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Sachverhalt: jemand verursacht einen Autounfall, seine Versicherung muss die Reparaturkosten für das Auto des Geschädigten übernehmen (es ist nicht bekannt ob aufgrund Vollkasko oder Teilkasko)
Der Unfallzeitpunkt: 13.07. Ca. eine Woche später nimmt der Geschädigte mit der Versicherung des Unfallverursachers ersten Kontakt auf, reicht notwendige Unterlagen ein (Kostenvoranschlag für Reparatur durch das Autohaus, Unfallbilder) jetzt ca. 2 Wochen später macht Versicherung unklare Aussagen über ihr weiteres Vorgehen - mal heißt es, die Frist bis die Kosten übernommen werden, beträgt einen Monat, dann wieder zwei Monate...dann möchte man abwarten ob der Unfallverursacher einen Gerichtsprozes anfängt...
Wie viel beträgt rechtlich gesehen, die Frist innerhalb der die Zahlung seitens der Versicherung erfolgt werden muss? Kann diese auch verjähren? Was würden sie dem Geschädigten raten - abwarten und keinen weiteren Kontakt zu der Versicherung aufnehmen, da man alle nötigen Unterlagen bereits eingereicht hat?
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