Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Mietminderung bei nasser Wand?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Mietminderung bei nasser Wand?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
sirhenry
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.08.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 13:45    Titel: Mietminderung bei nasser Wand? Antworten mit Zitat

hallo!

folgendes problem:
in meiner wohnung, die im oberstend stock eines hausen mit flachdach liegt, gibt es seit 4 wochen eine feuchte stelle von ca. 5x10cm an einer aussenwand. diese habe ich meinem vermieter unverzüglich per email mit photo im anhang mitgeteilt, worauf der vermieter vorbei kam, sich die stelle anguckte und mich an die wohnungabaugesellschaft verwies, die den hausmeister der anlage stellt. mit diesem habe ich telefoniert, worauf er mir einen handwerker vorbeischickte.
jedoch wurde bis heute nichts unternommen. die stelle hat sich auch von gestern auf heute auch nach unten hin ausgedehnt, so daß jetzt ein 10 x 150cm streifen der wand nass ist. auch ist an diesen stellen teilweise die farbe abgeblättert bzw. porös. an einer stelle sind auch kleine, schwarze flecken (schimmel?) zu sehen.
auf grund dieser veränderung habe ich meinem vermieter nochmal eine email geschrieben, in der ich die verschlechterungen beschrieben und ihn darum gebeten habe, sich doch nochmal der sache anzunehmen. es ist doch nicht meine pflicht als mieter, hinter den handwerkern hinterherzulaufen, oder? ich fühlte mich von denen nicht sonderlich ernst genommen, da sie vor drei wochen sagten, daß sie etwas machen würden und sich immer noch nichts getan hat!
nun zu den mietkürzungen: sollte ich die miete kürzen oder erst nochmal dem vermieter eine chance geben, um das bis dat gute verhältniss nicht zu gefährden?
um wieviel prozent darf bzw. sollte ich die miete kürzen?
bitte um hinweise!
gruß

henry schmidt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Das muß natürlich jeder für sich selbst entscheiden.

Ich würde noch nicht mindern. Denn man sieht sich immer zweimal im Leben, irgendwann bist Du einmal auf das Wohlwollen Deines VM angewiesen. Das würde ich nicht wegen einer Minderung von 5-10 % riskieren.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sirhenry
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.08.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

das mit der minderung können doch auch 20% werden, wenn es schon schimmelt, oder? es ist immer noch nichts passiert und der fleck wird größer und größer und immer schimmeliger...
wichtig ist mir auch noch, ob ich dafür zuständig bin, mich um handwerker zu kümmern! ergentlich ist das doch die sache des vermieters, oder?


gruß

henry
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 07.08.05, 08:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würd eher sagen der VM weiss nichts davon das der Handwerker nicht tätig wurde. Vermutlich hat es einer bei der Wohnungsbaugesellschaft verpennt. Daher sollte der VM nochmals schriftlich informiert werden mit dem Hinweis das der Schimmel sich ausdehnt. Es kann dann auch gleich mit einer Mietminderung gedroht werden bzw. diese auch dann gemacht werden. Löst allerdings auch nicht das Problem und mehr als 5-15% ist nicht drin an Minderung. Alleine das es Schimmel ist rechtfertigt keine 20%, es muss auch entsprechend grosse Fläche befallen sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sirhenry
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.08.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 07.08.05, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

hallo!

es ist ja nicht nur der schimmel, es ist der riesige wasserfleck der mich sehr stört! ausserdem ist es der wohn-arbeitsraum, der "befallen" ist! auch stört mich der geruch, da es sehr nach altem keller riecht.

gruß

henry
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Markus F.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 105
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann mir nicht vorstellen, dass für eine Bemessung einer eventuell angebrachten Mietkürzung das "Empfinden als störend" eine Rolle spielt.

Ich würde den Vermieter nocheinmal dazu bitten. Wenn das Verhältnis bisher ein gutes war, wird sich da sicher eine Lösung finden lassen. Wie ein Vorredner schon sagte, muss es nicht unbedingt das unmittelbare Verschulden des Vermieters sein, dass bisher noch nichts unternommen wurde.

Ich kann mich der Meinung von thdoerfler nur anschliessen.
Es muss jeder selbst wissen, ob er diesen Schritt der Mietkürzung gehen will. Ist man ihn einmal gegangen, wird das Verhältnis Meiter/Vermieter immer ein gespanntes bleiben. Und das will doch in Wirklichkeit niemand.

Interessant finde ich nur, dass die Frage "wieviel Prozent darf ich denn abziehen" immer als erste gestellt wird. Winken und alle anderen Fragen danach kommen Winken Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.