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Diskriminierung!?
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Chet
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 16:52    Titel: Diskriminierung!? Antworten mit Zitat

Hallo liebes Forum,

ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich das richtige Forum "erwischt" habe, aber ich hoffe es.

Mir ist heute eine Stellenausschreibung aufgefallen, dass mir doch sehr merkwürdig vorkam und ich würde gerne eine rechtliche Einschätzung dazu haben.

Zunächst mal das Stellenangebot:

(Irgendwie funktioniert es nicht das Bild direkt einzubinden, deswegen als link)
http://www.isamesih.de/Picture-970.jpg

Ist es denn erlaubt Menschen aufgrund einer anderen Glaubensüberzeugung von vornherein auszuschließen?

Vielen Dank für evtl. Antworten.

Viele Grüße
Chet


Zuletzt bearbeitet von Chet am 03.08.05, 10:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

IMO nicht. Sonderregelungen gibt es nur für kirchliche Träger (auf Moscheen natürlich übertragbar).
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Chet
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael,

und welche Konsequenzen hat ein solches Verhalten?
Wer (Amt, Behörde) sorgt dafür, dass diese Ungleichbehandlung thematisiert wird?

Viele Grüße
Chet
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gloriaD
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 1484

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Chet hat folgendes geschrieben::
Hallo Michael,

und welche Konsequenzen hat ein solches Verhalten?
Wer (Amt, Behörde) sorgt dafür, dass diese Ungleichbehandlung thematisiert wird?

Viele Grüße
Chet


Idee Ich frage mich: Wer hat daran ein Interesse und ggf. welches? Frage
_________________
gloriaD
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Chet
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo gloriaD,

>>Ich frage mich: Wer hat daran ein Interesse und ggf. welches?

Ist das dein Ernst?
Ich geb dir mal einen Tipp. Jeder Berliner Arbeitslose, der gerne einen Job hätte, deswegen aber nicht zum Islam konvertieren möchte.

Frage an Dich: Wo ist der Unterschied zum "Nein, wir stellen keine Neger ein"

Unglaublich kurzsichtig deine Frage.

Viele Grüße
Chet
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questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Chet hat folgendes geschrieben::


Ist das dein Ernst?
Ich geb dir mal einen Tipp. Jeder Berliner Arbeitslose, der gerne einen Job hätte, deswegen aber nicht zum Islam konvertieren möchte.


O_O "Berliner"? Das klingt aber stark nach einer Diskriminierung anderer Arbeitsloser? Sehr glücklich

Mal im Ernst: Das hat mit Verfassungsrecht unmittelbar nichts zu tun. Das ist eine rein arbeistlrechtliche Frage und ggf. am Job interessierte AL könnten vermutlich klagen- Ob mit Erfolg oder nicht lässt sich m.E. nicht klar prognostizieren.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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fontane
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.12.2004
Beiträge: 257
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::


Das ist eine rein arbeistlrechtliche Frage und ggf. am Job interessierte AL könnten vermutlich klagen- Ob mit Erfolg oder nicht lässt sich m.E. nicht klar prognostizieren.


Wohl wahr. Aber selbst wenn man/frau sich erfolgreich in das Bewerbungsverfahren einklagen könnte....

Und: ich erinnere an das Kopftuchurteil, nicht an das für den öffentlichen Dienst, sondern der Fall eines Kaufhauses...
Grüße
fontane
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Chet
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die Antworten. Es fällt mir schwer, das zu begreifen.
Sollte es tatsächlich so sein, dass ein Mensch aufgrund seiner Religion benachteiligt werden darf.

Was ist in diesem Zusammenhang mit Art. 3 III GG ?

@fontane
Kannst du mir das Aktenzeichen der Entscheidung mit dem Kopftuch mal geben?

@questionable content
Was meinst du mit Diskriminierung anderer Arbeitsloser in Berlin?

Viele Grüße
Chet
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Don
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

@chet

qc meinte das nur, da hier die Rede von "Berliner arbeitslosen" die Rede war und nicht von Arbeitslosen allgemein.

Hierbei ist das jedoch so zu verstehen, dass die Stellenausschreibung sich auf Berlin beschränkt. So verstehe ich das zumindest.

Also es war nicht beabsichtigt Berliner arbeitlosen von den Arbeitlosen anderer Städte zu unterscheiden. (glaube ich)
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questionable content
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Chet hat folgendes geschrieben::

Sollte es tatsächlich so sein, dass ein Mensch aufgrund seiner Religion benachteiligt werden darf.


Überraschung! Das nennt man Freiheit!

Und was ist mit der Religionsfreiheit des Unternehmers? Warum muss ich mich zwingen lassen, den ganzen Tag mit Heiden und Ketzern zu umgeben uns sie auch noch anzustellen? Mit seiner unternehmerischen und wirtschaftlichen Freiheit, sich seine Vertragspartner auszusuchen?

Fazit: Inwieweit man aufgrund der Religion "diskriminieren" darf ist noch nicht abschließend geklärt.

Chet hat folgendes geschrieben::

Was ist in diesem Zusammenhang mit Art. 3 III GG ?


Der gilt unmittelbar nur zwischen Staat und Bürgern.

Chet hat folgendes geschrieben::

@questionable content
Was meinst du mit Diskriminierung anderer Arbeitsloser in Berlin?


