Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schuhe vor der Wohnungstür?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schuhe vor der Wohnungstür?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Luckysunny
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 23:40    Titel: Schuhe vor der Wohnungstür? Antworten mit Zitat

Lucky und Kind haben kürzlich eine Mietwohnung in einem 6-Parteien-Haus bezogen.

Beim Einzug stellte Lucky einen in keiner Weise behindernden Schuhschrank in eine dafür sehr gut geeignete Nische des Treppenhauses, außerhalb der Wohnung.

Der Vermieter forderte Lucky auf, diesen Schuhschrank zu entfernen – mit Hinweis auf den Mietvertrag (Formular „Haus & Grund“), in dem er Folgendes eingetragen hat:

„Bitte keine Gegenstände im Treppenhaus abstellen; auch keine Schuhe o.ä. nicht vor die Eingangstür stellen.“ (Originalzitat ohne Fehler)

Frage: Kann der Vermieter dies wirklich verbieten und Lucky zwingen, die schmutzigen Gummistiefels seines Kindes in die Wohnung zu schleppen? Andere Mieter im Haus stellen ihre Schuhe ungestraft im Treppenhaus ab (Vermieter: "in deren Mietvertrag steht das eben noch nicht").

Falls ja: Lässt die Spitzfindigkeit des Formulierungsfehlers („Keine Schuhe ... nicht ...“ = doppelte Verneinung) es dann vielleicht doch zu, schmutzige Schuhe oder auch den Schuhschrank vor der Wohnungstür abstellen zu können?

Vielen Dank & ein schönes Wochenende!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Yahoo Messenger
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 30.07.05, 04:27    Titel: Antworten mit Zitat

-->Suchfunktion.

Tatsächlichhatten wir auch dieses Thema schon.

Kernaussage: Der Flur ist nicht gemietet. Das Aufstellen einer Kommode ist daher grds. nicht erlaubt. Gelegentliches vorübergehendes Abstellen von Schuhen ist evtl. zulässig.

Nachdem im Mievertrag insoweit sogar ein ganz klarer Hinweis ist - und es zählt hier das klar erkennbar gemeinte -gilt das umso mehr.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
biggi33
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 30.07.05, 07:10    Titel: Antworten mit Zitat

Unsere Hausordnung ist insofern geändert worden, als ein Mieter, der seit 30 Jahren Gegenstände im Treppenhaus abgestellt hatte - Pflanzen, Schränkchen und was alles - aufgrund einer Beschwerde einer Eigentümerin einer gegenüberliegenden Wohnuing , im Treppenhaus nichts mehr abgestellt werden darf, es wurde gesagt, daß die Bauaufsichtsbehörde das notfalls klären müsse, falls die Gegenstände dort nicht verschwinden. Darauf hat der langjährige Mieter seine Wohnung auch gekauft und trotzdem darf er seine Sachen nicht stehen lassen. Mal sehen, was er sagt, wenn er aus dem Urlaub kommt....

Die neue Eigentümerin will die Sachen auf seine Kosten entfernen lassen, geht das?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.