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Hund tötet Hasen und...

 
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bungo
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Anmeldungsdatum: 01.08.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Nähe Frankfurt Main

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 20:24    Titel: Hund tötet Hasen und... Antworten mit Zitat

Also Hallo erstmal an alle.

Vorgeschichte:

Der Hund(Schäferhund) von einem älteren Ehepärchen das ca 200 Meter von uns einen ehemaligen Bauernhof bewohnt (ich komme aus einem kleinen Dorf mit ca 900 Einwohnern) läuft schon seit ca 2 Jahren Tag und Nacht frei rum. Er reagiert nicht auf Kommandos wenn überhaupt mal jemand nach ihm guckt und hat auch schon 2 andere Hunde gebissen. Aber da wir ja hier auf dem Dorf sind haben die anderne keine Anzeige erstattet....

Heute morgen als der Hund wieder mal auf unserem Grundstück herumstreunte ging er in unsere Garage und zerfetzte einen unserer 2 Hasenkäfige (wir haben die Hasen bei dem schönen Wetter ruasgestellt). Er riss die kompletten Schaniere raus und schnappte sich den kleinen Zierhasen und biss ihn tot. Dann kam auch schon einer unserer Nachbarn und hat ihn verjagt. Wahrscheinlich hätte er sich auch noch die anderen 2 geholt.

Die Hundebesitzerin reagierte ziemlich agressiv auf mich weil ich sofort wutgeladen zu ihr bin und sie schonmal auf eine Anzeige vorbereitet habe.
Sie bot uns dann zwar Geld für den Hasen und den Käfig, aber darum geht es uns nicht. Uns (und auch andere Nachbarn sind dafür) das dieser Hund nie wieder frei herumlaufen darf weil er unberechenbar ist und nicht hört.

Nun möchte ich wissen was man da so alles zur Anzeige bringen kann.
Also Sachebeschädigugn (so makaber es klinkt) wegen dem Hasen und dem Käfig ist ja klar.
Aber was ist mit Verletzung der Aufsichtspflicht?
Oder das Die Besitzer irgendwie grobfahrlässig gehandelt haben weil sie den Huind immer wieder frei laufen lassen?
Was kann man da sonst noch machen?

Weil wir haben hier auch einige kleine Kinder in der Straße und dieses Tier soll nicht erst ein Kind anfallen bevor etwas unternommen wird!

Also schonmal Danke für eure Hilfe!
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Sachbeschädigung ist die eine Sache.
Unabhängig davon würde ich mich an das Ordnungsamt wenden. Das ist nämlich für die Überwachung von Hunden zuständig, die, sagen wir es mal ganz allgemein, auffällig geworden sind.
Die müssen sich die Sache dann angucken und ggf. Sicherungsmaßnahmen (Zaun, ausbruchssichere Verwahrung, Leinen- und Maulkorbzwang usw., Verhaltenstest - da gibt's ne ganze Palette möglicher Maßnahmen) anordnen.
Grundsätzlich sieht man das auf Dörfern mit stromernden Hunden zwar nicht so eng, aber dann haben die sich auch anständig zu benehmen.
U.U. würde sich zuerst ein Einzelner als 'Spähtrupp' zum Peilen der Lage beim Ordnungsamt empfehlen - der dann später mit einer von der gesamten willigen Nachbarschaft unterschriebenen Anzeige unterstützt wird.
Denn siehe, auf Dörfern rechnet der unkundige Großstadtmensch immer damit, dass in der Verwaltung einer sitzt, der sagt, "Oooooooch - die sollen sich nicht so anstellen".
Sehr glücklich
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bungo
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Anmeldungsdatum: 01.08.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Nähe Frankfurt Main

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Sachbeschädigung ist die eine Sache.
Unabhängig davon würde ich mich an das Ordnungsamt wenden. Das ist nämlich für die Überwachung von Hunden zuständig, die, sagen wir es mal ganz allgemein, auffällig geworden sind.
Die müssen sich die Sache dann angucken und ggf. Sicherungsmaßnahmen (Zaun, ausbruchssichere Verwahrung, Leinen- und Maulkorbzwang usw., Verhaltenstest - da gibt's ne ganze Palette möglicher Maßnahmen) anordnen.
Grundsätzlich sieht man das auf Dörfern mit stromernden Hunden zwar nicht so eng, aber dann haben die sich auch anständig zu benehmen.
U.U. würde sich zuerst ein Einzelner als 'Spähtrupp' zum Peilen der Lage beim Ordnungsamt empfehlen - der dann später mit einer von der gesamten willigen Nachbarschaft unterschriebenen Anzeige unterstützt wird.
Denn siehe, auf Dörfern rechnet der unkundige Großstadtmensch immer damit, dass in der Verwaltung einer sitzt, der sagt, "Oooooooch - die sollen sich nicht so anstellen".
Sehr glücklich


