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recht.de :: Thema anzeigen - Einbruchschaden an Türe über meine Hausratversicherung ?
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Einbruchschaden an Türe über meine Hausratversicherung ?

 
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lafos171
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Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 28.07.05, 11:49    Titel: Einbruchschaden an Türe über meine Hausratversicherung ? Antworten mit Zitat

Es wurde eingebrochen und dabei die Wohnungstüre beschädigt. Nun möchte mein Vermieter, dass ich die Kosten der Instandsetzung der Wohnungstüre über mene Hausratversicherung laufen lasse.

Zulässig ?
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 28.07.05, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo lafos,

schau mal in § 2, Abs. 2b der Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen.

Da isit die Position "Reparatur von Gebäudebeschädigungen nach Einbruch" geregelt.

Also kurz gesagt: Die Hausratversicherung wird den Schaden im Rahmen der
Versicherungsbedingungen übernehmen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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lafos171
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 28.07.05, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den Hinweis, aber handelt es sich nicht um § 2 Nr. 1 f) ?! Stand 2004
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