Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 02.08.05, 14:31 Titel: Kaution mit Nebenkosten aufrechnen! DRINGEND!
Folgende Situation nun noch:
Wir haben am 1. April eine Nebenkostenabrechnung bekommen und hatten eine geringe Nachzahlung zu leisten. Wir haben auf Grund dessen die Nebenkosten um 15 Euro pro Monat von 150 auf 165 € erhöht.
Nun haben wir den Mietvertrag gekündigt zum 31.07.05.
Das heißt: Wir haben nun noch eine Nebenkostenabrechnung vom 1.4. - 31.7. ausstehen, für diese Zeit haben wir Vorleistungen in Höhe von 4 x 165 Euro = 660 Euro geleistet.
Von Mai bis Juli mussten wir so gut wie gar nicht heizen, da es sich ja um Sommermonate handelt, von daher ist davon auszugehen, daß wir einen Teil der Nebenkosten-Vorleistungen wieder bekommen werden.
Nun will der Vermieter dennoch 200 Euro der Kaution einbehalten bis April 2006 für eine etwaige Nachzahlung. Das ist doch völlig utopisch!
Wir zahlen jeden Monat alleine 80 Euro für die Heizung und wenn man fast gar nicht heizt, wird dieses Geld auch nicht verbraucht!
Es wird nun auch extra eine Zwischen-Ablesung gemacht, die wir bezahlen sollen (Was ich ja noch mitmache) aber abgerechnet wird eben erst im April 2006.
Normal kann der Vermieter doch nur was einbehalten, wenn er nachweislich mit einer Nachzahlung unsererseits zu rechnen hat oder?
Wie ist da die Rechtslage? Gibt es da irgend einen Gesetzestext?
Also, am 1.4. haben wir eine Abrechnung für ein volles Jahr erhalten, also vom 1.4.04 - 31.03.05. Für die Zeit müssten wir um die 150 Euro nachzahlen.
Wir haben also insgesamt 12 x 150 Euro bezahlt = 1800 und haben etwa 1950 verbraucht.
Nun geht es um die Zeit danach, sprich vom 1.4.05 - 31.07.05 und jeder Hirni sieht ja im Prinzip, daß dieses SOMMERMONATE sind und das die Heizkosten entsprechend niedrig sein werden. Da wir aber 4 x 165 Euro Vorleistung gezahlt haben, wäre es absolut unvorstellbar, daß dort noch was nachzuzahlen ist. Ich rechne fest mit einer RÜCKVERGÜTUNG!
Also, am 1.4. haben wir eine Abrechnung für ein volles Jahr erhalten, also vom 1.4.04 - 31.03.05. Für die Zeit müssten wir um die 150 Euro nachzahlen.
Wir haben also insgesamt 12 x 150 Euro bezahlt = 1800 und haben etwa 1950 verbraucht.
Nun geht es um die Zeit danach, sprich vom 1.4.05 - 31.07.05 und jeder Hirni sieht ja im Prinzip, daß dieses SOMMERMONATE sind und das die Heizkosten entsprechend niedrig sein werden. Da wir aber 4 x 165 Euro Vorleistung gezahlt haben, wäre es absolut unvorstellbar, daß dort noch was nachzuzahlen ist. Ich rechne fest mit einer RÜCKVERGÜTUNG!
Also, am 1.4. haben wir eine Abrechnung für ein volles Jahr erhalten, also vom 1.4.04 - 31.03.05. Für die Zeit müssten wir um die 150 Euro nachzahlen.
Wir haben also insgesamt 12 x 150 Euro bezahlt = 1800 und haben etwa 1950 verbraucht.
Nun geht es um die Zeit danach, sprich vom 1.4.05 - 31.07.05 und jeder Hirni sieht ja im Prinzip, daß dieses SOMMERMONATE sind und das die Heizkosten entsprechend niedrig sein werden. Da wir aber 4 x 165 Euro Vorleistung gezahlt haben, wäre es absolut unvorstellbar, daß dort noch was nachzuzahlen ist. Ich rechne fest mit einer RÜCKVERGÜTUNG!
Werden die Heizkosten mittels Ablesesystem ermittelt? Es kann ja auch sein das die Heizkosten nach m² abgerechnet werden. In diesem Falle sind auch in den Sommermonaten Heizkosten zu zahlen?
Die Ablesung erfolgt über Ablesedaten. Da kommt eine Firma raus und an den Heizkörpern sind so Ableseteile dran, die dann ausgewertet werden.
Klar wird schon ein bißchen was zu zahlen sein, aber er hat die Nebenkosten schon erhöht, damit wir nächstes Mal nicht nachzahlen brauchen und dann halt noch die Tatsache, das Sommermonate waren, da wäre eine Nachzahlung total unlogisch und ich sehe es daher irgendwie net ein, ihm 200 Euro für 9 Monate zur Verfügung zu stellen, wenn nichts auf eine Nachzahlung hindeutet!
Verfasst am: 04.08.05, 22:16 Titel: ähnliches prob mit ex-vm
hallo zusammen,
möchte mich an dieser stelle mal einklinken, da wir mit unserem ex-vm u.a. auch ein ähnliches problem haben.
wir haben fristgerecht gekündigt und sind zum 31.07.2004 ausgezogen. unser vm hat die kaution abgerechnet (11.08.2004), jedoch 50,00€ einbehalten. er nannte/nennt es vorauszahlung für nebenkosten. eine rechtsgrundlage dafür konnte ich nicht finden und er uns auf mehrfache nachfrage auch nicht nennen! er hat uns nur schriftlich mitgeteilt, dass dies gewöhnlich sei.
in der nk-abrechnung(2004) hat er dies nun in der summe der geleisteten nk-vorauszahlungen "versteckt"(nicht gesondert ausgewiesen). kann der vm das einfach so machen? falls ja, ist dieser betrag dann wie eine kaution zu verzinsen? unser ex-vm behauptet nämlich: da es sich ja um eine vorauszahlung (nicht vereinbart!) handele, ist diese auch nicht zu verzinsen. wie sieht es nun aus?
unser guthaben gem nk-abrechnung sollte am 01.09.2005 angewiesen werden. wegen einer angeblichen edv-panne soll dies nun erst zum 15.09.2005 geschehen. ist das ok so?
mir ist klar, dass auch vm es oft schwer haben, um an ihr geld zu kommen, doch soll alles immer mit rechten dingen zugehen - für beide parteien
Der VM kann einen Teil der Kaution, in höhe der zu erwartendenden Nebenkostennachforderung zurück behalten. Insofern war das Verhalten des VM korrekt.
Wegen der Zinsen lohnt es sich keinen Streit anzufangen, die betragen auch nur in der Regel 0,5%.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.