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Verfasst am: 02.08.05, 11:00 Titel: Mietminderung- von welcher Miete ausgehend
Hallo, ich habe wieder mal eine Frage zu Mietminderung:
Von welcher Miete ziehe ich die Minderung ab? Ich habe gehört, dass man jetzt von der Warmmiete mindern kann. Stimmt das?
Danke für eine schnelle Antwort.
Für Mieter, die ihr Recht auf Mietminderung anwenden wollen. Bisher war unklar, worauf
sich der prozentuale Abschlag bezog. Dies konnte beispielsweise die Bruttomiete (inklusive aller Betriebskosten), die Nettomiete (ohne Betriebskosten) oder die Nettokaltmiete (inklusive Betriebskosten, aber ohne Heizkosten) sein. Der Bundesgerichtshof hat jetzt festgestellt, dass zur Mietminderung als Bemessungsgrundlage immer die Bruttomiete herangezogen wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Betriebskosten als Pauschale oder Vorauszahlung geschuldet werden.
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