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Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 18.10.04, 17:58 Titel: Re: Auszahlung von Geldern
Mausi hat folgendes geschrieben::
Hallo,
wielange darf ein Anwalt der im Auftrag Geld pfändet, dieses auf seinem Konto behalten. Wann muß er es auszahlen?
Die Frage läßt sich so allgemein nicht mit wenigen Sätzen beantworten.
Grundsätzlich gilt: Unverzüglich.
Im Einzelfall kann gelten:
1. Wenn der Anwalt mit einer eigenen Gebührenforderung gegenüber seinem Auftraggeber aufrechnen kann, muß er nicht oder muß er ggf. nur den überschießenden Betrag auszahlen.
2. Wenn Aufwendungen für den Auftraggeber in Kürze anstehen (weiterer Prozeßkostenvorschuß, Vollstreckungsgebühren o.ä.) kann er die Auszahlung im unterstellten Einverständnis mit dem Auftraggeber zurückhalten.
3. U.v.a.m.
Grundsätzlich ist vollstrecktes Geld fremdes Geld und unterliegt insoweit auch der Vermögensbetreuungspflicht des Anwaltes. Ein Verstoß gegen diese Pflicht - z.B. Vermischung mit eigenem Geld bei Gefahr des Zugriffs Dritter - kann strafbare Untreue sein. _________________ Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de
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