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Hallo Zusammen,
wir sind ein Mietshaus von 5 Mietern. Es gibt hinterm Haus einen Garten mit rasen und Sträucher. Leider fühlt sich niemand für den garten Zuständig. Es nützen aber nur 2 Mieter den Garten. Nun wollen aber die 2 Mieter dass jeder Mieter den Rasen pflegt.
Ist es so dass alle Mieter den rasen Pflegen müssen oder nur die die den Garten auch nutzen. Weiter wurde schon überlegt einen Beauftragen der den Garten pflegt und die Kosten auf die 5 Mieter umlegen.
Ich meine dass nur die, die den Garten auch benutzen, dafür aufkommen müssen. Der VM hält sich wie immer zurück. Was meint ihr dazu. Danke schon mal für die Antworten.
Grundsätzlich kann der Mieter eines Mehrfamilienhauses einen Hausgarten nur benutzen wenn es dies mit seiner Wohnung vermietet ist, oder wenn er allen Hausbewohnern zur Verfügung steht.(Gemeinschaftseinrichtung). Es gibt aber kein Gewohnheitsrecht wonach der Mieter einer Erdgeschoss Wohnung ohne weiteres auch den Hausgarten benutzen darf. Der Garten ist mit der Wohnung vermietet, wenn es ausdrücklich so im Vertrag steht. Dafür reicht die Formulierung "Der Garten wird zur Nutzung überlassen" (LG Hamburg WM 2000, 180)
Die Pflege obliegt dem Vermieter sofern er dieses nicht auf die Mieter oder einzelne Mieter übertragen hat. Die Kosten der Pflege können dann als Nebenkosten auf alle Mieter verteilt werden sofern widerum diese im MV vereinbart sind.
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