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Wie lange Zeit für Nebenkostenerstattung?

 
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LAWoman
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 17:09    Titel: Wie lange Zeit für Nebenkostenerstattung? Antworten mit Zitat

Nehmen wir an, der Mieter ist am 30.November 2004 aus seiner Mietwohnung ausgezogen und hat am 28.Juni 05 seine Abrechnung der Nebenkosten erhalten. Diese Abrechnung war falsch, nämlich nicht für 11, sondern für 12 Monate abgerechnet. Nach einem freundlichen Brief an den Vermieter mit der Bitte um Neuberechnung kommt am 13.Juli 05 eben diese, mit der richtigen Abrechnung. So weit, so gut.
Diesem geht eine Klage wegen Rückzahlung der Mietkaution seitens des Mieters voraus (anhängig beim Gericht, noch kein Termin), sowie ein Mahnbescheid seitens des Vermieters über die Restsumme für den Kostenvoranschlag und RA-Gebühren abz. der Mietkaution, welche der Vermieter schon verbraucht hat (Widerspruch ist raus,noch keine Antwort vom Gericht).
Meine Frage:
Kann der Vermieter die Rückzahlung über 256 Euro einbehalten oder kann der Mieter ihn mahnen und in Verzug setzen?
Die vorherige Nebenkostenabrechnung ergab ebenfalls eine Rückzahlung für den Mieter.
Vielen Dank für eine Antwort!
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 30.07.05, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Es wird also vermutet, wenn es einmal eine Rückerstattung von Nebenkosten gab, muß es bei der nächsten Abrechnung wieder so sein. Zum weiteren, die Kaution braucht erst dann zurück bezahlt werden, wenn alle Forderungen an den Altmieter erfüllt sind.
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LAWoman
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 30.07.05, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort. Vielleicht habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt. Dieser Rückzahlungsanspruch der Nebenkosten besteht definitiv, laut Berechnung des Vermieters. Nur zahlt er nichts zurück.
Seine Forderungen (Nachforderung von 700Euro, das Mietkautionssparbuch hat er aufgelöst, weil keine Schönheitsreparaturen gemacht wurden. Wegen starrer Mietvertragsklauseln braucht der Mieter dies auch nicht) sind nach Meinung des Anwalts nicht berechtigt.
Meine Frage ist, ob ich ihn trotz bestehender Forderung seitens des Vermieters nun über eben diese 256 Euro Nebenkostenrückzahlung in Verzug setzen kann.
Dies ist ja unstreitig und er behält es ein.
Vielen Dank für eine nochmalige Antwort.
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