Haben eigentlich viele Hundebesitzer, aber alle haben die Hunde immer an der Leine wie es sich auch gehört! Gerade wegen der Kinder ist hier eigentlich jeder sehr vernünftig!
Sch**** wäre es wirklich wenn dann einer auf dem ordnungsamt sagt seht das nicht so eng, aber ich hoffe mal da wir auch nen Polizist hier haben der zu uns hält wird das vllt bisschen ernster behandelt.

Wir wollten das ja erst außergerichtlich regeln das der schaden bezahlt wird und das sie den Hund einem Wesenstest unterziehen und ihn im Zwinger halten, aber das wollten sie nicht, Sie sehen einfach nicht ein das sie im Unrecht sind.

Kann man die Besitzer auch irgendwie drankriegen wegen der aufsichtspflicht oder so, weil der Hund kann ja im Prinzip nichts dafür, aber die arroganten und sturen besitzer sollten mal eine Lektion erteilt bekommen!
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

In einer Großstadt würde eine Sammelanzeige von mehreren Nachbarn sehr ernst genommen werden. Wie gesagt, ich weiß nur nicht, wie das auf einem Dorf ist.

Gerichtlich wird - außer der Bezahlung der Sachschäden - überhaupt nichts gemacht werden können; auf welcher Grundlage denn?

Für Verstöße gegen Gebote im Zusammenhang mit Hundehaltung ist nicht das Gericht zuständig, sondern das Ordnungsamt. Man kann im Großen und Ganzen sagen, so lange der Hund keinen Menschen gebissen hat, ist kein Gericht zuständig. Macht aber nichts, denn das Ordnungsamt kann (und muss im Prinzip sogar) auch prophylaktisch tätig werden, also eine mögliche Gefahrenquelle sichern, auch ohne dass etwas wirklich Gravierendes passiert ist. Kommt der Halter dem nicht nach - etwa, indem er sein Grundstück nicht einzäunt - dann kann man Schritte unternehmen, die auch das Gericht interessieren.

Also: Euer kommunales Ordnungsamt ist genau die richtige Adresse. Ihr selbst könnt da gar nichts machen. Ihr habt nicht das Recht, dem Ehepaar vorzuschreiben, wo und wie es seinen Hund zu halten hat. Wenn die darüber sauer werden, sind die im Recht. Das Recht, Vorschriften zu machen, hat aber das Ordnungsamt. Das kann auch Wesenstests anordnen und kooperiert ohnehin mit dem auch für das Verhalten von problematischen Hunden zuständigen Experten Veterinäramt.

Ein anständiger, wohlerzogener Hund müsste nicht grundsätzlich an die Leine; bei uns im Park (Hundefreilauf) laufen auch die Kleinkinder zwischen den großen freilaufenden Rabauken und niemanden stört es. Es gibt in manchen Gegenden auch jede Menge Dorfstromer, die sich allmorgentlich bei ihren diversen Quellen ihre Frühstücke abholen und die nie Probleme machen. Also nicht gleich grundsätzlich verdammen.

Aber (nur zur Einschätzung): große Gebrauchshunde (Schäferhunde, Dobermänner, Rottweiler usw.) müssen geführt werden. Die brauchen Halter mit Wissen, Können und Autorität. Sonst machen die Kerle sich selbständig. Es gibt Leute, die schaffen sich, weil sie Angst vor Einbrechern haben, so ein Tier an, sind aber zu schwach, damit umzugehen. Solche Tiere können mit der Zeit durchaus gefährlich werden.

