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Verfasst am: 01.08.05, 14:45 Titel: Eigenbedarf und BGB §574
Ein 3 Fam. Haus wird verkauft, der Ex-Besitzer zieht aus, Paterre wohnt eine 4 Köpfige Familie, das Dachgeschoß war nicht vermietet. Der "Neue" will die Familie kündigen und Eigenbedarf anmelden, Pattere seine 2 Söhne, 1. Stock Er mit seiner Frau und unters Dach soll sein Büro rein wobei nicht klar ist ob es gewerbliche oder private Büroräume werden sollen.
Jetzt kommt §574 ins Spiel:
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(1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.
(2) Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.
(3) Bei der Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters werden nur die in dem Kündigungsschreiben nach § 573 Abs. 3 angegebenen Gründe berücksichtigt, außer wenn die Gründe nachträglich entstanden sind.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Kann man mit Erfolg rechnen wenn man Widerspruch nach §574 einlegt da tatsächlich eine Härte vor liegt.
Die "Härte" könnte so aussehen:
Die Familie verfügt über Monatlich über ca. 1800€ und kann sich eine teurere Wohnung nicht leisten. Die Familie hat 2 kleine Kinder, 4J und 11 Mon, und es ist ein sehr schöner Garten mit dabei der wohl für diesen Preis wo anders nicht zu haben ist. Der Kiga ist "um die Ecke" wobei es eh schon schwierig war einen Platz in diesem Kiga zu bekommen, bei Umzug müsste im extremfall ein 2. Auto angeschafft werden.
Es weiß bestimmt jeder wie schwer es ist in heutiger Zeit eine Famiilie in dieser Größenordnung durchzufüttern.
Noch 3 Fragen dazu:
Es wurde vor einem Monat eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen bei der man 3 Monate Wartezeit in Sachen Mietewohnung hat. Wenn der Besitzer heute kündigen würde könnten dann die Versicherten in 2 Monaten noch damit zum Anwalt und die Kosten der Versicherung melden/überlassen?
Das erste Gespräch beim Anwalt ist angeblich frei, sagt er dann zumindest ob, wie im Oben geschilderten Fall, eine Erfolgschance besteht?
Wenn der Hausverkauf noch nicht unter Dach und Fach ist und der "Neue" ein gespräch mit den Mietern hat, dürfen die Mieter das Gebäude "schlecht" machen? Zum Beispiel von allen vorhandenen Mängeln sprechen von denen der Käufer evtl. noch nicht weiß. So könnte doch evtl eine Kündigung umgangen zumindest verzögert werden.
Verfasst am: 01.08.05, 15:04 Titel: Re: Eigenbedarf und BGB §574
mausezahn23 hat folgendes geschrieben::
Die "Härte" könnte so aussehen:
Die Familie verfügt über Monatlich über ca. 1800€ und kann sich eine teurere Wohnung nicht leisten. Die Familie hat 2 kleine Kinder, 4J und 11 Mon, und es ist ein sehr schöner Garten mit dabei der wohl für diesen Preis wo anders nicht zu haben ist. Der Kiga ist "um die Ecke" wobei es eh schon schwierig war einen Platz in diesem Kiga zu bekommen, bei Umzug müsste im extremfall ein 2. Auto angeschafft werden.
Dass ein schöner Garten für den gleichen Preis nicht wieder zu bekommen ist, begründet noch keine besondere Härte. In § 574 Abs. 2 ist die Rede von angemessenem Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen. Was angemessen und zumutbar ist, bestimmt sich nicht nach den Wunschvorstellungen des Mieters. Eine besondere Härte kann nicht damit begründet werden, dass bisher ein möglicherweise besonders niedriger Mietpreis besteht und für eine Ersatzwohnung eine höhere Miete zu zahlen wäre. Soweit die Miete für eine Ersatzwohnung im Bereich der ortsüblichen Miete liegt, ist dies für den Mieter zumutbar. Eine besonder Härte kann auch nicht damit begründet werden, dass eine Ersatzwohnung nicht in unmittelbarer Nachbarschaft der bisherigen Wohnung zu finden ist.
Zuletzt bearbeitet von RM am 01.08.05, 17:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
Der neue Eigentümer kann erst auf Eigenbedarf kündigen, wenn er im Grundbuch steht. Die Rechtschutz sollte dann greifen, wenn das Datum der Kündigung (falls es eine gibt) ausserhalb der Sperrfrist liegt. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Wenn eine Ersatzwohnung nach ortsüblichen Mietpreis nicht bezahlbar ist?
