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Darf die Polizei ohne grund Personalien oda Namen aufschreib
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Kickboxer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.07.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 23:05    Titel: Darf die Polizei ohne grund Personalien oda Namen aufschreib Antworten mit Zitat

Also Person A und B sitzen auf einer Bank ein Streifenwagen kommt angefahren und bittet Person Aund B sich auszuweisen! Person A hat sein Busfahrticket dabei und person B kein nichts zum Ausweisen dabei. Einer der Polizisten frag person A und B ob sie in Deutschland einen Aufenthalts erlaubniss habe. Person A und B antworten:" Ja natürlich"!
Einer der Polizisten fragen bei der dienststelle nach und überprüfen die Aussage. Danach filz einer der Polizisten Person A und B und schreibt ohne einen Grund zu nennen beide Namen auf.


Jetzt meinen Frage darf der Polizist dies tun? alos ohne einen Grund dazu zu haben oder zu nennen?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 23:08    Titel: Re: Darf die Polizei ohne grund Personalien oda Namen aufsch Antworten mit Zitat

Kickboxer hat folgendes geschrieben::
Jetzt meinen Frage darf der Polizist dies tun? alos ohne einen Grund dazu zu haben oder zu nennen?

Ja, natürlich darf die Polizei kontrollieren und wird dafür auch einen Grund haben.
Diesen Grund braucht die Polizei den Kontrollierten allerdings nicht mitzuteilen.
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Kickboxer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.07.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 23:15    Titel: Re: Darf die Polizei ohne grund Personalien oda Namen aufsch Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Kickboxer hat folgendes geschrieben::
Jetzt meinen Frage darf der Polizist dies tun? alos ohne einen Grund dazu zu haben oder zu nennen?

Ja, natürlich darf die Polizei kontrollieren und wird dafür auch einen Grund haben.
Diesen Grund braucht die Polizei den Kontrollierten allerdings nicht mitzuteilen.


Ich meine ob sie auch die Namen notieren dürfen?
Das sie mich kontrollieren dürfen ist mir klar aber einfach ohne grund meinen Namen aufschreiben=
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 23:18    Titel: Re: Darf die Polizei ohne grund Personalien oda Namen aufsch Antworten mit Zitat

Kickboxer hat folgendes geschrieben::
Ich meine ob sie auch die Namen notieren dürfen?

Warum denn nicht?
Sie dürfen sich den Namen des Polizeibeamten übrigens auch notieren.

Kickboxer hat folgendes geschrieben::
Das sie mich kontrollieren dürfen ist mir klar aber einfach ohne grund meinen Namen aufschreiben=

Wieso gehen Sie eigentlich immer davon aus, dass Polizeibeamte grundlos etwas tun?
Haben die Beamten etwa zu Ihnen gesagt: "So, und jetzt schreiben wir uns einfach mal grundlos Ihren Namen auf!", oder was!?
Ausreichen würde doch allein schon die Tatsache, dass sich beide Kontrollierten auf Verlangen nicht ausweisen können,
da wäre sogar eine nette Identitätsfeststellung auf der Polizeiwache möglich gewesen.
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Kickboxer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.07.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 23:24    Titel: Re: Darf die Polizei ohne grund Personalien oda Namen aufsch Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Kickboxer hat folgendes geschrieben::
Ich meine ob sie auch die Namen notieren dürfen?

Warum denn nicht?
Sie dürfen sich den Namen des Polizeibeamten übrigens auch notieren.

Kickboxer hat folgendes geschrieben::
Das sie mich kontrollieren dürfen ist mir klar aber einfach ohne grund meinen Namen aufschreiben=

Wieso gehen Sie eigentlich immer davon aus, dass Polizeibeamte grundlos etwas tun?
Haben die Beamten etwa zu Ihnen gesagt: "So, und jetzt schreiben wir uns einfach mal grundlos Ihren Namen auf!", oder was!?
Ausreichen würde doch allein schon die Tatsache, dass sich beide Kontrollierten auf Verlangen nicht ausweisen können, da wäre sogar eine Identitätsfeststellung auf der Polizeiwache möglich gewesen.

Ich konnte mich sehrwohl ausweisen!
Und ich hatte weder irgendetwas unrechtliches bei mir noch habe ich irgendwas getan also gab es für mich kein grund für die Aufnahme der Personalien außer dem Grund meines nicht deutschem Aussehens.


Zuletzt bearbeitet von Kickboxer am 31.07.05, 23:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 23:26    Titel: Re: Darf die Polizei ohne grund Personalien oda Namen aufsch Antworten mit Zitat

Kickboxer hat folgendes geschrieben::
Nein das haben sie nicht aber ich hatte weder irgendetwas unrechtliches bei mir noch habe ich irgendwas getan also gab es für mich kein grund für die Aufnahme der Personalien außer dem Grund meines nicht deutschem Aussehens.

Sehen Sie, da haben wir ja plötzlich einen der vielen möglichen Gründe.
Die Polizei wird doch wohl noch überprüfen dürfen, ob sich ein Ausländer legal in Deutschland aufhält oder nicht!?
Und da Sie keine Ausweispapiere dabei hatten ...
Wie gesagt, die hätten Sie auch im grünen Auto mit auf die Polizeiwache nehmen dürfen zwecks Identitätsfeststellung.
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Kickboxer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.07.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 23:27    Titel: Re: Darf die Polizei ohne grund Personalien oda Namen aufsch Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Kickboxer hat folgendes geschrieben::
Nein das haben sie nicht aber ich hatte weder irgendetwas unrechtliches bei mir noch habe ich irgendwas getan also gab es für mich kein grund für die Aufnahme der Personalien außer dem Grund meines nicht deutschem Aussehens.

