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mietbetrug oder nicht?????

 
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bubababy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 19:29    Titel: mietbetrug oder nicht????? Antworten mit Zitat

hallo zusammen,
mein lebensgefährte ist 3 wochen nach dem einzug in unser neues haus wieder ausgezogen zu seiner freundin.
den mietvertrag haben wir beide unterschrieben.
bis jetzt hat er sich an der miete nicht beteidigt.
laut vermieter kann ich drinn bleiben. er lässt ihn aber nicht aus den mietvertrag.
wenn er nicht die hälfte wenigstens 3 monate lang bezahlt, kann ich ihn dann wegen mietbetrug anzeigen? oder muss das der vermieter machen?
danke fürs antworten.
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Sie haben beide unterschrieben, also haften Sie beide - der Vermieter kann sich aussuchen, von wem er sein Geld fordert.
Wenn Sie jetzt immer nur die Hälfte bezahlen, dann wird nach 5 Monaten ein Mietrückstand von mehr als 2 Monatsmieten bestehen und der Vermieter kann Sie fristlos kündigen.
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bubababy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

ich möchte ja drinn bleiben, aber ist ja nicht einzusehen, das er überhaupt nichts bezahlt.
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flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Yvonne hat folgendes geschrieben::
Wenn Sie jetzt immer nur die Hälfte bezahlen, dann wird nach 5 Monaten ein Mietrückstand von mehr als 2 Monatsmieten bestehen und der Vermieter kann Sie fristlos kündigen.


Wenn man immer nur die Hälfte zahlt, glaube ich, kann nach 3 oder 4 Monaten fristlos vom VM gekündigt werden. Hier verstehe ich allerdings §543 Abs. 2 Nr. 3 BGB (natürlich in Verbindung mit §569 Abs. 3 Nr. 1 BGB) nicht ganz.

bubababy hat folgendes geschrieben::
ich möchte ja drinn bleiben, aber ist ja nicht einzusehen, das er überhaupt nichts bezahlt.


Das ist aber i.d.R. keine Angelegenheit des VM, Sie haften (vmtl.) gesamtschuldnerisch für die Miete. Das sollten Sie mit Ihrem Lebensgefährten klären.
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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bubababy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

d.h. also ich muss bezahlen dass ich nicht raus fliege und er kommt so davon?
wie sieht es mit der anzeige aus?
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Markus F.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 105
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

bubababy hat folgendes geschrieben::
d.h. also ich muss bezahlen dass ich nicht raus fliege und er kommt so davon?
wie sieht es mit der anzeige aus?


Wichtig ist einzig und allein das gezahlt wird. Und zwar nicht die Hälfte, sondern alles. Ansonsten siehe oben.

Wenn der Mitmieter seinen Beitrag nicht entrichten will, müssen Sie das mit ihm privatrechtlich klären. Ob Sie das tun - und mit welchem Ergebnis - hat keinen Einfluß auf die Forderungen des Vermieters und die oben nachzulesenden Konsequenzen.
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isbjoern
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.07.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 08:54    Titel: Re: mietbetrug oder nicht????? Antworten mit Zitat

bubababy hat folgendes geschrieben::
hallo zusammen,
mein lebensgefährte ist 3 wochen nach dem einzug in unser neues haus wieder ausgezogen zu seiner freundin.
den mietvertrag haben wir beide unterschrieben.
bis jetzt hat er sich an der miete nicht beteidigt.
laut vermieter kann ich drinn bleiben. er lässt ihn aber nicht aus den mietvertrag.
wenn er nicht die hälfte wenigstens 3 monate lang bezahlt, kann ich ihn dann wegen mietbetrug anzeigen? oder muss das der vermieter machen?
danke fürs antworten.


Na, Sie haben ja Humor ... weswegen wollen Sie Ihren Ex Partner anzeigen?? Weil er Sie verlassen hat und zu seiner Freundin zurück ist?? Weil er offensichtlich mit Ihnen nicht leben möchte??
Sie haben gemeinsam ein Haus gemietet, sind zusammen gezogen und Ihr Ex hat festgestellt, dass er mit Ihnen nicht leben möchte oder kann. Er zieht also wieder aus, nun haben Sie die Möglichkeit, dort alleine weiter zu wohnen und die Miete auch alleine zu tragen - warum sollte er die Hälfte tragen, er nutzt das Haus ja auch nicht - oder eben auch auszuziehen.
Was hat das mit Mietbetrug zu tun?? Das ist ein alltäglicher Vorgang, der tausende von Malen im Monat vorkommt, was glauben Sie, hätten Polizei und Gerichte zu tun, wenn das angzeigt werden könnte??

