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Auszug von Freundin

 
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janba1
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.07.05, 19:41    Titel: Auszug von Freundin Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mit meiner Freundin eine gemeinsame Whg.

Nun haben wir uns im Streit getrennt.

Frage: Muß Sie trotzdem mir die Miete (die wir uns geteilt haben) weiterzahlen.

Was passiert mit den Sachen in der Wohnung wer darf was behalten

Darf ich Ihrem jetzigen neuen Freund verbieten die Whg zu betreten ?

Vielen Dank

Jan
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 30.07.05, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

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janba1
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.07.05, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

was hab ich getan ?
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flo2
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 30.07.05, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

Verbotene Rechtsberatung

Diesen Beitrag finden Sie in (fast) jedem Forum als ersten Beitrag, markiert als "wichtig":

jaeckel hat folgendes geschrieben::
Erwarten Sie keine individuelle konkrete kostenlose Rechtsberatung in unseren Foren, die verboten ist. Bitte fomulieren Sie Ihre Frage als Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems.
Nicht so:

Zitat:
Mein Anwalt hat...mein Gegner hat...was soll ich tun?


sondern so:
Zitat:
Ein Fall A gegen B stellt sich allgemein so dar...was könnte A tun...gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?


Bevor Sie Ihren Beitrag schreiben, lesen Sie bitte den geamten recht.de Knigge!


Individuelle Rechtsberatung erhalten Sie beim Anwalt.
Vielen Dank!
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FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Für einen Fall mit den Personen A, B, C .....

Wer den Mietvertrag unterschrieben hat, muss dem Vermieter Miete zahlen. Der Vermieter kann, wenn er einen Unterzeichner nicht erreicht, sich an einen beliebigen Unterzeichner wenden und von ihm die gesamte Miete verlangen.

Soll das geändert werden, müsste der Mietvertrag geändert werden, wozu alle - auch der Vermieter ! - aber zustimmen müssten. Das wird er vermutlich nicht, denn dann geht ihm ja ein Garant für die Miete flöten ...

Wenn ein Mieter (Unterzeichner) Besuch empfangen will, kann der andere (nur) zuschauen, denke ich ... (Ausnahmen natürlich bei Handgreiflichkeiten etc.)
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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