Unter dem Aspekt der Verfügbarkeit einer Ersatzwohnung liegt ein Härtefall dann vor, wenn zur ortsüblichen Miete keine Wohnung in einer angemessenen Größe zu bekommen ist.
Schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Mieters können nicht dem Vermieter angelastet werden. M.a.W.: es ist dem Vermieter kaum zuzumuten, den Mieter durch eine niedrige Miete zu subventionieren und gleichzeitig für seinen eigenen Bedarf eine höhere Miete zu zahlen.
In diesem Fall würde ich dringend empfehlen, den Deutschen Mieterverein / Mieterbund aufzusuchen, die haben die besten Fachkenntnisse, teuer ist das nicht, so 72 € pro Jahr und die werden auch sofort tätig. Eine Miet-RechtsschutzV ist praktisch, aber dann hat man immer noch keinen Rechtsanwalt, der tatsächlich auch was vom Mietrecht versteht. Anwälte können normalerweise alles, aber es gibt trotzdem nichts besseres, als den Mieterschutzverein.
Unter dem Aspekt der Verfügbarkeit einer Ersatzwohnung liegt ein Härtefall dann vor, wenn zur ortsüblichen Miete keine Wohnung in einer angemessenen Größe zu bekommen ist.
Das versteh Ich jetzt net ganz. Richtet sich die Miete nicht nach der Grösse? Was ist unter angemessener Grösse gemeint? Wir sind 4 Personen, 2 Erw. 2 Kinder.
@biggi13
In wie weit kann der Mieterbund helfen? Hat der einen Anwalt der jemanden vor Gericht vertritt? Kann man auch NACH der Kündigung noch beitreten und sich helfen lassen?
@ All
Wenn der Käufer/Intressent gerade da ist, darf man ohne Konsequenzen "drohen" bis zum bitteren Ende um die Wohnung zu kämpfen? Ich denke da an eine fristlose Kündigung der "Nochbesitzers" falls der Interessent abspringt.
In diesem Fall würde ich dringend empfehlen, den Deutschen Mieterverein / Mieterbund aufzusuchen, die haben die besten Fachkenntnisse, teuer ist das nicht, so 72 € pro Jahr und die werden auch sofort tätig. Eine Miet-RechtsschutzV ist praktisch, aber dann hat man immer noch keinen Rechtsanwalt, der tatsächlich auch was vom Mietrecht versteht. Anwälte können normalerweise alles, aber es gibt trotzdem nichts besseres, als den Mieterschutzverein.
1. Der MSB wird auch nicht bei Fällen, welche vor dem Beitritt angelegt waren tätig.
2. Der MSB leistet neuerdings automatisch Prozessvertretung?
3. Der MSB ist im Hinblick auf die Qualität seiner Mitarbeiter eher als "Schachtel Pralinen" zu beschreiben. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Deine Werbung für den Mieterbund hier im Forum ist langsam sehr auffällig !!!
Jede Rechtschutz kann ihren Kunden spezialisierte Anwälte nennen und die Mietrechtschutz in Rechtschutzpaket ist insgesamt preiswerter als der Mieterbund-weswegen die wohl Deine Werbung hier brauchen..... _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Und wenn Biggi beim Mieterbund arbeitet, würde es das Bild, das ich vom Mieterbund habe, abrunden
mausezahn23 hat folgendes geschrieben::
@biggi13
In wie weit kann der Mieterbund helfen? Hat der einen Anwalt der jemanden vor Gericht vertritt? Kann man auch NACH der Kündigung noch beitreten und sich helfen lassen?
Nein, der Mieterbund wird nur für Fälle die noch passieren aktiv nicht welche die in der Vergangenheit liegen wie ein Rechtschutzversicherung auch. Der Mieterbund spuckt in der Regel auch nur große, zu meist falsche, Töne. Wenn es dann vor Gericht geht lässt dieser den Mieter alleine. Hier gab es auch schon Thread die sich damit beschäftigt haben wie "gut" der Mieterbund beraten hat, was den Mieter eine ordentliche Stange Geld gekostet hat weil er vor Gericht verloren hat. Hab ich auch schon selbst erlebt das der Mieterbund ordentlich Mist erzählt. Es gibt allerdings auch Mieterbünde die haben eine Rechtschutz mit drin, diese wird aber erst 3 Monate nach Eintritt aktiv und dann auch nur für Fälle die nach den 3 Monaten auftreten.
