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Verfasst am: 01.08.05, 21:41 Titel: Bearbeitungspauschale bei fehlender Abbuchungsermächtigung?
Hallo,
falls die Frage schon mal gestellt wurde: sorry! (ich habe nichts ähnliches über die Suche gefunden)
Vermieter A hat eine Abbuchunsgermächtigung für die Miete erteilt (im Mietvertrag steht, dass bei fehlender Ermächtigung jeden Monat eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 2,50 Euro fällig wird).
Wenn Mieter B jetzt die Miete mindern möchte, widerruft er dann am Besten die Ermächtigung oder "bittet" er den Vermieter A, den entsprechenden Betrag abzuziehen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so funktionieren würde???!!!
Wenn er seine Ermächtigung widerrufen würde, würden dann tatsächlich die 2,50 Euro Bearbeitungsgebühr anfallen???
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