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Verfasst am: 01.08.05, 21:45 Titel: Muss Mieter Wegerecht nutzen?
Mieter M hat eine Einfamilien-Reihenmittelhaus gemietet.
Durch den Garten des Endhauses gibt es ein Wegerecht, um hinter das Reihenmittelhaus z. B. mit einem Fahrzeug in den Garten zu gelangen.
Zu Fuß kommt man einfach durch den Flur des Mittelhauses in den Garten.
Mieter M nutzt das Wegerecht nicht, er hat auch keinen Grund beispielsweise mit einem Minibagger oder Traktor oder ähnlichem in den Garten zu fahren.
Blumenerde oder Pflanzen trägt er durch den Flur hinters Haus.
Ebenso wird die Mülltonne durch den Flur vors Haus gestellt.
M möchte einfach die Nachbarn in Ruhe lassen, und würde das Wegerecht nur nutzen, wenn es nicht durch den Hausflur gehen würde.
Evtl. Verschmutzungen im Flur entfernt M sofort, außerdem bewohnt er das Haus ja alleine.
Der Vermieter V besteht aber darauf, dass der M das Wegerecht nutzt.
Er soll seine Mülltonne durch den Nachbargarten fahren und seine Blumenerde per Auto hinters Haus fahren.
Hat V das Recht dies zu bestimmen ,oder liegt es im Ermesen des M welchen Weg er nutzt.
Hinzufügen muss ich, dass V und der Nachbar ein sehr schlechtes Verhältnis haben, und es M vorkommt, dass er hier nur den Nachbar ärgern soll. M versteht sich aber gut mit dem Nachbarn.
O-Ton V: Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing.
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 298 Wohnort: Hessen in de Pampa
Verfasst am: 01.08.05, 21:53 Titel:
Jo klar,
er kann Sie sogar vom Sitz- zum Stehpinkler umerziehen (oder umgekehrt ??? )
Son Quatsch! _________________ manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären.....
O-Ton V: Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing.
Bleibt noch die Frage, wer in diesem Fall wessen Brot ist und entsprechend singen muß ...
Nee, laß den VM mal reden und mach was Du willst, das hat der nun mal wirklich nicht zu entscheiden. _________________ ich bin kein Jurist und meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wieder
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