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Rückerstattung des Honorars

 
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yvonne1677
Gast





BeitragVerfasst am: 18.10.04, 16:40    Titel: Rückerstattung des Honorars Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

wir haben mit einer Kanzlei eine Honorarvereinbarung geschlossen bezogen auf die Hinterlegung eines Softwarequellcodes. Das Honorar wurde von uns bereits entrichtet. In der Vereinbarung steht der Zusatz: "Kommt es durch den Auftraggeber zu einer vorzeitigen Kündigung/Erledigung oder Beendigung des Auftrages, so bleibt das Honorar in voller Höhe geschuldet".
Zu einer Hinterlegung ist es nie gekommen, da sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass eine solche für uns nicht zweckmäßig ist. Somit hat die Kanzlei keinerlei Leistung erbracht.
Haben wir trotz dieses Zusatzes eine Chance, unser Geld wieder zurück zu bekommen?

Vielen Dank!

Gruß
Yvonne
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jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 12.09.2004
Beiträge: 4985
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 18.10.04, 16:47    Titel: Ihr Posting verstößt gegen Punkt a) unserer Regeln Antworten mit Zitat

[url=http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6]
Bitte lesen Sie den recht.de Knigge und beachten Sie ihn! Hier klicken.
[/url]

Ihr Posting verstößt gegen Punkt a) unserer Regeln und wird daher gesperrt. Bitte versuchen Sie Ihr Posting nochmals regelkonform.

Wir danken für Ihr Verständnis.
_________________
Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
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