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gucky73 Interessierter
Anmeldungsdatum: 27.07.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 27.07.05, 15:57 Titel: Heizkostenbetrug? |
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Habe eine Heizkostenabrechnung folgenden Inhaltes erhalten:
Gesamtbrennstoffmenge: 188813 KWh Erdgas
Warmwasserkostenanteil: 24894 KWh soweit alles in Ordnung.
wir haben elektronische Einzelzähler für die verschiedenen Wohnungen
(Mehrfamilienhaus)also jede Wohnung hat einen Zähler in kWh.
Nun wurden angeblich an allen insgesamt 46720 kwh abgelesen.
Die Brennstoffmengenkosten wurden durch diesen Betrag geteilt und
mit dem Einzelverbrauch multipliziert.(Differenz zur zugefürten Brennstoffmenge
117199KWh (Warmwasser schon abgezogen))
Selbst bei einem angenommen Heizkesselverlust von 15% bleiben 92611KWh die
einfach verschwunden sind.
Nun meine Frage:Ist das zulässig?Schließlich zahlen wir dann alle den
Verlust von [u]117119 KWh[/u] den ich auch nicht nachvollziehen kann.
Ich soll hier 138Euro pro MWh zahlen.Das kann doch nicht sein.
Ist es überhaupt zulässig Verluste (evt. ja auch von Leerwohnungen)
auf die Mieter umzulegen und in welchen Relationen?Welche rechtliche Grundlage gibt es?
In der Heizkostenverordnung ist dazu nichts explizites erwähnt. |
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Meiner-einer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1481 Wohnort: Ostzone
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Verfasst am: 27.07.05, 16:00 Titel: |
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woher wissen Sie das Ihre Zähler in kwh anzeigen? |
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gucky73 Interessierter
Anmeldungsdatum: 27.07.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 27.07.05, 16:04 Titel: |
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Weil es draufsteht  |
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Meiner-einer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1481 Wohnort: Ostzone
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Verfasst am: 27.07.05, 16:30 Titel: |
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Mich wundert die durchgehende Darstellung in kwh - weshalb ich darin den Fehler vermute.
In meiner Abrechnung steht z.B. Gas in m³ und Zähler die kwh anzeigen sind mir auch noch nicht untergekommen. Wie erklärt der Vermieter das Problem? |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 27.07.05, 16:39 Titel: |
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Bevor man mit Begriffen wie Betrug um sich wirft, sollte geklärt sein, ob die Annahme eines Wirkungsgrades von 85% einschließlich aller Leitungsverluste auch nur annähernd realistisch ist.
Als nächstes wäre die Unterstellung zu belegen, dass ein Verbrauch in Leerwohnungen vorlag, der nicht erfasst wurde und damit nicht in den Umlageschlüssel einging.
Wenn der Sachverhalt geklärt ist, kann man eine rechtliche Bewertung vornehmen. Dabei kommen wir allerdings in den Bereich der unzulässigen Rechtsberatung. |
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gucky73 Interessierter
Anmeldungsdatum: 27.07.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 27.07.05, 16:43 Titel: |
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Auf der Abrechnung wurde natürlich nur die Gesammtbrennstoffmenge
und der Einzelverbrauch in KWh angegeben.
Bei dem Gesamtverbrauch waren es auf einmal Volumeneinheiten.
Nachdem aber im Haus jemand einen 0Verbrauch hatte und wir das monierten
wurden diesem Mieter B 1600 KWh pauschal berechnet-die exakt so in den
sogenannten Volumeneinheiten wider auftauchten.
Der Vermieter reagiert mit völlig fadenscheinigen Ausflüchten:
Anfrage"Warum werden Verluste auf alle im Verbrauch umgeleggt?"
Antwort"nach § 12 der Heizkostenverordnung bin ich nicht berechtigt die Heizkosten um 15 % zu senken da bei uns Verbrauchsbezogen abgerechnet wird."
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Es kommen nur Ausflüchte. |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 27.07.05, 17:23 Titel: |
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gucky73 hat folgendes geschrieben:: |
Anfrage"Warum werden Verluste auf alle im Verbrauch umgeleggt?"
