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Terrassenzugang

 
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Tigermoon
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 12:04    Titel: Terrassenzugang Antworten mit Zitat

Hallo,
unser Vermieter betritt regelmäßig unsere Terrasse um die Pflanzen die am angrenzenden Beet wachsen zu beschneiden und das Unkraut zu rupfen.
Auch läuft sein Pudel-Dackelmix immer auf unserer Terrasse rum.
Aus Ärger da er uns eine Gartennnutzung untersagte haben wir ihn aufgefordert unsere Terrasse nicht mehr zu betreten, und den Hund fernzuhalten.
Nun geht es um einen Zugang zu unserer Terrasse.
Wir können die Terrasse von zwei unserer Zimmer durch Balkontüren betreten, es gibt aber auch einen Zugang von außen.
Dieser Zugang führt an einen Zaun der den Garten abtrennt.
In diesem Zaun sind 2 Tore, das eine führt in den Vermietergarten, das andere Tor führt über ein kleines Podest zu unserer Terrasse.
Man muß dazu ein etwa 50x50cm großes Podest betreten das direkt hinter dem Tor zur Terrasse liegt.
Unser Besuch (haben abends viel Besuch auf der Terrasse) betritt diesen direkten Zugang zur Terrasse, da wir die Klingel eh nicht hören würden.
Nun sagt der Vermieter das er unsere Terrasse nicht betreten darf, und wir nun auch sofort den Nebeneingang zur Terrasse nicht zu nutzen haben, da dieser Zugang über sein Grundstück führt.
Er ist der Meinung nur die Terrasse und die Wohnung seien vermietet.
Ich fragte warum dann der Zugang für die Terrasse bestehe wenn man ihn nicht nutze dürfe.
Das sei vorausplanend wenn die Wohnung mal später von den Kindern genutzt würde, und habe nix mit dem Mietvetrag zu tun.
Ist das rechtens?
Ich sehe das als Haarspalterei.
Wenn der Zugang besteht kann er doch auch genutzt werden, oder?
Cu Tigermoon


Zuletzt bearbeitet von Tigermoon am 29.07.05, 12:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 12:45    Titel: Re: Terrassenzugang Antworten mit Zitat

Tigermoon hat folgendes geschrieben::
Ich fragte warum dann der Zugang für die Terrasse bestehe wenn man ihn nicht nutze dürfe.


Ob wohl schon mal jemand auf die Idee gekommen ist, dass man mit mit dieser Argumentation auch einen Anspruch auf die Nutzung weitere Wohnungen im Haus begründen könnte?
Wenn das Grundstück nicht zur Nutzung mitvermietet ist, gibt es auch keinen Anspruch auf Nutzung. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der möglichen Zugänge zur Mietsache.
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Tigermoon
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Dann bleibt uns wohl nur ein Auszug.
Ich finde es unglaublich wie hier mit einem umgegangen wird!
Es ist ein Riesengrundstück das eh nicht komplett genutzt wird, man darf aber nicht dort sonnen sondern muß auf der Terrasse im Schatten sitzen, die Vermieterin latscht auf der Terrasse rum und der Köter belästigt einen auf der Terrasse, und letztlich wird einem noch ein Durchgang übers Grundstück von 0,5 Meter Länge untersagt, nur weil man seine Rechte auch durchsetzen wollte!
Traurig
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Melanie
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 298
Wohnort: Hessen in de Pampa

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Tja,
die Zinsen sind günstig Winken
Warum nicht was Eigenes kaufen?
_________________
manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären.....
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Tigermoon hat folgendes geschrieben::
Dann bleibt uns wohl nur ein Auszug.
Ich finde es unglaublich wie hier mit einem umgegangen wird!
Es ist ein Riesengrundstück das eh nicht komplett genutzt wird, man darf aber nicht dort sonnen sondern muß auf der Terrasse im Schatten sitzen, die Vermieterin latscht auf der Terrasse rum und der Köter belästigt einen auf der Terrasse, und letztlich wird einem noch ein Durchgang übers Grundstück von 0,5 Meter Länge untersagt, nur weil man seine Rechte auch durchsetzen wollte!
Traurig


Es ist wirklich unglaublich. Da hat doch ein Grundstückseigentümer nach Lage der Dinge die Unverschämtheit sein Grundstück nicht kostenlos zur Nutzung durch den Mieter bereitzustellen. Selbstverständlich konnte der Mieter sich gegen diese Unverschämtheit nur dadurch wehren, dass er die Gartenpflege behindert und sieht sich dann auch noch Schikanen durch den Vermieter ausgesetz, der die kostenlose Grundstücksnutzung einfach immer noch nicht hinnehmen will.
Es würde mich nicht wundern, wenn diese Darstellung den Sachverhalt wesentlich zutreffender beschreiben würde.

Falls also die Gartennutzung tatsächlich nicht vereinbart sein sollte, ist die Anspruchshaltung des Mieters wirklich unglaublich. Vielleicht müsste man das Mieterverhalten in diesem Fall eher schon als Dreistigkeit bezeichnen.
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Melanie
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 298
Wohnort: Hessen in de Pampa

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hornberger Schießen Mit den Augen rollen
_________________
manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären.....
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Yvonne
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Vollständigkeit sollte man den Ursprungsthread lesen:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=33431&highlight=

Der Mieter war pikiert, weil er nicht in Vermieters Garten liegen durfte Mit den Augen rollen
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Melanie
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 298
Wohnort: Hessen in de Pampa

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

naja, der Gerechtigkeit halber hat die VM trotzdem nix auf der Terrasse der Mieter verloren....zumindest nicht unangekündigt!
Genausowenig wie der Mieter im VM-Garten........
_________________
manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären.....
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Yvonne
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Sag ich ja Smilie
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