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vermietertrick bei mietminderung möglich?

 
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severine de Vaud
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Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 322

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 00:27    Titel: vermietertrick bei mietminderung möglich? Antworten mit Zitat

Immer wieder begegnet mir der Hinweis, dass ein vermieter bei gerechtfertigten mietminderungen nur warten solle, bis dei summe von 2 monatsmieten aufgelaufen sei- dann habe er das recht, fristlos zu kündigen.

Was ist dran? kennt jemand literatur hierzu?
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 00:34    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich als Laie richtig informiert bin, kann ein Vermieter nur dann fristlos kündigen, wenn 2 Monate in Folge GAR KEINE MIETZAHLUNG erfolgt ist. Alles andere deutet ja auf die Zahlungswilligkeit des Mieters hin.
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 00:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wennn 2 Monatsmieten auflaufen, kann der Vermieter ggf. kündigen. Wenn die Nichtzahlung aufgrund berechtigter Minderung recht,äßig war, ist eine hierauf gestütze Kündigung allerdings rechtswidrig.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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RM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

pandor hat folgendes geschrieben::
Soweit ich als Laie richtig informiert bin, kann ein Vermieter nur dann fristlos kündigen, wenn 2 Monate in Folge GAR KEINE MIETZAHLUNG erfolgt ist. Alles andere deutet ja auf die Zahlungswilligkeit des Mieters hin.


Soll man darüber lachen oder besser weinen?
Man zahlt jeden Monat brav den irrsinigen Betrag von einem Euro, hat damit seine Zahlungswilligkeit gezeigt und kann auf ewig praktisch mietfrei wohnen?
Dass dies so nicht möglich sein kann, müsste selbst einem Laien auffallen.
Gelegentliches nachdenken könnte nützlich sein.
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severine de Vaud
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 322

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

irgendjemand noch eine genauere antwort?
Mi haben kürzlich 2! vermieter erzählt, dass
des der trick sei, wie man ungeliebte mieter aus dem haus bekommt?

Stimmt das wirklich?-trotz berechtigter mietkürzung, die hingenommen wird
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Jade
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

eine berechtigte und in der Höhe angemessene Mietminderung kann nicht zu einer Kündigung führen. Wäre dies der Fall, wäre das gesetzlich verbriefte Recht des Mieter auf Mietminderung bei Mängeln der Wohnung ein "zahnloser Tiger".

Weitere Infos unter:
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0604/hauptmm.htm?http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0604/060408.htm

Gruß, Jade
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

severine de Vaud hat folgendes geschrieben::
wie man ungeliebte mieter aus dem haus bekommt?



Faktisch leider nach unserer Gesetzgebung nur schwerlich. Hier ist der Gesetzgeber gefordert mal was vernüftiges zu machen. Wer nach heutiger Gesetzeslage keine Miete mehr zahlen will oder kann, wird noch vom Gesetz gestützt.
(Beitrag gestern Sternreport)
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