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Verfasst am: 30.07.05, 07:22 Titel: Nachbar hat Wohnung gekauft
und ist dann für 5 Wochen verreist. Die Wohnung soll zum 1.9. auf ihn übergehen (Vorkaufsrecht). Nun habe ich erfahren, daß noch nicht einmal die Notarkosten bezahlt wurden geschweige denn die übrigen Kosten, um die Auflassung eintragen zu können. Der Erstkäufer hofft immer noch, daß er die Wohnung nun doch bekommt, wäre das unter diesen Umständen möglich? Meiner Ansicht nach kann das für den Nachbarn ganz schön teuer werden, wenn er zwar von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch macht, aber dann doch nicht zahlt, wie geht das weiter?
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 07.08.05, 13:25 Titel:
Also zwische Unterschrift unter dem Kaufvertrag und Ausfertigung des Kaufvertrages vergehen schon mal einige Tage. Noch später kommt erst die Rechnung für den Notar.
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