigermaßen geschickter Reaktion der Angeschuldigten, geht das aus wies Hornberger Schießen.
Dem Einzelnen muß eine individuelle Schuld nachgewiesen werden. Dies dürfte problematisch sein.
Wie laut war es wirklich?
Wird kaum an einzelnen Personen in der Wohnung festzumachen sein.
Gruß,
frogger |
Es heißt auch nicht "Angeschuldigter", sondern Betroffener.
Außerdem muss nicht auf das Phon genau nachgewiesen werden, wie hoch die Lautstärke war. Eine Einschätzung durch die Beamten kann Genügen. _________________ semper paratus |
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