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Vermieter verkauft Haus!!!!

 
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StephanT.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 22:14    Titel: Vermieter verkauft Haus!!!! Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Vermieter möchte nun sein Haus verkaufen in dem er auch lebt. Nun wohne ich da seit knapp einem Jahr mit einem unbefristetet Mietvertrag. Ich habe aber Geld investiert (Küche, Malerarbeiten) und finde es schon sehr bitter auszuziehen weil er aufgrund von Druck von seiner Ex-Frau das Haus verkaufen muß da Sie als Sicherheit da noch mit drin steht bei der Bank und dort mit Ihrem Namen raus möchte. Zudem macht er sich selbständig und benötigt daher wohl Kapital.

Ich habe schon von dem Satz gehört "Kauf bricht Miete nicht" aber weiss nicht ob das bei mir Anwendunf findet bzw. wa das so genau bedeutet. Ich will ja nur nicht auf meinen Kosten sitzenbleiben......

Für alle Antworten vorab vielen Dank

Gruß
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HansD
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 274

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 23:09    Titel: Antworten mit Zitat

Der Satz, den Sie zitiert haben " Kauf bricht nicht Miete" ist natürlich zutreffend, was bedeiúdet, daß der Mieter sich keine Sorgen bei einem Eigentumswechsel machen muß.

Der neue Eigentümer tritt mit allen Pflichten in den Mietvertrag ein.

Gruß HansD
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StephanT.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 30.07.05, 06:56    Titel: Antworten mit Zitat

Nun ich will ja dann auch raus nur nicht so einfach wie er sich das denkt wegen der Küche die extra angepasst und eingebaut wurde und die Malerarbeiten.....
Also kann ich so ne Art Aufhebungsvertrag mit ihm machen z.B über die Höhe von 5000.--?
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Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 30.07.05, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Klar können Sie einen Aufhebungsvertrag "machen". Nur wird das denn Vermieter wohl kaum interessieren. Weshalb es auch egal ist ob Sie 5000 oder 20000 reinschreiben.

Was halten Sie von dem Recht des Hausbesitzers frei über sein Eigentum zu verfügen?
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flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 30.07.05, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Aufhebungsvertrag geht natürlich immer, da kann man alles reinschreiben, wenn der VM mitmacht.

Das häufigste Problem dürfte sein, dass ein neuer VM wegen Eigenbedarf kündigt. "Einfach so" kann ein Mietvertrag ja nicht gekündigt werden, außer es besteht kein Mieterschutz oder das Haus wird auf dem Weg der Zwangsversteigerung veräußert. [EDIT: oder 2Familienhaus, in dem der VM selbst wohnt...]
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.


Zuletzt bearbeitet von flo2 am 30.07.05, 11:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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StephanT.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 30.07.05, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

ja ja sag ich da nur................

Also mir hat er gesagt das ich einziehen kann damit er finanziell unabhängiger ist. Also hab ich dann eine Küche einbauen lassen mit seinem Wissen. Nun ein Jahr später bekommt er Ärger mit seiner Frau aber auschlaggebend wohl eher die selbständigkeit.

Klar hat er ein Recht auf sein Eigentum. Nur später oder Aufhebung da ich definitiv nicht auf den Kosten sitzen bleiben möchte. Zumal ich die nächsten 5 Jahre aufwärts nicht mehr umziehen wollte wegen Familienplanung ect. Da pfeif ich auf ihn als Mensch und als Freund. Ganz ehrlich gesagt tut es mir selber Leid diesen Weg gehen zu müssen. Aber die Art und Weise wie das jetzt ablief ist nicht gerechtfertigt. Eine Mitteilung wie sich das gehört "Du Stephan ich muß das Haus verkaufen, tut mir Leid" oder ähnlich ist nicht erfolgt. Im Gegenteil. Er klingelte bei meiner Frau und stand gleich mit dem Makler vor dem Haus. Und ich geschäftlich verreist. Frau total aufgelöst und ich machtlos. Und obendrauf kennt man sich da ist es doppelt hart
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jmiernik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 30.07.05, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nun ich will ja dann auch raus nur nicht so einfach wie er sich das denkt wegen der Küche die extra angepasst und eingebaut wurde und die Malerarbeiten.....


Wenn Sie aus der Wohnung wollen, ist das Ihr Problem. Sie haben keinen Anspruch auf einen Schadenersatz.

Die Küche können Sie mitnehmen.
Wenn Sie geschickt sind, können Sie mit dem neuen Eigentümer über die Ablösesumme für die Küche verhandeln.

Aus Ihrem Text geht es zwar nicht eindeutig hervor, aber die Formulierung lässt darauf schliessen, dass es sich um ein 2 Fam. Haus handelt. Da geniest der VM so wie so ein Sonderkündigungsrecht.
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StephanT.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 30.07.05, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

3 Familienhaus
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter hat wohl keinen Grund zur Kündigung. Sie können auch bei Verkauf Mieter bleiben.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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