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Hallo meine Frau (Freiberuflich) besitzt mit einigen Geschwistern eine Ferienwohnung im Ausland,diese wird privat genutzt wie auch vermietet. Was muß beachtet werden z.B. Steuerrecht, Finanzamt. (Der Erlös bleibt im Ausland)
Wenn ich diese Wohnung ausschreibe z.B. auf einer Homepage oder Anzeigen, muß dies gewerblich angemeldet werden, gibt es irgendwelche rechtliche Konflikte für uns.
Da Sie vermutlich länger als jährl. 181 Tage in BRD wohnen haben Sie alle Ihre Einnahmen bei Ihrem zuständigen Finanzamt zu versteuern. (In welchem Land liegt die Immobilie?) Auskünfte erteilt Ihnen selbstverständlich Ihr Finanzamt.
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