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A wohnt seit mehr als 5 Jahren in der Wohnung. Bei Einzug hat er die alten Tapeten entfernt und die Wände gestrichen ohne sie zu verputzen. Die Wände sind uneben (Altbau). Jetzt will der Vermieter keine neuen Tapeten mehr, A soll die Wände neu verputzen und streichen.
Soviel ich weiß, gehört das Verputzen nicht zu Schönheitsreparaturen. Gibt es vielleicht Sonderfälle?
Was kann/ muss A machen? Im Mietvertrag ist die übliche Klausel über Schönheitsrep. enthalten.
A wohnt seit mehr als 5 Jahren in der Wohnung. Bei Einzug hat er die alten Tapeten entfernt und die Wände gestrichen ohne sie zu verputzen. Die Wände sind uneben (Altbau). Jetzt will der Vermieter keine neuen Tapeten mehr, A soll die Wände neu verputzen und streichen.
Soviel ich weiß, gehört das Verputzen nicht zu Schönheitsreparaturen. Gibt es vielleicht Sonderfälle?
Was kann/ muss A machen? Im Mietvertrag ist die übliche Klausel über Schönheitsrep. enthalten.
ergänzend:
Da A die "alten Tapeten" entfernt und direkt darauf gestrichen hat, besteht aber wohl ein Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (entfernen des Anstrichs, der nicht sachgerecht direkt auf den Tapeziergrund/Putz aufgebracht wurde, Anbringen von Tapete).
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