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Verfasst am: 31.07.05, 00:16 Titel: Mängel erst nach Wohnungsübergabe bemerkt
Hallo,
habe mich wohl danebenbenommen. Ich hoffe, ich mache es jetzt besser.
Man könnte doch rein hypothetisch folgenden Fall annehmen:
Ein Mieter zieht aus einer Wohnung aus; bei der Wohnungsabnahme sind nur der Mieter und der Vermieter anwesend.
Der Vermieter kommt dem Mieter entgegen und macht auf dessen Wunsch hin die Wohnungsabnahme sehr spät am Tag -bei Dämmerung. Wegen fehlendem Kunstlicht sind die Sichtverhältnisse sehr schlecht.
Die Wohnung macht bei diesem Licht besehen einen ganz guten Eindruck und der Vermieter sagt, daß er denkt, daß alles ok ist. Das Ganze könnte ohne Abnahmeprotokoll geschehen sein.
Wenn sich am nächsten Tag bei Helligkeit die Sache dann anders dargestellen würde:.
Glasur von Fliesen abgesprungen (dies könnte von Spritzern von Wandfarbe verdeckt gewesen sein), Emailabplatzer in der Badewanne, Lichtschalterrahmen gesprungen, Steckdose gesprungen, Kugelgelenksmanschette der Unterputzamatur in der Dusche gerissen und verbogen (hier könnte der Vermieter den Funktionstest vergessen haben).
Wenn außerdem bei der Wohnungübergabe an den Mieter bei Mietbeginn ein Protokoll angefertigt wurde auf dem diese Mängel nicht vermerkt wurden, weil sie nicht vorhanden waren und der Mieter diese auch nie nachgemeldet hat.
Der Mieter will doch bestimmt seine Kaution zurück. Der Vermieter könnte dies vielleicht verweigern. Begründung: Die Kaution als Sicherung für die Beseitigung der Mängel zurückzubehalten.
Dem Mieter gefällt dies eventuell nicht und er geht zum Anwalt, der den Vermieter auffordert, die Kaution zurückzuzahlen.
Der Vermieter fordert dann den Mieter in einem Schreiben an dessen Anwalt auf, die Mängel bis zu einem gewissen Termin zu beseitigen.
Wenn nun der Mieter behauptet, er hätte einen Zeugen, der bestätigen könnte, daß die Wohnung bei der Übergabe in einwandfreiem Zustand war und wenn der Anwalt des Mieters schreiben würde, daß diese Mängel alle auf Materialermüdung zurückzuführen sind, außerdem zur normalen Abnutzung der Mietsache gehören und ja auch nach der Wohnungsübergabe aufgetreten sein könnten.
Hätte der Vermieter dann trotzdem die Chance den Schaden ersetzt zu bekommen? Kann er sich darauf berufen, die Mängel erst später endeckt zu haben?
Sollte der Vermieter auf Rückzahlung der Kaution verklagt werden, muß er sich dann zwingend einen Anwalt für die Verhandlung nehmen?
Sollte der Vermieter den Prozeß verlieren, könnte es dann sein, daß er die gegnerischen Anwaltskosten auch bezahlen muß?
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Sollte sich der Vermieter entscheiden, auf die Beseitigung der Schäden zu verzichten und die Kaution zurückzuzahlen, könnte er vom Mieter verlangen, daß sich dieser die Kaution persönlich abholt, wenn die Kaution vom Mieter in bar bezahlt wurde?
Die Antwort auf diese Fragen würde mich natürlich nur aus reiner Neugier interessieren und ich denke, daß hiervon auch weitere Forumsteilnehmer profitieren können.
Sie haben ja wirklich eine blühende Fantasie was Ihre frei erfundenen Rechtsprobleme angeht.....
Nur soviel. Der Vermieter sollte Beweise sichern in der Wohnung, also die angeblichen Schäden dokumentieren. Die weiteren Schritte sollten mit einem Anwalt abgeklärt werden, je nachdem wie sich der Mieter verhält.
Nach der Sachverhaltsdarstellung muss man davon ausgehen, dass eine Abnahme nicht stattgefunden hat. Eine Abnahme ist ein negatives Schuldanerkenntnis. Wenn "der Vermieter sagt, daß er denkt, daß alles ok ist", dann hat er anscheinend nur eine Vermutung geäußert und nicht wegen der Erkenntnis, dass tatsächlich alles ok wäre auf alle Forderungen verzichtet.
Die Geltendmachung von Forderungen steht dem Vermieter also frei.
"Wenn nun der Mieter behauptet, er hätte einen Zeugen, der bestätigen könnte, daß die Wohnung bei der Übergabe in einwandfreiem Zustand war" könnte diese Behauptung bei vorhandenen Mängeln zu einem Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage oder eventuell sogar wegen Meineids führen.
Die Behauptung, alle Mängel wären durch vertragsgemäßen Gebrauch entstanden, sollte sich widerlegen lassen.
Mit der Behauptung, dass vorhandene Mängel nach Rückgabe der Mietsache entstanden sind, wird man nicht viele Punkte erringen können. Es dürfte bei der Beweiswürdigung wenig überzeugend sein, dass der Vermieter zunächst sein Eigentum zerstört um dann mit einem beträchtlichen Aufwand an Zeit und Geld bei ungewissem Ausgang vom Mieter Ersatz zu erlangen.
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