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Es wurde eingebrochen und dabei die Wohnungstüre beschädigt. Nun möchte mein Vermieter, dass ich die Kosten der Instandsetzung der Wohnungstüre über mene Hausratversicherung laufen lasse.
schau mal in § 2, Abs. 2b der Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen.
Da isit die Position "Reparatur von Gebäudebeschädigungen nach Einbruch" geregelt.
Also kurz gesagt: Die Hausratversicherung wird den Schaden im Rahmen der
Versicherungsbedingungen übernehmen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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