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Zweitrollstuhl für Paraplegiker mit AOK?

 
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WGz
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.10.2004
Beiträge: 55
Wohnort: Schramberg

BeitragVerfasst am: 18.10.04, 19:46    Titel: Zweitrollstuhl für Paraplegiker mit AOK? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich war nicht schlecht überrascht, als ich erfuhr, dass die AOK grundsätzlich Rollstühle für Paraplegiker nur "ausleihe".

Einen zweiten Rollstuhl wollte die AOK nur im Austausch genehmigen und nur, wenn ein passender in ihrem "Magazin" stünde. Das ist nicht der Fall.

Ich zahle nun ohne AOK-Beteiligung einen Zweit-Rollstuhl mit der Hoffnung, dass die AOK den ersten nicht vereinnahmt, denn er ist ja offensichtlich nicht in mein Eigentum übergegangen.

Auf eine Kostenübernahme für einen voll selbst bezahlten ZWEIT-Rollstuhl kann man wohl nicht hoffen. Und dann wäre ein solcher wohl wiederum nicht mein Eigentum. Oder dann doch?

Mit Dank und Gruß,

WGz.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.10.04, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Der Rollstuhl bleibt immer Eigentum der Kasse.

Nun, wenn ein neuer Rollstuhl erforderlich ist, dann laß Dir ein Rezept vom Arzt dafür ausstellen, indem genau das benötigte Modell mit der notwendigen Ausstattung steht, möglichst noch mit Begründung für das Modell.

Die Kasse kann dann schauen, ob sie einen im Magazin hat. Wenn sie ihn nicht hat, dann muß sie halt den Typ beschaffen und Dir zur Verfügung stellen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß sich die Kasse ganz gern darum drückt und auch gern den Arzt anruft und fragt, ob denn dieser Rollstuhl wirklich nötig ist. Also, es muß schon eine ernsthafte medizinische Begründung vorliegen, und der Arzt darf auf die Frage der Kasse, ob es denn auch ein anderer "gleichwertiger" sein dürfe eben nicht mit "ja" antworten. Dann hat die Kasse gewonnen und gibt Dir irgendeinen Schrott. Laß Dir Dein Recht auf einen optimalen Rollstuhl nicht von der Kasse nehmen!

Gruß

Dirk
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WGz
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.10.2004
Beiträge: 55
Wohnort: Schramberg

BeitragVerfasst am: 21.10.04, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Danke!

Der ERSTE Rollstuhl ist demnach Eigentum der Kasse.

Wenn ich mir auf meine Kosten einen zweiten kaufe,
dann ist dieser doch wohl mein Eigentum.

Kann mir dann die Kasse den "geliehenen" wegnehmen?

WGz
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Gast






BeitragVerfasst am: 22.10.04, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

Bei uns war es so, daß mein Vater einen Rollstuhl brauchte, die Kasse sich dann aber weigerte, den ausgesuchten und dann verordneten Meyra Leichtrollstuhl zu bezahlen. Nach Anruf beim Arzt "kann es auch ein gleichwertiger sein", den der Arzt mit "ja" beantwortete, wollte dann die Kasse ein Billigding liefern. Wir weigerten uns und einigten uns so, daß wir den Differenzpreis von damals 1600 DM selbst bezahlten. Damit gehörte uns die Hälfte des Rollstuhles, und hätte die Kasse den Stuhl zurückhaben wollen, dann hätte sie ihn knallhart nur gegen eine Zahlung der 1600 DM zurückbekommen . Das ist schon viele Jahre her, mein Vater ist längst gestorben, und die Kasse hat den Stuhl nie zurückgefordert. Entweder hatte sie es vergessen oder scheute den Aufwand, mit uns über unsere Entschädigung zu verhandeln.

Also mein Tip: Sieh wenigstens zu, daß die Kasse einen Teil der Kosten des selbst beschafften Stuhles übernimmt. Dann hast Du später auch gute Karten.

Im übrigen würde ich mich auf die Aussage, daß es nur einen Stuhl gibt, nicht einlassen. Besorge Dir ein Rezept vom Arzt für den Typ Rollstuhl, den Du brauchst und eine gute Begründung für genau diesen zusätzlichen Stuhl.

Gruß
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