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Ich weiß nicht, was eine Drittwiderspruchsklage ist, würde Ihnen aber gern weiterhelfen. Vielleicht erläutern Sie den Fall näher, dann wird man Ihnen eher Auskunft geben können. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Verfasst am: 29.07.05, 08:58 Titel: Gerne nähere Informationen zur Drittwiderspruchsklage
Es geht darum, dass der Partnerin eine Pfändung stattgefunden hat.
Es wurde ein Siegel auf Möbelstücke gesetzt, die Eigentum des Partners und
nicht der Frau sind.
Dagegen wird jetzt Drittwiderspruchsklage erhoben.
Ist dies durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt?
hier die einfachste Möglichkeit, das Problem zu klären: direkt bei der Rechtsschutzversicherung anfragen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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