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Einstweilige Verfügung / Unterlassungserklärung

 
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marc10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 16:05    Titel: Einstweilige Verfügung / Unterlassungserklärung Antworten mit Zitat

Person A hat vor 2 Monaten eine Unterlassungserklärung unterschrieben etwas bestimmtes nicht zu tun. Die Vertragsstrafe betrug 4000 Euro.

Nun hat Person A dagegen verstossen und Person B fordert von Person A die 4000 Euro. Person A zahlt diese 4000 Euro.

Darf Person B nun eine Einstweilige Verfügung beantragen, weil gegen die Unterlassungserklärung verstossen wurde oder hat die Unterlassungserklärung nach der wiederholten Handlung noch immer gültigkeit bei weiteren vergehen 4000 Euro zu zahlen? Es steht nicht darin, das diese ihre gültigkeit verliert.

Was kann Person B alles tun? Einstweilige Verfügung? Neue Unterlassungserklärung?
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