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Hallo Ihr Alle!
Ich habe da mal eine Frage:
Ist ein Nachmieter verpflichtet die Kosten für das verbliebene Öl im Haus zu zahlen?
Der Vormieter hat eine Vereinbarung vorher getroffen in welcher steht, welche Zimmer wie gestriechen werden müssen und wieviel das verbliebene Öl Wert ist. Diese Vereinbarung wurde leider nicht unterschrieben. Das Streichen der Zimmer wurde allerdings vom Vormieter wie vereinbart erledigt.
Zum Sachverhalt gibt es noch zu sagen, das der Vermieter bei der 1. Übergabe einige Beanstandungen hatte, die innerhalb von zwei Tagen behoben wurden (z.B. Heizkörper von INNEN reinigen, Rolläden reinigen, Fliegengitter entfernen, etc.). Es gab dann bei der 2. Übergabe noch einige Diskussionen über diese Situation, da der Vormieter es nicht in Ordnung fand, alles so übertrieben reinigen zu lassen. Zumal der Vormieter nur eineinhalb Jahre in diesem Haus gewohnt hat. Am Ende unterschrieb der Vermieter das Übergabeprotokoll und hat innerhalb einer Woche die volle Kaution überwiesen. Seine Frau sagte noch bei dieser zweiten Übergabe, das diese deutlich besser sei, als die erste und das sie sich so ein Haus vorstellt das übergeben werden soll.
Nun sagt die Nachmieterin am Telefon, das sie das Geld für das Öl nicht zahlen will, da sie noch soooo viel putzen muß, bis sie sich wohl fühlt und der Vormieter hätte einen "Saustall" hinterlassen.
Wenn das so wäre, hätte der Vermieter (der offensichtlich auch sehr genau ist) wohl nicht unterschrieben oder sich von der Kaution sicher was einbehalten.
Die Nachmieterin sagt, der Vermieter hätte nur unterschrieben weil ihn das ganze "Getue" genervt hätte.
Nun wurde sie vom Vormieter angeschrieben und um Zahlung gebeten. Natürlich ging diese nicht ein.
Welche Möglichkeiten gibt es in diesem Fall? Wie kann der Vormieter an das Geld für das verbliebene Öl kommen? Gibt es Urteile in diesem Fall, wie es mit der Zahlung von Öl generell ausschaut?
Das Kernproblem ist: was können Sie mit Heizöl machen, das sie bei Verlassen eines Hauses im Heizöltank lassen, wenn es Ihnen der neue Mieter nicht abkaufen will, denn einen Kaufvertrag mit dem Nachmieter können Sie nicht nachweisen.
Alles andere ist, denke ich, hier nicht wesentlich.
Da das Haus mit Öl übergeben wurde, denke ich, dass Sie nichts mehr machen können, da Sie nicht mehr nachweisen können, dass es Ihr Öl ist (oder mal war).
Vermutlich - aus Mangel an einer nachweisbaren Übereinkunft - könnte es darauf hinauslaufen: "Haus übergeben wie besehen". _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Nun sagt die Nachmieterin am Telefon, das sie das Geld für das Öl nicht zahlen will, da sie noch soooo viel putzen muß, bis sie sich wohl fühlt und der Vormieter hätte einen "Saustall" hinterlassen.
Ich danke, dass der Nachmieter mit dieser Aussage bestätigt, dass er ursprünglich bereit war das Heizöl zu zahlen, es aber wegen der notwendigen Putzarbeiten nicht tun will. Diese Putzarbeiten, bzw. die Kosten dafür kann er aber meiner Ansicht nach nicht vom Vormieter verlangen sondern vom Vermieter, immerhin wurde das Haus von diesem übernommen, und nicht vom Vormieter.
Daher denke ich, dass der Vormieter einen berechtigten Anspruch auf die Zahlung hat. Die Frage aber ist weiterhin die Beweisbarkeit, dass der Nachmieter ursprünglich die Zahlung akzeptiert hat. Versuche Dir doch mal schriftlich geben zu lassen warum er nicht zahlen will.
Übrigens glaube ich, Du wärst nicht verpflichtet gewesen die Zimmer nach den Wünschen des Nachmieters zu streichen. Reines Weiß hätte gereicht. _________________ ich bin kein Jurist und meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wieder
Der Vormieter hatte das Recht, sein Öl mitzunehmen.
Oder er kann es verkaufen, entweder an dem VM oder den Nachmieter.
Ist letzteres passiert, muß der Vormieter das nachweisen. Dann erhält er vom Käufer (wer auch immer das ist) das Geld. Aber wie gesagt, er muß es beweisen.
Gelingt das nicht, kann der Vormieter sein Öl abpumpen lassen. Das kostet zwar den Vormieter Geld, dafür muß der Nachmieter sein Öl neu kaufen. Im Endeffekt fährt der Nachmieter also besser, wenn er zumindest einen 1/2 Preis für das Heizöl zahlt.
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!
Dies hilft mir schon ein wenig, da ich nicht das mit der Beweisbarkeit nicht bedacht hatte.
Wie ist das allerdings nun, wenn der Nachmieter doch die Farbe akzeptiert hat (das hätte er nicht getan, wenn das nicht so vereinbart gewesen wäre).
Es liegt also auf der Hand, das zumindest ein Teil des Gesprächsprotokolls, das der Vormieter voliegen hat, zutrifft.
Ist dann nicht die Wahrscheinlichkeit groß, das auch dieser Punkt (Übernahme des Öls) zutrifft?!
Ist das nicht Beweis genug?
Was meint Ihr dazu, reicht das aus?
Schöne Grüße nochmal
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