Ich rate Euch also, Euch umgehend und möglichst schnell ans Ordnungsamt zu wenden. Denn Ihr müsst Euch vorstellen, dass der Hund mit jedem gelungenen Unternehmen dreister wird. Hat er ein Karnickel geklaut, klaut er vielleicht demnächst Hühner oder geht auf Schafe. Mit jedem erfolgreichen Nicht-Hören wird er darin bestätigt, dass Mensch ihm nichts zu sagen hat, ihm also ebenbürtig ist; es ist damit zu rechnen, dass er irgend wann einen Menschen, der ihn an seinen Untaten hindern will, angreift und beißt. Das heißt, der Hund lernt, wie er am besten mit seiner Umwelt fertig wird und das heißt, er lernt, dass er mehr Erfolg hat, wenn er sich niemandem fügt. Ließe man ihn, er könnte irgendwann auf die Idee kommen, als Oberhäuptling das ganze Dorf zu tyrannisieren.
Je eher man da eingreift, desto besser.
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bungo
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Anmeldungsdatum: 01.08.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Nähe Frankfurt Main

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Okay.wir werden uns dann morgen ans Ordnungsamt wenden und außerdem die Anzeige wegen Sachbeschädigung erstatten.
Denkst du man sollte die Fotos von dem zerstörten Käfig usw schon ausdrucken und Unterschriften sammenl und das mit zu Ordnungsamt nehmen, oder erstmal warten was die sagen?

Wollte das mit dem Hund auch nicht verallgemeinern, kenne auch Hunde die aufs Wort hören und ganz brav sind, also bei denen hätte ich euch keine Bedenken die ohne Leine zu treffen, aber trotzdem halten sie die Leute an der Leine.

Aber vielen Dank schonmal für deine Hilfe!
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
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BeitragVerfasst am: 01.08.05, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Kann man machen. Besonders Fotos sind ja schnell herzustellen.
Normalerweise müsste es reichen, wenn man dem Ordnungsamt sagt, es gibt soundso viele Leute, die auch Bedenken haben. Wirksamer ist es natürlich, wenn man eine Anzeige beim Ordnungsamt kurz schriftlich vorformuliert und unterschreiben lässt - oder einfach den Polizisten als Zeugen aufbietet (den kann man ja kurz vorher anrufen, wenn man Kontakt zu ihm hat).

Du musst einfach mal mitdenken: es gibt ne Menge Leute, die völlig unbegründet aufgrund von Nachbarschaftskonflikten, weil sie Hunde nicht leiden können oder weil ihr Hund mal ganz natürlicherweise von nem anderen unterworfen worden ist beim Ordnungsamt Anzeigen gegen Hundehalter loslassen. Das nervt, ist lästig und blockiert die Arbeit. Sobald die begriffen haben, dass Deine Anzeige nicht zu den Nervanzeigen gehört, sondern wohl begründet ist, werden die auch eingreifen. Sonst könntet Ihr nämlich gegen das Ordnungsamt vorgehen, denn in so einem Fall einzugreifen ist seine Pflicht.

Übrigens: kein Hund ist für Menschen gefährlicher als ein ausgebrochener Zwingerhund! Totale Absicherung nach außen ist also ganz und gar nicht empfehlenswert.
Ein vernünftiger Zaun muss selbstverständlich her - und ich würde dem Ehepaar zusätzlich noch auferlegen, eine anständige Hundeschule zu besuchen. Denn - wie negativ der Hund sich entwickelt, das kann man absehen; nur, Leute, die so was absehen können, die haben nicht solche Hunde. Also - Schulbank drücken zwecks 'Hundeführerschein'.
Sehr glücklich
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bungo
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Anmeldungsdatum: 01.08.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Nähe Frankfurt Main

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Also die Fotos habe ich schnell gedruckt und der Polizist wird auf jeden Fall bestätigen das die Besitzer den Hund immer frei herumlaufen lassen und das er nicht hört.
Und paar Nachbarn bekommen wir auch morgen früh die was unterschreiben das sie Bedenken haben.

Das Problem mit Zaun, Zwinger, Hundeschule usw... sehe ich darin das die Besitzer das nur machen werden wenn das vom Gericht verordnet wird, und noch nichtmal da kann man sich sicher sein. Sind halt alte naive und uneinsichtige Leute!
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
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BeitragVerfasst am: 02.08.05, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Erst mal Schuss vor den Bug - und dann kann man weiter sehen.
Vielleicht findet sich ja ein fähiger, netter Mensch, der mit dem Hund einmal die Woche ne Hundeschule besucht (empfehlenswert für solche Fälle sind die, die Verbindung zu Polizeihundeausbildern haben!) und den Hund täglich ausführt und mit ihm übt. Dann ist der Kerl beschäftigt - möglicherweise ist er unterfordert - und die Leute kriegen mit der Zeit nen brauchbaren Hund. Keinesfalls Schutzhundausbildung! Damit werden die nicht fertig! Begleithundprüfung und anschließend eventuell Wachhundausbildung (Wachhunde dürfen nicht beißen, sofern sie nicht angegriffen werden), dann freuen sich Hund, Halter und Dorfgemeinde.
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