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Welche Versicherung greift....

 
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Methos
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 05.08.05, 12:57    Titel: Welche Versicherung greift.... Antworten mit Zitat

Hallo ich weiss nicht genau, ob meine Frage hier richtig ist, aber es scheint mir das passendste zu sein ....

Wenn man beabsichtigt eine Immobilie zu kaufen (Bsp. Einfamilienhaus, gebraucht, und sanierungsbedürftig) und eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchte um eventuelle Probleme (verdeckte Mängel usw.) beim Kauf des Hauses abzusichern, welche Versicherung ist da notwendig. Privat-Haftpflicht oderIimmobilien-Gebäude Haftpflicht?

MfG Methos
P.S. ich hoffe ich habs irgendwie verständlich ausgedrückt...
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 05.08.05, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Methos,

was du genau wissen willst, hab ich nicht begriffen.

Aber mal grundsätzlich: in der Rechtsschutzversicherung ist unter anderem alles was mit dem Erwerb und der Finanzierung von Grundstücken zu tun hat, ausgeschlossen.

Die Haftpflichtversicherung hat mit der Rechtsschutzverscicherung nichts zu tun.

Die Haftpflichtversicherung ist dann zuständig, wenn ein anderer auf dem Grundstück einen Schaden erleidet.

Privathaftpflichtversicherung reicht aus, wenn es sich um ein selbstgenutztes Einfamilienhaus handelt. Ansonsten ist Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht nötig.

Darüber hinaus sollte für das Haus eine Verbundene Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden (Feuer, Leitungswasser, Sturm, ggf. weitere Elementarschäen)
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 05.08.05, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
Aber mal grundsätzlich: in der Rechtsschutzversicherung ist unter anderem alles was mit dem Erwerb und der Finanzierung von Grundstücken zu tun hat, ausgeschlossen.

Das stimmt so nicht! Alles was mit Bauen, Umbauen und den dazugehörigen Finanzierungen zu tun hat, ist ausgeschlossen.
Wenn ich eine fertiggestellte, gebrauchte Immobilie kaufe, ist sowohl der Kaufvertrag als auch die Finanzierung von Rechtsschutzversicherungen gedeckt.

Von daher kann man dem Fragesteller eigentlich nur empfehlen eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen, dabei genauestens auf die Bedingungen zu achten, die Wartefristen (meist drei Monate) abzuwarten und dann ein Haus zu kaufen.
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