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ständiges "Pinkelgeräusch" in Hzg. aber § 536 a gi
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die_Julie
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Anmeldungsdatum: 09.07.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 11:58    Titel: ständiges "Pinkelgeräusch" in Hzg. aber § 536 a gi Antworten mit Zitat

ein Sachverhalt könnte sich folgendermaßen zusammengetragen haben:

Mieterin M nimmt am 01.06 ein Mietverhältnis auf. Wahrend des Einzuges bemerkt M sporadisch auftretende, nicht besonders laute, daher durchaus hinnehmbare Wassergeräusche im neu montierten Heizkörper.

Vom 01.07. (Sommerzeit, Abschalten der Heizung) an verschlimmern sich dieselben Wassergeräusche (v.a. in der Lautstärke) und bestehen von nun an permanent; Lautstärke ist mit einem Pinkelgeräusch vergleichbar, der quasi neben einem permanent zu hören ist.

M bekommt von nun an ca. 4 Stunden Schlaf pro Nacht (mit den entsprechenden Folgen für die Tagesbefindlichkeit), da die Geräusche vor allem in den "stillen Morgenstunden" besonders stark wahrgenommen werden und so zum Aufwachen zwingen. Um für Klausuren zu lernen geht M ins Badezimmer da sie sich "unter einem ständigen Pinkelgeräusch" nicht konzentrieren kann.

M wendet sich mehrmals an den Hilfsbereiten Hausmeister H. Dieser meldet den Sachverhalt dem Vermieter V, stellt also so was wie einen Boten dar Winken Ein versprochener Handwerker taucht nicht auf (Handwerker renoviert zZ. das Haus des V kann deshalb nicht kommen Böse ), V reagiert nicht auf Notiz und Anrufbeantworternachricht des M.

Beim Durchsehen des Mietvertrages entdeckt M die folgende Klausel:
Zitat:
Zustand der Mieträume
Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel (§ 536 a BGB) wird dem Vermieter vom Mieter erlassen.


Frage: Ist der Vermieter verpflichtet, einen Handwerker vorbeizuschicken?

Bedeutet die zitierte Klausel, dass eine Mietminderung nicht zu erwirken ist? Fällt das Geräusch unter "anfängliche Sachmängel" (evtl. ist nicht der Heizkröper sondern die danebenliegenden Rohrleitungen dafür verantwortlich)?


Vielen Dank Winken Winken
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flo2
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Bedeutet die zitierte Klausel, dass eine Mietminderung nicht zu erwirken ist?


Mietminderung (§536 BGB und nicht §536a BGB) kann bei Mietverhältnissen über Wohnraum gar nicht ausgeschlossen werden; siehe §536 Abs. 4 BGB.
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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die_Julie
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Anmeldungsdatum: 09.07.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke erstmal, hab gerade im BGB nachgeschaut. Heißt im Klartext, dieses von mir beschriebene Geräusch (oder Heizungsgeräusche allgemein) wäre für den Gesetzgeber ein Grund für eine Mietminderung (gibt es dafür einen Gesetztestext)? Angenommen es würde bis Oktober (Heizperiode) andauern?

Hätte noch eine Frage, hab den Beitrageben edittiert möglicherweise hast du es noch im Urzustand gelesen - also die Handwerker renovieren gerade schön das Haus des V und können deshalb nicht kommen, stattdessen wird vom V H zum Entlüften geschickt der auch schon ein bißchen älter und schwer krank ist, es ist auch so ein Gefühl dass er (H) die Sachlage gar nicht richtig verstanden hat ide ihm erklärt wurde mit der Heizung. und soweit mir bekannt, war er doch schon letzte Woche da und hat Luft abgelassen und es hat sich nichts verändert. Bin schon der Meinung dass sich das ein "richtiger" Handwerker ansehen sollte, oder liege ich da falsch? Kann V das tatsächlich machen, einen Hausmeister statt eines Handwerkers schicken und sich sonst nicht groß darum kümmern?
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Der VM kann schicken, wen er will. Aber das Ergebnis muss stimmen: keine Pinkelgeräusche mehr.

