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Ärger mit dem Hausverwalter

 
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Lorna
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 15:20    Titel: Ärger mit dem Hausverwalter Antworten mit Zitat

Ich brauche dringend einige Antworten:

Ein Mieter ist bei der Ablesung der Wasser- und Gasstände für 2003 nicht anwesend (auch nach mehrfacher Ankündigung) Die Daten werden geschätzt und dadurch ergibt sich eine sehr hohe Nachzahlung, Der Mieter beschwert sich mehrfach bei dem Hausverwalter und zahlt natürlich auch nicht.

Zum Ende 2004 wird nun die Wohnung gekündigt und übergeben. Bei der Übergabe ist der Mieter, der Makler und der Eigentümer anwesend. Der Eigentümer geht davon aus, dass der Makler dem Hausverwalter die Zählerstände übermittelt, was aber nicht geschieht. (Hausverwalter und Makler stehen in engem Kontakt, der Vermieter hat von Anfang an mitgeteilt, dass er sich um die Wohnung nicht kümmern möchte und dafür den Hausverwalter beauftragt). Der Hausverwalter ist über den Auszug der Mieter informiert.

Erst jetzt erfährt der Vermieter, dass auch für 2004 die Zählerstände geschätzt wurden und auch hier eine seher hohe Nachzahlung geleistet werden muss. Welche die Meiter natürlich auch nicht zahlen wollen.

Auf mehrfaches Bitten des Vermieters erstellt die Hausverwaltung eine korrigierte Abrechnung für 2004 mit den korrekten Zählerständen, um mit den ehemaligen Mietern endgültig korrekt abzurechnen. Der Verbrauch war übe den geamten Zeitraum so gering, dass die ehemaligen Mieter nun sogar noch Anspruch auf eine Rückerstattung haben.

Jedoch weist der Hausverwalter nur darauf hin, dass die, vom Vermieter zuviel gezahlten Nebenkosten für 2003 und 2004 nicht mehr erstattet werden können, da die Nebenkostenabrechung auf der letzten Eigentümerversammluing (11 Parteien) verabschiedet wurde und die Einspruchsfrist abgelaufen ist.

Der Vermieter geht davon aus, dass der Hausverwalter ihn informiert, wenn Daten für eine korrete Abrechnung fehlen.


Ist ein Hausverwalter verpflichtet, den Eigentümer auf fehlende Informationen aufmerksam zu machen?

Kann man die Beträge über die zu hohen Nachzahlungen evtl. doch noch einfordern oder ist es in der Tat nur noch möglich, im nächsten Jahrt darauf zu hoffen, das die anderen Eingetümer so nett sind und in 2005 den Ausgleich zulassen?

Ist das einigermaßen verständlich?

Danke
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