Einen Anwalt für Mietrecht lässt sich leicht über die Rechtschutzversicherung oder aber Anwaltskammer besorgen.
mausezahn23 hat folgendes geschrieben::
@ All
Wenn der Käufer/Intressent gerade da ist, darf man ohne Konsequenzen "drohen" bis zum bitteren Ende um die Wohnung zu kämpfen? Ich denke da an eine fristlose Kündigung der "Nochbesitzers" falls der Interessent abspringt.
Fristlose Kündigung dürfte wohl nicht drin sein, aber Schadensersatzanspruch wäre denkbar wenn der Mieter den Verkauf der Wohung/Haus verhindert. Das kann dann ziemlich teuer werden.
Und wenn Biggi beim Mieterbund arbeitet, würde es das Bild, das ich vom Mieterbund habe, abrunden
Hey, Kollegen von der -vermutet- berufsmäßigen VM-Zunft. Hackt doch nicht so auf biggi33 rum. Sie hat auch schon mal in einem Beitrag "Haus-und-Grund" empfohlen und mischt doch hier fleißig mit. Über 300 Beiträge schon, kann ich nur von träumen.
Mietervereine, Haus-und Grund, Mieter, Vermieter, Anwälte, Richter, Forumsteilnehmer - überall gibts solche und solche. Solange keiner mehr behauptet, bei 3 Nachmietern wär man automatisch draußen - das hängt mir wirklich zum Halse raus.
Und wenn Biggi beim Mieterbund arbeitet, würde es das Bild, das ich vom Mieterbund habe, abrunden
Hey, Kollegen von der -vermutet- berufsmäßigen VM-Zunft. Hackt doch nicht so auf biggi33 rum. Sie hat auch schon mal in einem Beitrag "Haus-und-Grund" empfohlen und mischt doch hier fleißig mit. Über 300 Beiträge schon, kann ich nur von träumen.
Und wenn Biggi beim Mieterbund arbeitet, würde es das Bild, das ich vom Mieterbund habe, abrunden
Mietervereine, Haus-und Grund, Mieter, Vermieter, Anwälte, Richter, Forumsteilnehmer - überall gibts solche und solche. Solange keiner mehr behauptet, bei 3 Nachmietern wär man automatisch draußen - das hängt mir wirklich zum Halse raus.
Ich fasse es mal so:
Der Verweis auf einen Mieterbund ist hier leider zumindest mißverständlich und weckt ggf. falsche Hoffnungen. Aus diesem Grund mein obiges Post.
Wenn man von Alg II lebt, sind solche Investitionen eine erhebliche Belastung.
Der Mieterbund ist i.d.R. eine nette Investition, wenn man des öfteren alltäglichen Ärger mit Vermieter und Nachbarn erwartet und dafür jemanden benötigt, der die Schreibarbeit macht, für ein bisschen Hintergrundwissen per Vereinsinfo und regelmäßig jemanden am Telefon, um einfache Mietfragen durchsprechen zu können. Die Rechtskompetenz variiert m.E.weitaus stärker als unter den auf Mietrecht spezialisierten Anwälten und Richtern. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Deine Werbung für den Mieterbund hier im Forum ist langsam sehr auffällig !!!
Und wenn Biggi beim Mieterbund arbeitet, würde es das Bild, das ich vom Mieterbund habe, abrunden
So auffäliig diese "Werbung" auch sei - genauso auffällig ist Ihre, bei jeder sich nur bietenden Gelegenheit zur Schau gestellte Abneigung gegen diese Vereinigung und die Menschen, die für diese Vereinigung arbeiten.
Es ist ja durchaus denkbar, dass der eine schlechte und der andere gute Erfahrungen mit dem Mieterbund gemacht hat.
Das sollte es aber dann auch gewesen sein. Man kann auch alles übertreiben - sowohl die Werbung wie auch das lächelich machen.
Leute, die hier Rat suchen interessiert es nicht die Bohne, warum der eine diesen Verein dauernd anpreist und der andere ihn ständig verhöhnt. Ein bisschen mehr Sachlichkeit wäre sicher angebracht.
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