Wenn Sie dem VM sagen, dass Sie beim Einzug auch schon die Pinkelgeräusche gehört haben, kann er davon ausgehen, dass sie die Wohnung in diesem Zustand übernommen und akzeptiert haben. Damit verlieren Sie das Recht auf Mietminderung, da der Mangel von Anfang an bestand. Sie sollten also nicht zu sehr betonen, dass die Pinkelgeräusche schon am Anfang da waren Winken

Mängel werden nicht mündlich oder über Hausmeister, die man für unfähig hält, oder über Post-it-Notizen mitgeteilt sondern schriftlich in einer Weise, dass man später beweisen kann, dass man den Mangel mitgeteilt hat (das Minimum ist ein Einschreiben). Dort schreibt man auch gleich, was man tun wird, wenn der VM nicht innerhalb einer Frist den Mangel abgestellt hat.
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Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde sagen die Heizung muß entlüftet werden und dann stimmts wieder.
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist vermutlich der Grund, aber wenn es einfach wäre diese zu entlüften, hätte man es vermutlich schon gemacht. Vermutlich sind dort nirgends Entlüftungsventie angebracht, damit die Mieter nicht immer selbst entlüften und der Hausmeister immer Wasser auffüllen muss.
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die_Julie
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Anmeldungsdatum: 09.07.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen vielen Dank für die Tipps,

allem Anschein nach liegt esl nicht (nur) am Entlüften, da das Geräusch nämlich aufgehört hatte nachdem man den Strom (!) am Sicherungskasten abgeschaltet hat bzw. sich nach Anschalten des Stroms wieder fortgesetzt hat. Genauergesagt, bin gerade dabei es zu prüfen aber vor allem der Stromregler für den elektronischen Durchlauferhitzer (Wasserversorgung hängt irgendwie mit der Hzg. zusammen) scheint der Schlüssel allen Übels zu sein. Die Whg. ist nämlich frisch renoviert, der Strom und alles neu verlegt, da ist den Handwerkern wohl ein Fehler unterlaufen. Ist mir nicht neu, ist schon die zweilte neu renovierte Whg. bei der die Handwerker wiederkommen mussten, tja davon leben sie Winken Wie bei der Autowerkstatt man holt sein Auto ab und wird mit einem freundlichen "kommen Sie bald wieder" verabschiedet und tatsächlich wie durch ein "Wunder" ist kurz nach dem Werkstattaufenthalt wieder was Neues kaputt....das nur so am Rande

In das Schreiben wird folglich reingeschrieben dass Mietminderung in Betracht gezogen wird falls die Handwerker nicht in nächster Zeit aufkreuzen, hoffentlich ist dieser Verweis so OK....gebe dann Feedback was draus geworden ist Winken Grüße
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hängen Sie an einer Zentralheizung oder haben Sie eine eigene Therme und einen eigenen Wasserkreislauf?
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Therme fürfte es nicht sein, sonst bräuchte er ja keinen Durchlauferhitzer. Trotzdem wäre die Art der Heizung interesant zu Wissen. Das Pinkelgeräusch hört bei Stromunterbrechung auf, weil die Umwälzpumpe abgestellt wird. Schlimme wäre es, wenn sich das Pinkelgeräusch mit dem Betrieb des Fersehers regeln liese.


Aber bei diesem Umgangston:
In das Schreiben wird folglich reingeschrieben dass Mietminderung in Betracht gezogen wird falls die Handwerker nicht in nächster Zeit aufkreuzen, hoffentlich ist dieser Verweis so OK....gebe dann Feedback was draus geworden ist
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DMC
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Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 166
Wohnort: Schwaben

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nur so ne Idee: Wie wärs denn, wenn H mal den Druck erhöhen würde? Denn woher soll denn die Luft (L) Smilie wissen, dass sie zum geöffneten Ventil raus soll?

Ich habe das Problem zu Beginn jeder Heizperiode, pumpe dann Luft in den Druckspeicher, bis der wieder ca. 2 Bar anzeigt, entlüfte dann die Heizkörper und hab ruhe.

BTW: Das Problem tritt oft dann auf, wenn die betreffende Wohnung die "letzte" im Heizkreislauf ist, also ganz oben.

Viele Grüße
DMC
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Lustig wäre ja, wenn die Umwälzpumpe des Hauses an den Zähler / die Sicherungen des Mieters angeklemmt wäre.

P.S.
Durchlauferhitzer kann man schon brauchen, wenn man eine Therme hat. In manchen Wohnungen waren die Leute zu geizig überall neben einer Kaltwasserleitung eine Warmwasserleitung zu legen.
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

FOC hat folgendes geschrieben::
Lustig wäre ja, wenn die Umwälzpumpe des Hauses an den Zähler / die Sicherungen des Mieters angeklemmt wäre.

