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Ich war im Urlaub und mein Bruder / Schwägerin sollten die beiden Katzen füttern, Blumen gießen und so weiter.
Dabei haben Sie die Katze im Schlafzimmer eingesperrt und das nicht bemerkt.
Die Katze war ca. 4 Tage eingesperrt, ohne dass das bemerkt wurde (wir haben eine Katzenklappe in der Haustür).
Als wir aus dem Urlaub zurückkamen hat die Katze bedingt durch Hunger, Durst und die Ausscheidungen einen Schaden von ca. 500 Euro angerichtet.
Die Haftpflichtversicherung will nun nicht bezahlen, mit der Begründung dass der Schaden nicht unmittelbar von meinem Bruder ausging.
Ist das richtig?
Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten?
hier handelt es sich mal wieder um den haftungsausschluss bei Gefälligkeitshandlungen.
Der Bruder B des Urlaubers U hat aus Gefälligkeit und unentgeltlich bestimmte Arbeiten für den U verrichtet. Dann geht man davon aus, dass er zumindest für leicht fahrlässig verursachte Schäden gegenüber dem U nicht haftet.
Es gibt allerdings mittlerweile Privathaftpflichtversicherungen, die derartige Schäden (bis zu bestimmten Höchstgrenzen) trotzdem zahlen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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