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Verfasst am: 29.07.05, 23:40 Titel: Schuhe vor der Wohnungstür?
Lucky und Kind haben kürzlich eine Mietwohnung in einem 6-Parteien-Haus bezogen.
Beim Einzug stellte Lucky einen in keiner Weise behindernden Schuhschrank in eine dafür sehr gut geeignete Nische des Treppenhauses, außerhalb der Wohnung.
Der Vermieter forderte Lucky auf, diesen Schuhschrank zu entfernen – mit Hinweis auf den Mietvertrag (Formular „Haus & Grund“), in dem er Folgendes eingetragen hat:
„Bitte keine Gegenstände im Treppenhaus abstellen; auch keine Schuhe o.ä. nicht vor die Eingangstür stellen.“ (Originalzitat ohne Fehler)
Frage: Kann der Vermieter dies wirklich verbieten und Lucky zwingen, die schmutzigen Gummistiefels seines Kindes in die Wohnung zu schleppen? Andere Mieter im Haus stellen ihre Schuhe ungestraft im Treppenhaus ab (Vermieter: "in deren Mietvertrag steht das eben noch nicht").
Falls ja: Lässt die Spitzfindigkeit des Formulierungsfehlers („Keine Schuhe ... nicht ...“ = doppelte Verneinung) es dann vielleicht doch zu, schmutzige Schuhe oder auch den Schuhschrank vor der Wohnungstür abstellen zu können?
Kernaussage: Der Flur ist nicht gemietet. Das Aufstellen einer Kommode ist daher grds. nicht erlaubt. Gelegentliches vorübergehendes Abstellen von Schuhen ist evtl. zulässig.
Nachdem im Mievertrag insoweit sogar ein ganz klarer Hinweis ist - und es zählt hier das klar erkennbar gemeinte -gilt das umso mehr. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Unsere Hausordnung ist insofern geändert worden, als ein Mieter, der seit 30 Jahren Gegenstände im Treppenhaus abgestellt hatte - Pflanzen, Schränkchen und was alles - aufgrund einer Beschwerde einer Eigentümerin einer gegenüberliegenden Wohnuing , im Treppenhaus nichts mehr abgestellt werden darf, es wurde gesagt, daß die Bauaufsichtsbehörde das notfalls klären müsse, falls die Gegenstände dort nicht verschwinden. Darauf hat der langjährige Mieter seine Wohnung auch gekauft und trotzdem darf er seine Sachen nicht stehen lassen. Mal sehen, was er sagt, wenn er aus dem Urlaub kommt....
Die neue Eigentümerin will die Sachen auf seine Kosten entfernen lassen, geht das?
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