Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gartennutzung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gartennutzung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
cheffire
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.07.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Ravensburg

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 20:19    Titel: Gartennutzung Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,
wir sind ein Mietshaus von 5 Mietern. Es gibt hinterm Haus einen Garten mit rasen und Sträucher. Leider fühlt sich niemand für den garten Zuständig. Es nützen aber nur 2 Mieter den Garten. Nun wollen aber die 2 Mieter dass jeder Mieter den Rasen pflegt.

Ist es so dass alle Mieter den rasen Pflegen müssen oder nur die die den Garten auch nutzen. Weiter wurde schon überlegt einen Beauftragen der den Garten pflegt und die Kosten auf die 5 Mieter umlegen.

Ich meine dass nur die, die den Garten auch benutzen, dafür aufkommen müssen. Der VM hält sich wie immer zurück. Was meint ihr dazu. Danke schon mal für die Antworten.

Gruß Cheffire
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich kann der Mieter eines Mehrfamilienhauses einen Hausgarten nur benutzen wenn es dies mit seiner Wohnung vermietet ist, oder wenn er allen Hausbewohnern zur Verfügung steht.(Gemeinschaftseinrichtung). Es gibt aber kein Gewohnheitsrecht wonach der Mieter einer Erdgeschoss Wohnung ohne weiteres auch den Hausgarten benutzen darf. Der Garten ist mit der Wohnung vermietet, wenn es ausdrücklich so im Vertrag steht. Dafür reicht die Formulierung "Der Garten wird zur Nutzung überlassen" (LG Hamburg WM 2000, 180)
Die Pflege obliegt dem Vermieter sofern er dieses nicht auf die Mieter oder einzelne Mieter übertragen hat. Die Kosten der Pflege können dann als Nebenkosten auf alle Mieter verteilt werden sofern widerum diese im MV vereinbart sind.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.