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Verfasst am: 18.10.04, 16:40 Titel: Rückerstattung des Honorars
Hallo Zusammen,
wir haben mit einer Kanzlei eine Honorarvereinbarung geschlossen bezogen auf die Hinterlegung eines Softwarequellcodes. Das Honorar wurde von uns bereits entrichtet. In der Vereinbarung steht der Zusatz: "Kommt es durch den Auftraggeber zu einer vorzeitigen Kündigung/Erledigung oder Beendigung des Auftrages, so bleibt das Honorar in voller Höhe geschuldet".
Zu einer Hinterlegung ist es nie gekommen, da sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass eine solche für uns nicht zweckmäßig ist. Somit hat die Kanzlei keinerlei Leistung erbracht.
Haben wir trotz dieses Zusatzes eine Chance, unser Geld wieder zurück zu bekommen?
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