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Rechtsstreit mit dem Tierarzt wagen?

 
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Jeanny
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 09:52    Titel: Rechtsstreit mit dem Tierarzt wagen? Antworten mit Zitat

Hallo, und gleich zu Beginn die Warnung: es wird trotz Kurzfassung etwas länger....
hier folgender Fall:
ich mußte eines morgens den Tierarzt rufen, der abklären sollte, ob mein Pferd eine Schlundverstopfung hat oder nicht. (ich wollte eine Diagnose, keine Therapie)

Einziges Symptom: das Pferd fraß nicht und räusperte sich ab und zu. Es erfolgte eine kurze Untersuchung (das Pferd lief und schaute auch nicht uninteressiert in die Umgebung) und ich fragte ob es nicht auch etwas anderes als Schlundverstopfung sein könne.
Laut behandelndem Tierarzt verweigert der Cheftierarzt seinen Mitarbeitern jedoch die Mitnahme des portablen Endoskops (es ist dabei schon mal kaputt gegangen), so daß eine sichere Diagnose vor Ort nicht erstellt werden konnte und statt dessen "vorsichtshalber" eine Schlundspülung durchgeführt wurde. (Ist Therapie vorexakter Diagnose ohne eindeutigen Notfall überhaupt zulässig?)

Die brachte aber nur weitere Unklarheit (Spülwasser ging nicht durch den Schlauch, aber Nahrungsreste wurden auch nicht ausgespült - ich fragte wieder: könnte es nicht doch!? etwas anderes als Schlundverstopfung sein? etwas, das eine Schlundspülung sogar verbietet oder unnötig macht? z.B. Tumor?)
Der Tierarzt empfahl die Überführung in die Klinik (noch immer "wegen" Schlundverstopfung), was an diesem Tag ein enormer Aufwand für mich war, aber was tut man nicht alles aus Angst

Iin der Klinik (es war inzwischen vorgeschrittener Nachmittag und dem Pferd schien es nicht wirklich schlecht zu gehen) wurde nachsediert und über das Endoskop eine Schlundtasche festgestellt, die verhinderte, daß weder Spülsonde noch Endoskop wirklich in den Schlund geführt werden konnten.
Der Cheftierarzt nahm daraufhin einen dicken durchsichtigen Spülschlauch, schnitt 15 cm davon ab und der Länge nach auf. Stülpte ihn über das Endoskop und wickelte raues rotes Tape darum. Ich meldete daraufhin gravierende Bedenken an und meinte, daß ich das jetzt gar nicht mehr gut fände, was er da macht.
Antwort: manchmal muß man etwas improvisieren.
Dann schnitt er den Schlauch noch spitz zu und führte ihn durch die Nüstern ein. Keine 10 Sekunden später blutete das Pferd stark aus den Nüstern und die Diagnostik mußte abgebrochen werden. Ich verließ auf eigene Verantwortung die Klinik und hatte die restlichen Tage ein wirklich krankes Pferd in meiner Garage, das ich selbst weiter behandelte.

4 Personen (davon 3 Kllinikpersonal) sind Zeugen dieses Vorfalls.
Muß ich die ganze Rechnung zahlen, obwohl nicht in der richtigen Reihenfolge (Diagnose vor Therapie) vorgegangen wurde? Oder reicht eine oberflächlich ausgeführte Verdachtsdiagnose aus?
Darf ein Tierarzt seinen Mitarbeitern Diagnosemöglichkeiten vorenthalten, die zu Mehrkosten beim Tierhalter führen?
Darf der Tierarzt ein medizintechnisches Gerät derart verändern (übrigens stand die Endoskopie nicht auf der Rechnung....) und das Pferd derartig gefährden? Es war absolut unklar ob nur Mukosa/Submukosa verletzt worden war (mit erhöhtem Infektionsrisiko) oder eventuell sogar die A. carotis interna am Luftsack (mit unweigerlichem Verbluten).
Kann es passieren, daß das Klinikpersonal nicht gegen ihren Dienstherren aussagt oder mit Verlust des Arbeitsplatzes rechnen muß?

Vielen Dank für Euer Interesse!
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