Allerdings würde ich, wäre ich Ihr Ex, zusehen, dass ich den Mietvertrag, zumindest für meinen Teil, kündige und notfalls mit gerichtlicher Hilfe aus diesem Mietvertrag herauskomme.
Das dürfte nicht allzu schwierig sein ...
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Allerdings würde ich, wäre ich Ihr Ex, zusehen, dass ich den Mietvertrag, zumindest für meinen Teil, kündige und notfalls mit gerichtlicher Hilfe aus diesem Mietvertrag herauskomme.
Das dürfte nicht allzu schwierig sein ...


Wie oben schon gesagt wurde, ist eine Teilkündigung durch nur einen der Mieter gar nicht möglich.
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 09:06    Titel: Re: mietbetrug oder nicht????? Antworten mit Zitat

Allerdings würde ich, wäre ich Ihr Ex, zusehen, dass ich den Mietvertrag, zumindest für meinen Teil, kündige und notfalls mit gerichtlicher Hilfe aus diesem Mietvertrag herauskomme.
Das dürfte nicht allzu schwierig sein ...


Das funktioniert nicht !

Kündigen können immer nur beider Mieter, die im Vertrag stehen.

Der verbleibende Mieter kann nur versuchen, zivilrechtliche Ansprüche gegen den ausgezogenen Mieter durchzusetzen.

Bei einer Scheidung zweier Ehepartner z.b. wird der ausgezogenen Mieter erst nach vollzogene Ehescheidung durch das Familiengericht aus dem Mietvertrag entlassen. Und das kann dauern.
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Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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Werner
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Allerdings würde ich, wäre ich Ihr Ex, zusehen, dass ich den Mietvertrag, zumindest für meinen Teil, kündige und notfalls mit gerichtlicher Hilfe aus diesem Mietvertrag herauskomme.
Das dürfte nicht allzu schwierig sein ...


Wie oben schon gesagt wurde, ist eine Teilkündigung durch nur einen der Mieter gar nicht möglich.


Es sei denn der VM würde zustimmen, will er aber aus gutem Grund nicht.
Der VM kann sich wie bereits erwähnt seinen "Mietzahler" aussuchen, da wo er was bekommt. Wer zahlt dürfte Ihm vollständig gleichgültig sein.
Der verbleibende Mieter tut gut daran die komplette Miete zu zahlen, wenn in dem Haus weiter wohnen möchte.
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flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 12:25    Titel: Re: mietbetrug oder nicht????? Antworten mit Zitat

Christoph hat folgendes geschrieben::
Allerdings würde ich, wäre ich Ihr Ex, zusehen, dass ich den Mietvertrag, zumindest für meinen Teil, kündige und notfalls mit gerichtlicher Hilfe aus diesem Mietvertrag herauskomme.
Das dürfte nicht allzu schwierig sein ...


Das funktioniert nicht !

Kündigen können immer nur beider Mieter, die im Vertrag stehen.


Soviel ich weiß, kann man (als einzelner Mieter) diese Kündigung aber erzwingen. Rechtsgrundlage kenne ich (noch) nicht, würde mich aber interessieren.
_________________
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RM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 13:42    Titel: Re: mietbetrug oder nicht????? Antworten mit Zitat

flo2 hat folgendes geschrieben::

Soviel ich weiß, kann man (als einzelner Mieter) diese Kündigung aber erzwingen. Rechtsgrundlage kenne ich (noch) nicht, würde mich aber interessieren.


BGB
§ 749 Aufhebungsanspruch
(1) Jeder Teilhaber kann jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen.
(2) ... (3)

Bei der Aufhebung sind alle Forderungen und Verbindlichkeiten im Verhältnis der Anteile aufzuteilen. Da die Verbindlichkeiten bei einem ungekündigten Mietverhältnis nicht bezifferbar sind, sind die Beteiligten zur Mitwirkung bei der Kündigung verpflichtet.
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