Antwort"nach § 12 der Heizkostenverordnung bin ich nicht berechtigt die Heizkosten um 15 % zu senken da bei uns Verbrauchsbezogen abgerechnet wird."
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
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Im Prinzip hat das eine wirlich nicht mit dem anderen zu tun; außer vielleicht, dass - zumindest beim derzeitigen Erkenntnisstand - für den konkreten Sachverhalt beides unsinnig ist.
Der Vermieter betreibt offenbar eine zentrale eine Heizungsanlage einschließlich eines Leitungsnetzes zur Verteilung von Wärme auf die einzelnen Wohnungen. Zur Verteilung wird Wasser erwärmt, das sich im Leitungsnetz in einem hier nicht zu diskutierenden Umfang abkühlt. Damit kommt es zwangsläufig und systembedingt allein durch den zurückzulegenden Weg zu einer Differenz zwischen den Verbrauchswerten der einzelnen Wohnungen, die irgendwo im Leitungssystem ermittelt werden und der Wärmemenge, die von der Heizung in das Leitungssystem eingespeist wird.
Auf die Nutzer umgelegt werden nach § 2 Nr. 4 a) Betriebskostenverordnung die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage. Wenn der ordnungsgemäße Betrieb der Anlage zwangsläufig mit Wärmeverlusten verbunden ist, gehen diese Verluste selbstverständlich zu Lasten der Nutzer. |
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gucky73 Interessierter
Anmeldungsdatum: 27.07.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 27.07.05, 17:38 Titel: |
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Das es Verluste in den Leitungen gibt ist mir klar, daß diese Verluste aber größer
(fast das doppelte) als die der Heizleistung sind, kann wohl aber nicht im Sinne des Erfinders sein.Es muß doch Relationen geben in denen sich die Verluste vertreten lassen.
Danke für die Antworten.
MfG |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 27.07.05, 18:49 Titel: |
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Sie beschweren sich, dass die Heizleistung in den Wohnungen anscheinend nur 1/3 von der Heizenergie der Brennstoffe ausmacht.
D.h. Sie befürchten das Dreifache zu zahlen, was nötig ist.
Das müßte man ja schon mit einem einfachen Vergleich erkennen können:
Wie groß ist die Wohnung ?
Was zahlen Sie für die Heizenergie in 12 Monaten (inkl. Sommer/Winter)?
Würden Sie sagen, dass Sie es immer "warm" haben oder sparen Sie, indem Sie tagsüber die Heizungen ausschalten?
Haben Sie das Gefühl, dass das Haus gut isoliert ist?
Wenn Sie dann Kosten haben, die mit anderen vergleichbar sind, brauchen Sie sich keine grauen Haare mehr wachsen lassen.
Bei den 21 Wohnungen meiner Vermieterin kommen laut Nebenkostenabrechnung (für ein gut isoliertes Haus) im Mittel folgende Werte raus: 7,45 Euro/qm/Jahr inkl. Warmwasserbereitung. Und die Leute sind sicher nicht sparsam, denn der Individualverbrauch wird NICHT gemessen. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen. |
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gucky73 Interessierter
Anmeldungsdatum: 27.07.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 27.07.05, 19:58 Titel: |
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Wenn ich Ihrer Rechnung folge bin ich bei 15,22 Euro pro qm und Jahr bei
sparsamen Verbrauch. Das etwas bei der Abrechnung nicht stimmt weiß ich
auch so.
Und da soll ich mir keine grauen Haare wachsen lassen?
Ich wollte auch eigentlich nur wissen ob irgendwo eine Grenzwert festgelegt
ist der die Umlage der "Verluste" regelt.
zur Beachtung an alle Besserw.:Die Heizungsanlage ist grade mal 5Jahre alt
und das Haus saniert.Also dieser ganze M. von wegen das sei alles ganz normal
kann mir gestohlen bleiben.
MfG |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 27.07.05, 20:45 Titel: |
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Ich weiß nicht, wieso Sie so gereizt sind. Wenn Sie von Anfang an alles Wesentliche geschrieben hätten, wäre man schon weiter
Da Sie bei sparsamer Beheizung das Doppelte verbrauchen, wie andere, die sich überhaupt nicht bemühen zu sparen, erscheint es wahrscheinlich, dass Sie dreimal mehr zahlen als Sie eigentlich müßten.