Sehen Sie, da haben wir ja plötzlich einen der vielen möglichen Gründe.
Die Polizei wird doch wohl noch überprüfen dürfen, ob sich ein Ausländer legal in Deutschland aufhält oder nicht!?
Und da Sie keine Ausweispapiere dabei hatten ...


Ich hatte welche dabei nur die andere Person nicht!
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mastercut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Sie müssen sich ausweisen können. Wenn sie gegen diese Verpflichtung verstoßen, muss der Polizist natürlich Ihre Personalien notieren, damit weitere Schritte eingeleitet werden können und ggf. Ihre Aufenhaltsberechtigung überprüft werden kann.

Den Fehler haben also Sie gemacht und nicht der Polizist.

Gruß
mc
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 23:31    Titel: Re: Darf die Polizei ohne grund Personalien oda Namen aufsch Antworten mit Zitat

Kickboxer hat folgendes geschrieben::
Ich hatte welche dabei nur die andere Person nicht!

Seit wann ist denn eine Busfahrkarte ein Ausweisdokument!?
Tragen Sie zukünftig einfach Ihren Personalausweis/Pass bei sich, dann passiert Ihnen sowas nicht mehr.
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Kickboxer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.07.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 00:11    Titel: Re: Darf die Polizei ohne grund Personalien oda Namen aufsch Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Kickboxer hat folgendes geschrieben::
Ich hatte welche dabei nur die andere Person nicht!

Seit wann ist denn eine Busfahrkarte ein Ausweisdokument!?
Tragen Sie zukünftig einfach Ihren Personalausweis/Pass bei sich, dann passiert Ihnen sowas nicht mehr.


Okay gilt den ein Schülerausweis als Ausweisdokument oda muss ich imma einen Kinderausweis dabei haben?
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mastercut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 00:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hat denn ein echter Kickboxer noch einen Kinderausweis? Winken

Den muss man wohl nicht ständig bei sich führen im entsprechenden Alter. Das ändert aber nichts an der obigen Aussage, dass sich die Polizisten korrekt verhalten haben.

mc
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Kickboxer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.07.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 00:33    Titel: Antworten mit Zitat

mastercut hat folgendes geschrieben::
Hat denn ein echter Kickboxer noch einen Kinderausweis? Winken




hat ein guter Kickboxer etwas mit dem alter zu tun? Und du kannst ja mal zu meinem Training vorbei schauen dann kannst du dich ja überzeugen ob ich ein echter Kickboxer bin aber ist eh nebensache!

Also gilt der Schülerausweis als Ausweißdokument?

Danke
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jajosch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 644

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 01:15    Titel: Antworten mit Zitat

Damit meintest du sicherlich, ich darf noch du sagen hoffe ich, du würdest unserem liebem Mitglied mastercut ein paar Tritte und Schläge am Sandsack zeigen!?
Ansonsten würde ich mich mit derartigen Aussagen etwas zurückhalten, trägt nicht gerade zu Hilfeleistungen bei.

Mich würde mal interessieren, warum dich das so stört? Ich werde heute noch an so manch einem Tag kontrolliert. Verrückt
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Kickboxer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.07.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 01:36    Titel: Antworten mit Zitat

jajosch hat folgendes geschrieben::
Damit meintest du sicherlich, ich darf noch du sagen hoffe ich, du würdest unserem liebem Mitglied mastercut ein paar Tritte und Schläge am Sandsack zeigen!?
Ansonsten würde ich mich mit derartigen Aussagen etwas zurückhalten, trägt nicht gerade zu Hilfeleistungen bei.

Mich würde mal interessieren, warum dich das so stört? Ich werde heute noch an so manch einem Tag kontrolliert. Verrückt


Es war nicht gegen sie gerichtet sondern blos das ich ihnen wenn sie gernen wollen zeigen kann das ich ein kickboxer bin aber is jetzt ja auch egal!

Ne ich will nur wissen welchen Ausweiß ich denn dabei haben sollte der als Ausweißdokument reicht?
Reicht der Schülerausweiß denn jetzt?
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HaMajim
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt keine Ausweispflicht. Daß man sich manchen Ärger erspart, wenn man dieser auch ohne Rechtsgrundlage nachkommt, steht auf einem anderen Blatt.
Es gibt sogenannte "verdachtsunabhängige Kontrollen" in einigen Bundesländern, die es der Polizei ermöglichen, tatsächlich grundlos die Identität von Personen festzustellen. Dafür reicht es aber zu sagen: "ich bin xy, wohne da und dort und mein Geburtsdatum ist der soundsovielte". Das gibt die Polizei an die Zentrale weiter und im Regelfall hat es sich damit.
Stimmen einige der Angaben nicht (Meldeadresse ist eine andere, errechnetes Alter unglaubwürdig) kann die Polizei auf eine Identitätsfeststellung auf der Wache beharren.
Trotz allem gilt dies nur für die Identitätsfeststellung. Weitere Eingriffe ("filzen") bedürfen durchaus einer Begründung.

Und nebenbei: Natürlich hat ein Tatverdächtiger (wenn die Polizei eben nicht grundlos handelt) das Recht zu erfahren, was gegen ihn vorliegt (im Regelfall).
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