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Anerkenntnisurteil

 
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Mutti
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 18:32    Titel: Anerkenntnisurteil Antworten mit Zitat

Ich habe folgende Frage(n) zu Beispiel:

Anerkenntnisurteil:

Die beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt- D.h. Beklagten sind komplett für Schulen aufzukommen?

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4000,- € zzgl. Zinsen in Hhöhe von .. aus: 1000 € ab 01.10.05, 1000,- € ab 1.11.05, 1000,- ab 1.12.05, 1000 € ab 1.1.06 zu bezahlen. -Insgesamt 4.000,- € müssen vom Beklagten bezahlt werden, mehr nicht ?

Die Beklagten tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits, klar..

So, jetzt das wichtigste:

Es ergeht folgender Beschluss:
Der Streitwert wird festgesetzt auf 16.000,- €.
Warum stehen hier jetzt 16.000,- € wenn oben doch 4.000,- € bezahlt wurden?
Was ist mit den gesamten 16.000,- €, müssen diese auch noch bezahlt werden, oder ist man sozusagen auf einen "vergleich" eingegangen und es wurde auf diese restlichen 12.000,- vom Kläger verzichtet?

Ich hoffe das ist erst mal einigermaßen verständlich, bei Fragen einfach Posten. Danke
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Servicer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 19:31    Titel: Re: Anerkenntnisurteil Antworten mit Zitat

Mutti hat folgendes geschrieben::
Ich habe folgende Frage(n) zu Beispiel:

Anerkenntnisurteil:

Die beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt- D.h. Beklagten sind komplett für Schulen aufzukommen?

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4000,- € zzgl. Zinsen in Hhöhe von .. aus: 1000 € ab 01.10.05, 1000,- € ab 1.11.05, 1000,- ab 1.12.05, 1000 € ab 1.1.06 zu bezahlen. -Insgesamt 4.000,- € müssen vom Beklagten bezahlt werden, mehr nicht ?

Die Beklagten tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits, klar..

So, jetzt das wichtigste:

Es ergeht folgender Beschluss:
Der Streitwert wird festgesetzt auf 16.000,- €.
Warum stehen hier jetzt 16.000,- € wenn oben doch 4.000,- € bezahlt wurden?
Was ist mit den gesamten 16.000,- €, müssen diese auch noch bezahlt werden, oder ist man sozusagen auf einen "vergleich" eingegangen und es wurde auf diese restlichen 12.000,- vom Kläger verzichtet?

Ich hoffe das ist erst mal einigermaßen verständlich, bei Fragen einfach Posten. Danke


Gesamtschuldner bedeutet: jeder muss den gesamten Betrag zahlen, der Gläubiger kann den gesamten Betrag aber nur einmal fordern. Im konkreten Beispiel müssen daher insgesamt nur € 4.000 gezahlt werden, verpflichtet ist aber jeder der Beklagten.

Warum der Streitwert auf € 16.000 festgesetzt worden ist, wird Ihnen hier niemand abschließend beantworten können.
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Mutti
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank Servicer,

habe ich das dann richtig verstanden, dass Beklagter Fritz z.B. "nur" 4.000,- € bezahlen muss, und die anderen 3 Beklagten auch jeweils 4.000,- € ? Dann wären wir ja wieder insgesamt bei den 16.000,- €.

Aber, wenn bei den anderen 3 Beklagten nichts zu holen ist, und nur Fritz über ein geregeltes Einkommen verfügt, können dann trotzdem die übrigen 12.000,- von Fritz geholt werden??? Oder hat Fritz dafür dann gar nicht aufzukommen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.08.05, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Es können nur 1mal 4000,- € verlangt werden. Der Gläubiger kann sich aber aussuchen von wem er die 4000,- € verlangt. Wenn A nicht zahlen kann, muss eben B die 4000,- zahlen.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Oder A zahlt 2000 und B auch 2000. Das kann sich der Gläubiger aussuchen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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