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Hallo, ich benötige Hilfe bei folgendem Sachverhalt:
Eine private Unfallversicherung besteht seit Jahren. Im 01/2004 erleidet der VN beim Sport einen Kreuzbandriß im Knie, der in 01/2004 operiert wurde. Der Unfall wird der privaten Unfallversicherung gemeldet und darauf wird Krankenhaustagegeld bezahlt. Ein Antrag auf (Teil-) Invalidität unterbleibt, obwohl das Knie seit dem Unfall nicht mehr voll funktionsfähig und instabil ist. Im 07/2005 verletzt sich der VN erneut am gleichen Knie. Es wird ein Artzt konsultiert und der 2. Unfall der Versicherung gemeldet. Es stellt sich heraus, daß das (ersetzte) Kreuzband beim 2.Unfall nicht gerissen, sondern stark gedehnt wurde, sodaß die Instabilität des Knies nun noch stärker und die Belastbarkeit noch eingeschränkter ist als vorher.
Frage: Kann nun ein Antrag auf Teil-Invalidität gestellt werden, obwohl der 1. Unfall nicht invaliditätswirksam abgerechnet worden ist? Wird der "Vorschaden" bei der Feststellung des Inv.grades ausgeklammert, weil damals kein Inv.Antrag gestellt wurde?
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