Genau was da steht: Wie rechtfertigen Sie es denn, dass Sie hier nur eine Disriminierung der Berliner sehen? Offensichtlich scheinen Sie ja eine Bevorzugung der Berliner gegenüber anderen Arbeitslosen gut zu heißen Sehr glücklich o_O
_________________
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FM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
IMO nicht. Sonderregelungen gibt es nur für kirchliche Träger (auf Moscheen natürlich übertragbar).


Arbeitgeber ist dort allerdings keine Moschee, sondern die IDEAL Versicherungsgruppe.
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Chet
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

@questionable content

Freiheit ist es also, wenn man andere Menschen benachteiligen darf.
Ich glaube da solltest du noch mal drüber nachdenken.
Du meinst bestimmt, dass das positive Recht es zulässt, dass man einen Menschen benachteiligen darf.

Denkst du nicht, dass zwischen der Religionsfreiheit des Unternehmers und der des Bewerbers in diesem Fall eine deutliche Unterscheidung zu treffen ist.
Es berührt die Religionsfreiheit des Unternehmers doch wohl in keinem Fall, wenn er Andersgläubige um sich herum hat. Der Bewerber wird jedoch gezwungen, will er denn nicht mehr von ALGII leben, zu konvertieren bevor er arbeiten darf.

Möchte mal erleben, was passieren würde, wenn zB die Firma Deichmann sich dazu entschließen würde nur noch Christen einzustellen.

Irgendwie glaub ich auch, dass du nicht wirklich ein Experte in Sachen Verfassungsrecht bist. Denn dass Art. 3 III GG zumindest eine gewisse austrahlende Wirkung (zB über §242BGB ?) haben dürfte liegt mMn doch nahe.

Und das mit den Berlinern habe ich nur geschrieben, um auf den Ort des Geschehens aufmerksam zu machen, da dieser angesichts der hohen Zahl muslimischer Bürger, doch eine gewisse Bedeutung hat.

@FM

Genau das ist der Punkt. Bei einer religiösen Einrichtung wäre die ganze Sache kein Thema. Aber hier ist der Arbeitgeber eine ganz normale juristische Person.
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mastercut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Im Übrigen soll doch hier überhaupt kein Arbeitsverhältnis begründet werden, sondern eine selbstständige Tätigkeit. Hierbei gelten noch lange nicht sie selben Antidiskriminierungswerte wie bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen. Von daher sehe ich hier noch überhaupt keine Handlungsmöglichkeit.

Da muss man wohl auch das Antidiskriminierungsgesetz warten. Dann könnte sich auch hier im Fall einiges tun. Wann und ob da allerdings was passiert, steht in den Sternen....

Gruß
mc
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Chet
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

@mastercut

Verstehe, ich muß also zwischen Arbeitsverhältniss und freiberuflicher Tätigkeit unterscheiden. Dürfte die IDEAL Versicherungsgruppe also auch "nur Weiße", "nur Nicht-Behinderte", "nur Nicht-Homosexuelle" Freiberufler anwerben?
Die Frage ist ernstgemeint.
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questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Chet hat folgendes geschrieben::


@questionable content

Freiheit ist es also, wenn man andere Menschen benachteiligen darf.


Selbstverständlich ist es das.

Sie haben doch bestimmt schon einmal etwas verschenkt. Mir aber nicht. Also haben Sie mich gegenüber dem Beschenkten benachteiligt. Sie kaufen in einem Markt ein. Jeder andere Markt, der die gleichen Waren verkauft wird benachteiligt. Es gibt kein ultimatives Recht auf Gleichbehandlung. Das haben nicht einmal Jesus, noch Gott - so es Ihn denn gibt - einhalten können.

Jeder Freiraum, der zur Selbstverwirklichung in einer Gesellschaft zugelassen und geschützt wird (=Freiheit), stellt zugleich eine Schranke für die anderen Teilnehmer einer Gesellschaft dar.Die Ausübung der Freiheit ist folglich eine "Benachteiligung" aller anderen, welchen dieselbe Ressource dadurch nicht zur Verfügung steht.

Chet hat folgendes geschrieben::

Es berührt die Religionsfreiheit des Unternehmers doch wohl in keinem Fall, wenn er Andersgläubige um sich herum hat.


Tja, sagen Sie das ma lden Tendenzbetrieben.

Chet hat folgendes geschrieben::

Der Bewerber wird jedoch gezwungen, will er denn nicht mehr von ALGII leben, zu konvertieren bevor er arbeiten darf.


Und? Er hat nicht einmal ein Recht auf den Arbeitsplatz. Da ist es sicher nicht seblstverständlich, dass er nun eines haben soll, nur weil er eine bestmmte oder keine Religion hat.
Chet hat folgendes geschrieben::

Irgendwie glaub ich auch, dass du nicht wirklich ein Experte in Sachen Verfassungsrecht bist. Denn dass Art. 3 III GG zumindest eine gewisse austrahlende Wirkung (zB über §242BGB ?) haben dürfte liegt mMn doch nahe.


Chet hat folgendes geschrieben::

Was ist in diesem Zusammenhang mit Art. 3 III GG ?


Antwort:
Der gilt unmittelbar nur zwischen Staat und Bürgern.

Tip: Lesen-Mitdenken-Schreiben.
Chet hat folgendes geschrieben::

da dieser angesichts der hohen Zahl muslimischer Bürger, doch eine gewisse Bedeutung hat.


Aha, welche denn?
_________________
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