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Tigermoon noch neu hier
Anmeldungsdatum: 21.07.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 29.07.05, 12:04 Titel: Terrassenzugang |
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Hallo,
unser Vermieter betritt regelmäßig unsere Terrasse um die Pflanzen die am angrenzenden Beet wachsen zu beschneiden und das Unkraut zu rupfen.
Auch läuft sein Pudel-Dackelmix immer auf unserer Terrasse rum.
Aus Ärger da er uns eine Gartennnutzung untersagte haben wir ihn aufgefordert unsere Terrasse nicht mehr zu betreten, und den Hund fernzuhalten.
Nun geht es um einen Zugang zu unserer Terrasse.
Wir können die Terrasse von zwei unserer Zimmer durch Balkontüren betreten, es gibt aber auch einen Zugang von außen.
Dieser Zugang führt an einen Zaun der den Garten abtrennt.
In diesem Zaun sind 2 Tore, das eine führt in den Vermietergarten, das andere Tor führt über ein kleines Podest zu unserer Terrasse.
Man muß dazu ein etwa 50x50cm großes Podest betreten das direkt hinter dem Tor zur Terrasse liegt.
Unser Besuch (haben abends viel Besuch auf der Terrasse) betritt diesen direkten Zugang zur Terrasse, da wir die Klingel eh nicht hören würden.
Nun sagt der Vermieter das er unsere Terrasse nicht betreten darf, und wir nun auch sofort den Nebeneingang zur Terrasse nicht zu nutzen haben, da dieser Zugang über sein Grundstück führt.
Er ist der Meinung nur die Terrasse und die Wohnung seien vermietet.
Ich fragte warum dann der Zugang für die Terrasse bestehe wenn man ihn nicht nutze dürfe.
Das sei vorausplanend wenn die Wohnung mal später von den Kindern genutzt würde, und habe nix mit dem Mietvetrag zu tun.
Ist das rechtens?
Ich sehe das als Haarspalterei.
Wenn der Zugang besteht kann er doch auch genutzt werden, oder?
Cu Tigermoon
Zuletzt bearbeitet von Tigermoon am 29.07.05, 12:54, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 29.07.05, 12:45 Titel: Re: Terrassenzugang |
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Tigermoon hat folgendes geschrieben:: | Ich fragte warum dann der Zugang für die Terrasse bestehe wenn man ihn nicht nutze dürfe.
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Ob wohl schon mal jemand auf die Idee gekommen ist, dass man mit mit dieser Argumentation auch einen Anspruch auf die Nutzung weitere Wohnungen im Haus begründen könnte?
Wenn das Grundstück nicht zur Nutzung mitvermietet ist, gibt es auch keinen Anspruch auf Nutzung. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der möglichen Zugänge zur Mietsache. |
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Tigermoon noch neu hier
Anmeldungsdatum: 21.07.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 29.07.05, 12:59 Titel: |
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Dann bleibt uns wohl nur ein Auszug.
Ich finde es unglaublich wie hier mit einem umgegangen wird!
Es ist ein Riesengrundstück das eh nicht komplett genutzt wird, man darf aber nicht dort sonnen sondern muß auf der Terrasse im Schatten sitzen, die Vermieterin latscht auf der Terrasse rum und der Köter belästigt einen auf der Terrasse, und letztlich wird einem noch ein Durchgang übers Grundstück von 0,5 Meter Länge untersagt, nur weil man seine Rechte auch durchsetzen wollte!
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Melanie FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 298 Wohnort: Hessen in de Pampa
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Verfasst am: 29.07.05, 13:08 Titel: |
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Tja,
die Zinsen sind günstig
Warum nicht was Eigenes kaufen? _________________ manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären..... |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 29.07.05, 13:33 Titel: |
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Tigermoon hat folgendes geschrieben:: | Dann bleibt uns wohl nur ein Auszug.
Ich finde es unglaublich wie hier mit einem umgegangen wird!
Es ist ein Riesengrundstück das eh nicht komplett genutzt wird, man darf aber nicht dort sonnen sondern muß auf der Terrasse im Schatten sitzen, die Vermieterin latscht auf der Terrasse rum und der Köter belästigt einen auf der Terrasse, und letztlich wird einem noch ein Durchgang übers Grundstück von 0,5 Meter Länge untersagt, nur weil man seine Rechte auch durchsetzen wollte!
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Es ist wirklich unglaublich. Da hat doch ein Grundstückseigentümer nach Lage der Dinge die Unverschämtheit sein Grundstück nicht kostenlos zur Nutzung durch den Mieter bereitzustellen. Selbstverständlich konnte der Mieter sich gegen diese Unverschämtheit nur dadurch wehren, dass er die Gartenpflege behindert und sieht sich dann auch noch Schikanen durch den Vermieter ausgesetz, der die kostenlose Grundstücksnutzung einfach immer noch nicht hinnehmen will.
Es würde mich nicht wundern, wenn diese Darstellung den Sachverhalt wesentlich zutreffender beschreiben würde.
Falls also die Gartennutzung tatsächlich nicht vereinbart sein sollte, ist die Anspruchshaltung des Mieters wirklich unglaublich. Vielleicht müsste man das Mieterverhalten in diesem Fall eher schon als Dreistigkeit bezeichnen. |
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Melanie FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 298 Wohnort: Hessen in de Pampa
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Verfasst am: 29.07.05, 14:01 Titel: |
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Hornberger Schießen  _________________ manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären..... |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Melanie FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 298 Wohnort: Hessen in de Pampa
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Verfasst am: 29.07.05, 15:15 Titel: |
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naja, der Gerechtigkeit halber hat die VM trotzdem nix auf der Terrasse der Mieter verloren....zumindest nicht unangekündigt!
Genausowenig wie der Mieter im VM-Garten........ _________________ manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären..... |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 29.07.05, 15:49 Titel: |
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Sag ich ja  |
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