P.S.
Durchlauferhitzer kann man schon brauchen, wenn man eine Therme hat. In manchen Wohnungen waren die Leute zu geizig überall neben einer Kaltwasserleitung eine Warmwasserleitung zu legen.



Auch eine Therme hat eine Umwälzpumpe und wird sogar vom Mieter mit Strom versorgt.

Eine Bemerkung zu dem Durchlauferhitzer verkneife ich mir.
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn eine Therme für die Wohnung vorhanden wäre, wäre es ja selbstverständlich, dass die Umwälzpumpe der Wohnung vom Mieter gespeist wird (nicht aber, wenn diese für das ganze Haus ist).
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FOC

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die_Julie
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Anmeldungsdatum: 09.07.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 30.07.05, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

hallo Forum,

erstmal vielen Dank für die genauen Tips bezüglich der Heizungsanlage,

es ist eine zentrale Heizungsanlage, jede Mietpartei hat einen Durchlauferhitzer, Einzelheiten darüber noch nicht bekannt, es ist nicht die letzte(obere) Wohnung, evtl sogar die erste im Kreislauf, laut H's unklarer Aussage hat die Mietpartei über mir ähnliche Geräusche (?), außerdem ist die Wand hinter der die Wasserrohre verlaufen dünn wie Pappe, kein Schallschutz, hört man also das Wasser in der Heizung hört man es gleichzeitig in der Wand (im Winter werden die Rohre laut H ständig zu hören sein Traurig )....über die Pumpe noch nichts bekannt

habe noch eine Frage:

laut Anwalt dürfen ca. 30% von der Kaltmiete zunächst einbehalten werden, vor allem weil die Geräusche den Schlaf unmöglich machen

Vor dem Besuch des Elektrikers wurde die Durchlauferhitzer-Sicherung wieder eingeschaltet damit das Geräusch wiederkommt und der Elektriker es beurteilen kann. Seitdem hatt das Geräusch ca. eine Woche lang unvermindert fortbestanden, der "Trick" mit der Sicherung funktionierte nicht mehr. Der Elektriker war der Meinung dass dies mit dem Strom nichts zu tun habe, da er dieses Geräusch kenne, das mit dem Strom muss Zufall sein

Von einem "Zufall" ist auch beim Anwaltsgespräch ausgegangen worden, d.h. dass die Lärmbelästigung nun doch dauerhaft fortbesteht, deshalb 30% Minderung

Nach dem Anwaltsbesuch wurde vom V gleich ein Termin mit den Handwerkern arrangiert. Wie durch ein Wunder hörten zur gleichen Zeit aber auch die Geräusche wieder auf. Die Durchlauferhitzer-Sicherung ist schon eine Weile wieder an. Der Handwerkertermin musste bereits wieder abgesagt werden...ich weiß es hört sich alles ganz schön abenteuerlich an Verlegen ...glaube nach wie vor dass Strom eine Rolle spielt, weiß aber nach diesem Hin und Her leider selbst nicht, was ich von dem Ganzen halten soll

Meine Frage ist, wie soll nun mit der am Mo. fälligen Mietüberweisung verfahren werden?

Beziehen sich 30% Mietminderung auf eine "dauerhafte" Lärmbelästigung, dh. hat man als Mieter nicht mehr das Recht so viel einzubehalten da der Mangel z.Z. nicht mehr da ist?

Wären zB. 15% OK - der Mangel hat zwar aufgehört, es ist aber ungewiss ob er nicht im nächsten Moment wiederkommt - weil der Grund vom V noch nicht beseitigt wurde dh. das Heizungssystem noch nicht überprüft wurde?

Andererseits wollte V den Mangel beseitigen, hatte aber nicht die Möglichkeit da der Handwerker-Termin ja abgesagt werden musste?......tut mir leid, alles so verzwickt, ein Teufelskreis Verrückt

Muss die Miete deshalb unvermindert überwiesen werden?
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 30.07.05, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Es kann nur gemindert werden wenn der Mangel auftritt, sprich für den Zeitraum in dem man das Geräusch hört. Sonst könnte man ja erstmal 50% die Miete mindern weil es könnte ja sein das ein Mangel irgendwann mal auftritt. Also tritt kein Geräusch auf ist auch keine Mietminderung möglich. Tritt das Geräusch auf kann an den Tagen die Miete gemindert werden.
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