Demnach zitieren Sie mich hier dann falsch:
gucky73 hat folgendes geschrieben:: | Und da soll ich mir keine grauen Haare wachsen lassen?
MfG |
Das Verhältnis Warmwasser zu Heizung mit 1:10 stimmt ungefähr mit Richtwerten überein.
Wenn nicht 2 Zahlen falsch sein sollten, sind hier also vermutlich beide richtig. (Ein Verhältnis von 1:3 würde definitiv heißen, dass der Anteil des Warmwasser unrealistisch hoch ist.)
Also bleibt die Frage: ist die Summe der Einzelzählerstände korrekt ...
Wieviel Wohnungen (oder besser qm) sind in dem versorgten Haus. Entspricht der Anteil, den Sie von den Einzelzählern verbraucht haben, ungefähr dem Anteil, den Sie an der Gesamtwohnfläche haben?
Wenn Ihr Heizanteil deutlich höher ist als der qm-Anteil, könnte man vermuten, dass die anderen (auf Ihre Kosten) zu niedrige Verbrauchszahlen abgelesen haben (oder viele Wohnungen leerstehen).
Andernfalls könnte es sein, dass Ihrem Haus in Summe zu viele Öllieferungen (o.ä.) in Rechnung gestellt wurden (denn so schlecht kann kein Kessel sein....)
Wie wurde der Warmwassenkostenanteil ermittelt? Gibt es dafür in jeder Wohnung auch Zähler oder einen Zähler für das Haus? Ansonsten kann der Wert ja nur geraten sein. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen. |
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gucky73 Interessierter
Anmeldungsdatum: 27.07.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 27.07.05, 21:29 Titel: |
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War nicht so gemeint.Sorry ,aber ich beschäftige mich schon eine Weile mit
dieser Angelegenheit ohne hinreichende Ergebnisse zu erzielen.
Sicher, der Weg zum Rechtsanwalt wäre einfach, aber würden
die Gerichte mit solchem Blödsinn nicht unnötig belastet !?
Der Warmwasserkostensatz ist mit 13% völlig in Ordnung
und wird über Einzelzähler abgerechnet.
Das Problem ist, daß ich für 2752 KWh Verbrauchseinheiten 565 Euro
zahlen soll bei einem Heizkostenanteil von 163919 KWh und
einem angeblichen Gesamtableseergebnis von 46720 KWh.
Die Verluste von WW sind hier schon außen vor.
Das sind dann 0,21 Euro pro KWh.Da kann ich gleich mit Strom heizen und komm billiger
weg.Der Vermieter kann oder will mir die riesige Differenz nicht erklären.
Ach so,die Abrecnung erfolgt eh schon nach dem 30/70 Prinzip das ja Verluste
ausgleichen soll.
MfG |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 27.07.05, 22:34 Titel: |
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Das große Rätselraten. Warum nicht einfach die Ablesewerte auf Plausibilität prüfen? Es wäre immerhin möglich, dass sich dabei Fehler finden lassen. |
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jmiernik FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.05.2005 Beiträge: 254 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 28.07.05, 00:06 Titel: |
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Ist Ihre Wohnung gerade mal 37m² klein? |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 28.07.05, 19:01 Titel: |
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Mit den 565 Euro und 15 Euro / m² käme ich auch auf den Wert.
Mit den 1600-2400 kWh Heizenergie dann auch auf ca. 23 Wohnungen (im Mittel von Ihrer Größe).
Da offensichtlich Gesamtenergie (aus Brennstoffverbrauch) und Wassererwärmungsenergie (Einzelzähler) unabhängig voneinander gemessen werden und das Verhältnis 1:10 herauskommt, ist es unwahrscheinlich, dass eine der beiden Zahlen falsch ist, denn das würde heißen, um nicht auf ein unsinniges Verhältnis von 1:3 zu kommen, müßten beide Zahlen falsch sein.
Dann bleibt nur, abzuschätzen, wieviel qm insgesamt beheizt werden und welchen Anteil der Heizkosten Sie zahlen (muss wegen der 30/70-Aufteilung in der BK-Abrechnung stehen). Welchen Anteil der beheizten Fläche haben Sie?. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen. |
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